Forum-Gewerberecht

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Hallo,

ich habe eine Anmeldung als "Foto-Journalist" erhalten und die Nachfrage nach der genauen Tätigkeit ergab:

Belieferung verschiedener Medien mit Bildmaterial von allem was so passiert oder von Interesse sein könnte.

Der Journalist ist zwar nach dem PartGG den Freien Berufen zuzuordnen, hier wird aber auch von einer beuflichen Qualifikation gesprochen, d.h. es ist wohl der studierte Journalist gemeint.

Mein Kunde ist schlichtweg Paparazzi, der sein Promi- oder Unfallfotos an die Zeitungen verkauft. Als Fotograf nach der HWO geht er auch nicht durch, da er meist nur Handy-Fotos macht oder nur schnell auf den Auslöser drückt. Also keine handwerkliche Fotokunst.

Ich tendiere zur Gewerbeanmeldung, gibt´s da andere Sichtweisen?



Gepostet am 25.06.2020 um 14:51 von:
Benutzer: Maliklaus
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