Forum-Gewerberecht

» kein Glücksspiel für Hartz-IV-Empfänger «

Da tuen sich ja ungeahnte Möglichkeiten auf.
zb. könnte ein Leistungsempfänger nach diesem Beschluß nun sein ganzes Geld einsetzen und wenn er verliert gegen die Lotogesellschaft auf Rückzahlung klagen .



Gepostet am 11.03.2011 um 20:11 von:
Benutzer: tapier
Der Original-Beitrag :
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