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Zum Ende der Seite springen Gewerbe oder freiberuflich?
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Simone R. Simone R. ist weiblich
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Gewerbe oder freiberuflich?

Hallo,

kann mir jemand sagen, ob Schriftsteller/Autoren und Journalisten als gewerblich anzusehen sind? Bin mir ziemlich sicher, dass es sich hierbei um freie Berufe handelt, aber habe bislang nichts dazu gefunden! Unter § 6 GewO fallen sie nicht und in meiner Kommentierung habe ich auch nichts finden können.

Danke für eure Antworten!

smile
1 21.12.2010 16:13 Simone R. ist offline E-Mail an Simone R. senden Beiträge von Simone R. suchen
Solon
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Clemens Bettermann   Zeige Clemens Bettermann auf Karte Clemens Bettermann ist männlich
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Hallo er´s mal,

meines Erachtens handelt es sich heirbei um eine freiberufliche Tätigkeit die nur beim Finanzamt angezeigt werden muss.

Auszug auf dem GO Gründungsnetzwerk NRW zu dem Suchbegriff Schriftsteller / Journalist .

Ihr Tätigkeitswunsch betrifft einen Beruf, der vom Gesetzgeber (im Einkommenssteuergesetz bzw. im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz) als "Freier Beruf" definiert worden ist. Eine freiberufliche Tätigkeit stellt keine gewerbliche Tätigkeit dar und kann deshalb auch nicht als Gewerbe angemeldet werden. Die Anmeldung der Ausübung eines Freien Berufs erfolgt bei Ihrem zuständigen Finanzamt.

Grüße aus Werl

Clemens Bettermann
2 21.12.2010 16:43 Clemens Bettermann ist offline E-Mail an Clemens Bettermann senden Beiträge von Clemens Bettermann suchen
Solon
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Steffen Balzer   Zeige Steffen Balzer auf Karte Steffen Balzer ist männlich
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Hallo und Willkommen im Forum!

Herr Land war beim Aufbau dieses Forums sehr fleißig und hat im Lexikon viele gängige Berufe und Begriffe hinterlegt. Da steht für Schriftsteller auch klar, freie Berufe.

Schriftsteller/Autoren und Journalisten unterliegen der höheren schriftstelleriichen Tätigkeit. Erst wenn es um das Verlegen von Medien geht, kann und wird wahrscheinlich auch der Gewerbebetriff tangiert.

Des Weiteren fallen diese Berufe unter die sogenannten Katalogberufe (informationsvermittelnden Berufe/Kulturberufe) nach EStG § 18 Abs. 1, Nr. 1. (Siehe Beitrag Herrn Land - Prüfschema Freiberuf / Gewerbe Lesen )

Mfg, Steffen Balzer

__________________
Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. (Joseph Joubert, französischer Schriftsteller, 1754 - 1824)
3 21.12.2010 16:52 Steffen Balzer ist offline E-Mail an Steffen Balzer senden Beiträge von Steffen Balzer suchen
Roesje Roesje ist weiblich
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Moin

Ich möchte das Thema hier nochmals ausgraben....

Wie sieht es mit der (nach Steuerrecht eindeutig freiberuflichen) Tätigkeit des Lektors nach der GewO aus?

Ich würde die Tätigkeit eines freien Lektors nicht unbedingt unter die schriftstellerische Tätigkeit packen, da hier kein künstelerisches, kreatives Schaffen vorliegt. Die Hauptbereiche (es gibt ja Abstufungen) der Tätigkeit belaufen sich auf "Manuskriptbegutachtung, die Verlagsprogrammgestaltung, die Projekt- und Autorenbetreuung, die Rechteklärung und das Marketing von Büchern. Freie Lektoren konzentrieren sich dagegen hauptsächlich auf klassisches Korrekturlesen und das Bearbeiten von Manuskripten. Im Zentrum der Arbeit stehen formale und inhaltliche Aspekte eines Textes. Wenn sowohl formale als auch inhaltliche Aspekte beim Korrekturlesen berücksichtigt werden, spricht man üblicherweise vom „Lektorat“; wenn nur formale Fehler korrigiert werden, spricht man dagegen vom „Korrektorat“." (Auszug Wikipedia).

Von daher würde ich eher dahin tendieren, dass die Tätigkeit im Dienstleistungssektor anzugliedern ist und es dann darauf ankommt, ob das Lektorat aufgrund eines entsprechenden geisteswissenschaftlichen Studiums angeboten wird (dann freier Beruf, weil pers. Dienstleistung höherer Art), aber Gewerbe, wenn die Tätigkeit nicht aufgrund einer höheren Bildung angeboten wird.

Wie ist eure Einschätzung? Konnte leider nichts dazu finden.

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4 20.12.2018 09:30 Roesje ist offline E-Mail an Roesje senden Homepage von Roesje Beiträge von Roesje suchen
J. Simon   Zeige J. Simon auf Karte J. Simon ist männlich
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Moin,

sehe ich auch so......

VG J. Simon
5 02.01.2019 07:23 J. Simon ist offline E-Mail an J. Simon senden Beiträge von J. Simon suchen
Roesje Roesje ist weiblich
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Moin & frohes Neues


Danke für die Bestätigung Danke

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6 02.01.2019 07:30 Roesje ist offline E-Mail an Roesje senden Homepage von Roesje Beiträge von Roesje suchen
GewerbePlbg GewerbePlbg ist weiblich
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Und wie sieht es bei Sängern aus, die es als Dienstleistung anbieten auf Hochzeiten zu singen?
Muss man dafür ein Gewerbe anmelden?
7 18.01.2019 11:39 GewerbePlbg ist offline Beiträge von GewerbePlbg suchen
Maliklaus   Zeige Maliklaus auf Karte Maliklaus ist männlich
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Lampe Musiker - freiberuflich

Hallo,

bei Musikern geht die gängige Kommentierung zum § 14 GewO von einer Einstufung als freiberufliche Tätigkeit aus. Sie auch die Ausführungen von Ebner GewA 1994, 393 ff.

Bei manchen Hochzeitssängern mit Yamaha-Keyboard könnte man da zwar seine Zweifel haben, ob dies tatsächlich als Kunst einzustufen ist, aber wer will´s entscheiden?

Die Musikvermarktung, wie z.B. Verkauf von CD´s, Merchandising usw. kann natürlich trotzdem gewerblich und anmeldepflichtig sein.

__________________
Viele Grüße aus dem Saarland

Klaus
8 21.01.2019 08:09 Maliklaus ist offline E-Mail an Maliklaus senden Homepage von Maliklaus Beiträge von Maliklaus suchen
Maliklaus   Zeige Maliklaus auf Karte Maliklaus ist männlich
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Foto - Journalist

Hallo,

ich habe eine Anmeldung als "Foto-Journalist" erhalten und die Nachfrage nach der genauen Tätigkeit ergab:

Belieferung verschiedener Medien mit Bildmaterial von allem was so passiert oder von Interesse sein könnte.

Der Journalist ist zwar nach dem PartGG den Freien Berufen zuzuordnen, hier wird aber auch von einer beuflichen Qualifikation gesprochen, d.h. es ist wohl der studierte Journalist gemeint.

Mein Kunde ist schlichtweg Paparazzi, der sein Promi- oder Unfallfotos an die Zeitungen verkauft. Als Fotograf nach der HWO geht er auch nicht durch, da er meist nur Handy-Fotos macht oder nur schnell auf den Auslöser drückt. Also keine handwerkliche Fotokunst.

Ich tendiere zur Gewerbeanmeldung, gibt´s da andere Sichtweisen?

__________________
Viele Grüße aus dem Saarland

Klaus

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Maliklaus: 25.06.2020 14:51.

9 25.06.2020 14:51 Maliklaus ist offline E-Mail an Maliklaus senden Homepage von Maliklaus Beiträge von Maliklaus suchen
jascha jascha ist männlich
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Freiberufler

Moin,

habe da eine gute Ausarbeitung einer Rechtsreferendarin, im konkreten Falle geht es zwar im einen IT Spezialisten, aber sie führt meines Erachtens dies sehr ausführlich hinsichtlich allgemeiner freiberuflicher Tätigkeit aus.

Gruß aus LU

Dateianhang:
unknown Freie Berufe Gutachten.doc (40 KB, 396 mal heruntergeladen)
10 29.06.2020 06:52 jascha ist offline E-Mail an jascha senden Beiträge von jascha suchen
J. Simon   Zeige J. Simon auf Karte J. Simon ist männlich
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Moin zusammen,

in der Tätigkeit eines Fotoknipsers, der diese dann an die Medien verkauft, kann ich nichts freiberufliches erkennen. Da tendiere ich zur Annahme einer gewerblichen Tätigkeit mit Anmeldung.

VG J. Simon
11 29.06.2020 10:50 J. Simon ist offline E-Mail an J. Simon senden Beiträge von J. Simon suchen
Berbel Berbel ist weiblich
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Hallo

ich habe auch eine Frage, die zu diesem Thema passt.

Ein Tauchlehrer behauptet, dass er freiberuflich tätig sei. Er hat einen Honorarvertrag mit einer bundesweit agierenden GmbH für den Tauchsport. Der Steuerberater selbiger hat ihm auch schriftlich bestätigt, dass seine Tätigkeit eine freiberufliche sei.

Ich habe da meine Zweifel, benötige aber Argumente um dem zu widersprechen.

Viele Grüße aus dem sonnigen Südharz
12 30.06.2020 08:50 Berbel ist offline E-Mail an Berbel senden Beiträge von Berbel suchen
SteBa   Zeige SteBa auf Karte SteBa ist weiblich
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RE: Hallo



Ob die Tätigkeit nach steuerrechtlichen Gesichtspunkten als freiberuflich eingestuft wird, interessiert im Gewerberecht nicht.

In der Gewerbeordnung gibt es nur die "freien Berufe" und da fällt ein Tauchlehrer meines Erachtens genauso wenig darunter wie ein Tennislehrer, Reitlehrer etc.

Viele Grüße

SteBa
13 30.06.2020 10:29 SteBa ist offline E-Mail an SteBa senden Beiträge von SteBa suchen
SiJa SiJa ist weiblich
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Unternehmensberater

Guten Morgen zusammen, Moin

Ich suche schon seid gestern durch das ganze Netz.
Ich habe einen Fall, wo der Betroffene sagt, er übe eine freiberufliche Tätigkeit aus, hier "Unternehmensberater" mit den Tätigkeitsfeldern:
- Übernahme von Projektleitungsverantwortung
- Erstellen von Konzepten
- Erstellen von Gremienunterlagen, Teilnahme an Gremien inkl. Vor- und Nachbereitung
- Moderation von Workshops.

Ich bin mir unsicher und weiß nicht, ob es sich jetzt um ein Gewerbe handelt oder nicht.
Vom Grundsatz her, ist es für mich ein Gewerbe, wenn er Gewinne erzielt. Das selbständige, erlaubte und auf Dauer ausgeübte, da stellen sich für mich keine Fragen.

Ich müsste eine Gute Begründung haben, warum es Anmeldepflichtig ist oder auch eine Begründung wenn es das nicht ist.

Ich habe echt schon überall geguckt und gelesen, finde aber nichts dazu...
oder ich bin blind Kopfkratz

Ich hoffe jemand kann mir helfen ...
14 26.10.2021 08:51 SiJa ist offline E-Mail an SiJa senden Beiträge von SiJa suchen
Roesje Roesje ist weiblich
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Moin

Das kommt halt darauf an, ob er die Dienstleistungen ausschließlich aufgrund eines entspr. Studiums/Hochschulausbildung anbieten kann, dann ist er nach GewO ein freier Beruf und kein Gewerbe, oder ob er die Dienstleistungen aufgrund z.B. "nur" langjähriger Berufserfahrung ausübt (und vielleicht gar keinen Uniabschluss in diesem Themenbereich hat), dann wäre er Gewerbe.

Achtung! Beim Finanzamt wird er so oder so als Freiberufler gelten, ist für uns aber irrrelevant.

Ich kopiere Ihnen mal meinen kleinen Text aus meinem Schreiben bzgl. Prüfung Gewerbsmäßigkeit und freier Beruf hier rein:

"Voraussetzung für die Entstehung einer Anzeigepflicht nach § 14 GewO und somit die Pflicht zur Gewerbeanmeldung ist, dass Sie eine erlaubte, auf Gewinnerzielung gerichte-te und auf Dauer angelegte selbständige Tätigkeit, ausgenommen Urproduktion, freie Berufe und die bloße Verwaltung eigenen Vermögens, ausüben (§ 1 GewO). Ein Freier Beruf i.S.d GewO ist gegeben, wenn freie wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten höherer Art, sowie persönliche Dienstleistungen höherer Art, die eine höhere Bildung erfordern, ausgeübt werden. Unter höherer Bildung ist grundsätzlich ein abgeschlossenes Hochschul- oder Fach-hochschulstudium zu verstehen (Landmann/Rohmer, GewO § 14, Rn. 26). Das bedeutet, dass eine Tätigkeit erst dann als Freier Beruf zu werten ist, wenn die Ausübung der maßgeblichen Tätigkeit ausschließlich durch das abgeschlossene Hochschul- oder Fachhochschulstudium möglich ist und sich hierbei die Dienstleistungen im Wesentlichen auf eine breitgefächerte Tätigkeit in einem oder mehreren der anerkannten Hauptgebiete des jeweiligen Studiums erstrecken....Hinweis:Wir weisen in diesem Zusammenhang daraufhin, dass eine steuerrechtliche Einstufung nach den Bestimmungen des Einkommenssteuergesetzes zu anderen Ergebnissen füh-ren und diese von der gewerberechtlichen Einordnung Ihrer Tätigkeit abweichen kann.Dies rührt aus den unterschiedlichen Regelungszwecken der Gewerbeordnung einer-seits, die insbesondere auf die Gewerbeüberwachung und Gefahrenabwehr ausgerichtet ist, und andererseits die Steuergesetze, die fiskalische Interessen berücksichtigen, her. Somit haben die steuerrechtlichen Einstufungen etwaiger Tätigkeiten keine Bindungs-, sondern lediglich Indizwirkung für die gewerberechtliche Einstufung, was dazu führen kann, dass die steuerrechtliche Einstufung zu einem anderen Ergebnis kommt, als die gewerberechtliche Wertung."

__________________
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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Roesje: 26.10.2021 09:12.

15 26.10.2021 09:11 Roesje ist offline E-Mail an Roesje senden Homepage von Roesje Beiträge von Roesje suchen
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Daaaaanke Danke
16 26.10.2021 13:59 SiJa ist offline E-Mail an SiJa senden Beiträge von SiJa suchen
jascha jascha ist männlich
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Freiberufler

Hallo,

wenn Sie wollen, kann ich Ihnen eine Ausarbeitung eines Rechtsreferendar zukommen lassen, wo das Ganze deutlich wird. Dazu benötige ich Ihre Email

Gruß aus LU
17 26.10.2021 15:00 jascha ist offline E-Mail an jascha senden Beiträge von jascha suchen
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RE: Freiberufler

Oh, das hört sich klasse an.

Gewerbe@celle.de

Vielen Dank. Applaus
18 26.10.2021 15:03 SiJa ist offline E-Mail an SiJa senden Beiträge von SiJa suchen
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