Thema: Gewerbe oder freiberuflich? |
jascha
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Hallo,
wenn Sie wollen, kann ich Ihnen eine Ausarbeitung eines Rechtsreferendar zukommen lassen, wo das Ganze deutlich wird. Dazu benötige ich Ihre Email
Gruß aus LU
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Thema: freiberufler |
jascha
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Hallo,
wenn Sie wollen, kann ich Ihnen eine Ausarbeitung eines Rechtsreferendar zukommen lassen, wo das Ganze deutlich wird. Dazu benötige ich Ihre Email
Gruß aus LU
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Thema: Mal wieder Verwaltung eigenen Vermögen |
jascha
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….. Habe gerade mit der stellv. Leiterin unseres FA gesprochen, die hat mir ein BMF Schreiben übersandt, dass ab 3 Immobilien, die in 5 Jahren an oder verkauft werden, die Einkünfte und Ausgaben in "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" in der Steuererklärung rein müssen.....BMF 26.03.2004, IV A 6 S 2240-46/04, FM-101000004 aus Juris
Gruß aus LU
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Thema: Mal wieder Verwaltung eigenen Vermögen |
jascha
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Hallo,
mal so ins Blaue phantasiert, könnte man sich nicht die aktuelle teuererklärung vorlegen lassen um zu sehen, ob hier ev. Angaben zu Einkünften aus Gewerbebetrieb angegeben werden? Anosnsten wäre es bei eigenem Vermögen ja Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung? Bitte korrigiert mich, wenn ich einen Denkfehler habe, aber nach § 29 Abs. 2 GewO hätten wir ev. eine Basis
Gruß aus LU
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Thema: Handel mit Kryptowährung |
jascha
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Moin,
da wir hier nicht die nötige Fachkompetenz haben, haben wir die Antragsteller immer an die BaFin zur Klärung verwiesen
Gruß aus LU
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Thema: Widerruf Reisegewerbekarte - unbekannter Wohnsitz |
jascha
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Hallo,
wir haben da 2 VoRdrucke, im VA selbst muss nur folgendes ausgetauscht werden . Anstatt GEGEN PZU muss ÖFFENTLICHE ZUSTELLUNG rein, anstatt dem Wohnsitz muss ehemals... rein
Soll ich Dir die Vordrucke per Mail schicken?
Wir brauchen dazu keine Vorgesetzten, wir schicken dies selbst direkt an die zuständige Stelle, die das Schreiben im Rathaus aushängt
Gruß aus LU
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Thema: Abändern einer Gewerbeanzeige wg. Corona-Soforthilfe |
jascha
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Hallo in die Runde,
aufgrund unseres Beitrags hat unser Wirtschaftsministerium darauf hingewirkt, die Corona Förderung nicht von dem Kriterium Haupt/ Nebenerwerb abhängig zu machen, sondern vom letzten Steuerbescheid, wo man erkennen kann, ob von dem Umsatz bzw. Gewinn überhaupt gelebt werden konnte.
Gruß aus LU
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Thema: Widerruf Reisegewerbekarte - unbekannter Wohnsitz |
jascha
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Hallo,
ja, öffentliche Zustellung ist der richtige Weg, auch um den GZR Eintrag später zu veranlassen.
Uns als Gewerbeamt darf die finanzielle Situation im Bezug auf die Gebühren nicht interessieren, ganz im Gegenteil, wenn man keinen Ärger mit der Revision haben will erhebt man die angemessene Gebühr. Ist die Gebühr später nicht beitreibbar, ist es Aufgabe der Stadtkasse ev. niederzuschlagen oder andere Maßnahmen zu ergreifen
Gruß aus LU
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Thema: Gewerbe oder freiberuflich? |
jascha
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Moin,
habe da eine gute Ausarbeitung einer Rechtsreferendarin, im konkreten Falle geht es zwar im einen IT Spezialisten, aber sie führt meines Erachtens dies sehr ausführlich hinsichtlich allgemeiner freiberuflicher Tätigkeit aus.
Gruß aus LU
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Thema: Handel mit Maschinen - § 38? |
jascha
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hallo aus LU,
da wir seit Jahren auf Kosten der Bürger Immer GZR und BZR bei jeder Gewerbeanmeldung anfordern, würde ich JA sagen. Ich weis, dass ist sehr dünnes Eis von wegen "Generalverdacht" nur der Erfolg gibt uns eben Recht. Gerade in den letzten 4-6 Wochen habe ich 4 Gewerbetreibende, die von uns seit Jahren eine Gewerbeuntersagung haben und in der Nachbargemeinde Mannheim jahrelang unbehelligt arbeiten und erneut erhebliche Schulden bei Sozialversicherungen, Stadt und Finanzamt angehäuft haben. Und zur Krönung hat einer noch in einem Insolvenzverfahren eine Restschuldbefreiung erlangt. Der zuständige Richter am Insolvenzgericht sah darin kein Problem. Für was haben wir das Register? Wenn mit Krankenkassen sagen, dass der ges. Beitrag bei 12-13 % wäre, würden sie alle Außenstände reinbekommen, und nicht beio 17 %. Ich denke, das Gewerberecht ist Ordnungsrecht um die Allgemeinheit zu schützen, und das kann ich nur, wenn man mir die Werkzeuge an die Hand gibt.
Gruß
jascha
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Thema: Leitlinien zum Kampf gegen die Corona-Epidemie |
jascha
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Guten Morgen aus LU,
Gewerbeuntersagungen sind zZ nicht Zielführend, hier sind im Moment Sofortmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz angesagt Kontrollaufgaben bei den Ordnungsämtern, Ahndung nach § 73 des Gesetzes im OWi Falle die Stadt/Kreisverwaltung, im Falle einer Straftat nach § 74 die Polizei
Ungerechtigkeiten was Öffnungs-/Schließungsanordnungen angeht, wird es in dieser neuartigen Situation immer geben, die haben wir ja auch schon in Normalzeiten, siehe Einzelhandelsöffnungszeiten und z.B. REWE to go in Aral Tankstellen am WE oder Nachts. Ich denke, wir hier sind alle zu "klein" und zu schlecht bezahlt, uns darüber den Kopf zu zerbrechen. Ich gehe da nach dem Motto aus der Bundeswehrzeit "melden macht frei" und gebe meine Bedenken an meine Vorgesetzten weiter, die mit der Politik täglich zusammensitzen. Gleiches mache ich im übrigen, wenn Gewerbebetriebe anrufen, die ich nicht einordnen kann, ob sie geschlossen sein müssen oder offen haben dürfen, einfach an den nächsten Vorgesetzten verweisen.
Gruß aus LU
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Thema: Strohfrauverhältnis?! |
jascha
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Hallo,
ich bin etwas verwundert, dass man eine Schuldner der öffentlichen Hand vor die Wahl stellt Widerruf einer Erlaubnis oder abmelden des Gewerbes. Wenn die Schulden rechtlich sichere Höhe haben ist meiner Meinung nach immer eine Gewerbeuntersagung und/ oder ein Widerruf der erteilten Erlaubnis durchzuführen, alleine schon wegen dem dann fälligen Eintrag im GZR. Wird dies nicht gemacht, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass der Schuldner in einer anderen Kommune den gleichen Blödsinn wieder macht.
Ansonsten kann ich meinem Vorredner nur zustimmen, Beschäftigungsverbot für die Mutter und dies auch kontrollieren. Verstößt die Tochter gegen d9ie Auflage, ist sie selbst unzuverlässig mit der Folge: Widerruf der Erlaubnis
Sollte die Mutter Eigentümerin sein, kann selbst dann ein Betretungsverbot als Auflage erteilt werden, siehe Urteil des VG Neustadt 4 K 1091/12.NW (Datei war leider zu groß zum hochladen)
Gruß aus LU
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Thema: nicht rechtskräfitge Verurteilung, Zuverlässigkeit? |
jascha
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Denn Grundlage für die Bewertung, ob der Gewerbetreibende
die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt, ist nicht die Tatsache der Bestrafung bzw.
des Erlasses eines Bußgefdbescheides an sich, sondern der zugrunde liegende
Lebenssachverhalt. Strafrechtliche Unschuldsvermutungen beziehen sich
ausschließlich auf die strafrechtliche Seite; für die Bewertung der gewerberechtJichen
Zuverlässigkeit kommt es hierauf nicht an (vgl. BVerwG, GewArch 1982, 299).
VG Neustadt 4 L 1182/10,NW
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Thema: Zuverlässigkeitsprüfung nach Firmenübernahme bzw. Rechtsformänderung |
jascha
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Moin,
durch Änderung der Rechtsform benötigt der neue Betreiber (die juristische Person) eine neue Erlaubnis, die Erlaubnis der natürlichen Person kann nicht übertragen werden. Das schon überprüfte Bewachungspersonal muss nicht erneut überprüft werden, höchstens zu den neu geltenden regelmäßigen Überprüfungen
Gruß
Jascha
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