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» Gewerbe oder freiberuflich? «

 Moin  

Ich möchte das Thema hier nochmals ausgraben....

Wie sieht es mit der (nach Steuerrecht eindeutig freiberuflichen) Tätigkeit des Lektors nach der GewO aus?

Ich würde die Tätigkeit eines freien Lektors nicht unbedingt unter die schriftstellerische Tätigkeit packen, da hier kein künstelerisches, kreatives Schaffen vorliegt. Die Hauptbereiche (es gibt ja Abstufungen) der Tätigkeit belaufen sich auf "Manuskriptbegutachtung, die Verlagsprogrammgestaltung, die Projekt- und Autorenbetreuung, die Rechteklärung und das Marketing von Büchern. Freie Lektoren konzentrieren sich dagegen hauptsächlich auf klassisches Korrekturlesen und das Bearbeiten von Manuskripten. Im Zentrum der Arbeit stehen formale und inhaltliche Aspekte eines Textes. Wenn sowohl formale als auch inhaltliche Aspekte beim Korrekturlesen berücksichtigt werden, spricht man üblicherweise vom „Lektorat“; wenn nur formale Fehler korrigiert werden, spricht man dagegen vom „Korrektorat“." (Auszug Wikipedia).

Von daher würde ich eher dahin tendieren, dass die Tätigkeit im Dienstleistungssektor anzugliedern ist und es dann darauf ankommt, ob das Lektorat aufgrund eines entsprechenden geisteswissenschaftlichen Studiums angeboten wird (dann freier Beruf, weil pers. Dienstleistung höherer Art), aber Gewerbe, wenn die Tätigkeit nicht aufgrund einer höheren Bildung angeboten wird.

Wie ist eure Einschätzung? Konnte leider nichts dazu finden.



Gepostet am 20.12.2018 um 09:30 von:
Benutzer: Roesje
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