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» kein Glücksspiel für Hartz-IV-Empfänger «

[quote][i]Original von Meike[/i]
Hallo zusammen,

nachfolgender Beschluß des LG Köln bringt eine neue Betrachtungsweise in die aktuelle Glücksspieldiskussion. D.h. demnächst werden vielleicht in allen Glücksspielbereichen nicht nur Alterskontrollen stattfinden müssen.

[URL]http://www.n-tv.de/politik/Kein-Lotto-fuer-Hartz-IV-Empfaenger-article
2799556.html[/URL]

Das Kölner Landgericht verbietet mit einer einstweiligen Verfügung der Westlotto GmbH, Hartz-IV-Empfängern Spielscheine zu verkaufen. Eine schockierende und skurrile Entscheidung, findet das Unternehmen. Denn wie soll der Verkauf verhindert werden? Es herrscht Ratlosigkeit.
[/quote]

Wie soll so was in der Praxis laufen? Alterskontrollen dürften relativ unproblematisch sein; immerhin besteht Ausweispflicht. Aber wie soll kontrolliert werden, ob jemand ein Hartz-IV-Empfänger ist? Das ist doch ein Ding der Unmöglichkeit.

Ich denke, nicht nur das Unternehmen findet, dass es sich hier um eine schockierende und skurrile Entscheidung handelt.



Gepostet am 10.03.2011 um 16:19 von:
Benutzer: Ingo Hupens
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=58852#post58852


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