Forum-Gewerberecht

» Gewerbe oder freiberuflich? «

Hallo er´s mal,

meines Erachtens handelt es sich heirbei um eine freiberufliche Tätigkeit die nur beim Finanzamt angezeigt werden muss.

Auszug auf dem GO Gründungsnetzwerk NRW zu dem Suchbegriff Schriftsteller / Journalist .

Ihr Tätigkeitswunsch betrifft einen Beruf, der vom Gesetzgeber (im Einkommenssteuergesetz bzw. im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz) als "Freier Beruf" definiert worden ist. Eine freiberufliche Tätigkeit stellt keine gewerbliche Tätigkeit dar und kann deshalb auch nicht als Gewerbe angemeldet werden. Die Anmeldung der Ausübung eines Freien Berufs erfolgt bei Ihrem zuständigen Finanzamt.

Grüße aus Werl

Clemens Bettermann
 



Gepostet am 21.12.2010 um 16:43 von:
Benutzer: Clemens Bettermann
Der Original-Beitrag :
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