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» Gewerbe oder freiberuflich? «

Hallo und Willkommen im Forum!

Herr Land war beim Aufbau dieses Forums sehr fleißig und hat im Lexikon viele gängige Berufe und Begriffe hinterlegt. Da steht für Schriftsteller auch klar, freie Berufe.

Schriftsteller/Autoren und Journalisten unterliegen der höheren schriftstelleriichen Tätigkeit. Erst wenn es um das Verlegen von Medien geht, kann und wird wahrscheinlich auch der Gewerbebetriff tangiert.

Des Weiteren fallen diese Berufe unter die sogenannten Katalogberufe (informationsvermittelnden Berufe/Kulturberufe) nach EStG § 18 Abs. 1, Nr. 1. (Siehe Beitrag Herrn Land - Prüfschema Freiberuf / Gewerbe [URL=http://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=54054#post54054] Lesen  [/URL])

Mfg, Steffen Balzer



Gepostet am 21.12.2010 um 16:52 von:
Benutzer: Steffen Balzer
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=55446#post55446


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