Forum-Gewerberecht

» Gewerbe oder freiberuflich? «

Hallo,

bei Musikern geht die gängige Kommentierung zum § 14 GewO von einer Einstufung als freiberufliche Tätigkeit aus. Sie auch die Ausführungen von Ebner GewA 1994, 393 ff.

Bei manchen Hochzeitssängern mit Yamaha-Keyboard könnte man da zwar seine Zweifel haben, ob dies tatsächlich als Kunst einzustufen ist, aber wer will´s entscheiden?    

Die Musikvermarktung, wie z.B. Verkauf von CD´s, Merchandising usw. kann natürlich trotzdem gewerblich und anmeldepflichtig sein.



Gepostet am 21.01.2019 um 08:09 von:
Benutzer: Maliklaus
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=113649#post113649


Beitrags-Print by Breuer76