Forum-Gewerberecht
» kein Glücksspiel für Hartz-IV-Empfänger «
Da tuen sich ja ungeahnte Möglichkeiten auf.
zb. könnte ein Leistungsempfänger nach diesem Beschluß nun sein ganzes Geld einsetzen und wenn er verliert gegen die Lotogesellschaft auf Rückzahlung klagen .
Gepostet am 11.03.2011 um 20:11 von:
Benutzer: tapier
Der Original-Beitrag :
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