Gebühren für Gewerbeanzeigen      |
Andreas Goldmann
Eroberer
  
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@Roland Kissau!
Dann ist das ja doch noch was geworden mit der schon zum 01.11.2018 geplanten Erhöhung der Verwaltungsgebühren.
Ich habe in den letzten 4 Wochen, zuletzt vor 10 Minuten, immer wieder einen Blick in die unter https://recht.nrw.de veröffentlichte Fassung der Verwaltungsgebührenordnung geworfen und darin noch keine Änderungen gefunden...
Wann war denn die Verkündung der Änderungsverordnung?
Vermutlich haben einige Gewerbetreibenden das Glück gehabt, noch die "alten" Gebühren bezahlt zu haben, obwohl die geänderten Tarife schon gegolten haben... Aber das ist wohl systembedingt.
Aktuelle Verständnisfrage dazu: Wenn jetzt z.B. eine GmbH mit drei Geschäftsführern angemeldet wird, müsste das Ganze also insgesamt 59,00 Euro Kosten, richtig?
Das wäre gegenüber den 20,00 Euro, die bisher zu zahlen waren, ja eine ziemliche Steigerung...
__________________ Schöne Grüße aus Ostwestfalen!
Andreas Goldmann
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21
05.12.2018 12:16 |
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Solon
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Roland Kissau
Kaiser

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Hallo Kollege,
das war in der 28. Ausgabe des Gesetz- und Verordnungsblatts, die wir heute bekommen haben, enthalten.
Und die Neuregelung tritt am Tag nach der Verkündigung in Kraft.
Was wird denn heutzutage nicht teurer?
Viele Grüße aus dem Bergischen Land
!
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22
05.12.2018 12:21 |
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Solon
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Andreas Goldmann
Eroberer
  
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Hallo Kollege Kissau und alle anderen NRWler!
Das betreffende Gesetz- und Verordnungsblatt wurde laut Veröffentlichung auf recht.nrw.de "Ausgegeben zu Düsseldorf am 05. Dezember 2018", demnach gelten die neuen Gebühren wohl erst ab morgen. Oder sieht das jemand anders?
Ach ja, noch nebenbei: Den Hinweis zur "Verkündigung" fand ich herrlich passend vorweihnachtlich...
In diesem Sinne: Schöne, einträgliche Adventszeit!
A. Goldmann
__________________ Schöne Grüße aus Ostwestfalen!
Andreas Goldmann
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23
05.12.2018 12:30 |
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Schilli92
Grünschnabel
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Schleswig-Holstein:
Landesverordnung über Verwaltuingsgebühren vom 26.09.2018:
Gewerbe-Anmeldung: 25,00 €,
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Gewerbe-Abmeldung: gebührenfrei.
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24
06.12.2018 11:17 |
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C. Schröder

König
   
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NRW ist echt klasse. Ich habe erst einmal mit unserem Programmanbieter Kontakt aufgenommen, damit das in migewa eingepflegt wird. Dann muss unsere Gebührenkasse umgestellt werden.
Ab heute oder ab morgen? Ich habe es gerade von der Aufsicht bekommen.
Eine GmbH mit drei Geschäftsführern kostet also zukünftig 33 +13 +13 € ??? Wer sich das ausgedacht hat, sitzt nicht in der täglichen Bearbeitung.
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25
06.12.2018 11:52 |
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BernshausenL

Tripel-As

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Eine offizielle Mitteilung habe ich bis heute nicht.. ich werde jetzt auch mal unseren IT-Dienstleister ansprechen, das muss ja alles geändert werden. Organisatorisches Highlight
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26
06.12.2018 13:23 |
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Roland Kissau
Kaiser

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Ja, ein enormer Vorlauf
!
Gestern verkündigt, heute in Kraft; ich bin auch begeistert
.
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27
06.12.2018 13:29 |
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C. Schröder

König
   
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12.1.4
„Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbeanmeldung für den Gewerbetreibenden
Gebühr: Euro 15“
Wir haben bislang grundsätzlich eine Gebühr verlangt, egal, ob es sich um eine Zweitschrift der An-, der Um- oder der Abmeldung handelte.
Kann ich jetzt nur noch für die Zweitschrift der Anmeldung 15,00 € nehmen?
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28
06.12.2018 14:01 |
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Roland Kissau
Kaiser

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Das hieß bisher auch "Zweitschrift der Gewerbeanmeldung" und wir haben auch für Ersatzausfertigungen von Um- und Abmeldungen 10 € genommen. Wir haben das halt "teleologisch" so ausgelegt
.
Da uns deswegen bisher niemand verklagt hat, werden wir das auch weiterhin so praktizieren.
Einen schönen SchlaDo wünscht
Roland Kissau
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29
06.12.2018 14:08 |
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VeSa

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Finde ich irgendwie beruhigend, dass es scheinbar alle eiskalt erwischt hat heute. Bei uns kam die Mitteilung immerhin um 11:40 Uhr an.
Habe schon ordentlich rumgewettert vorhin
Inzwischen haben wir alles umgestellt und können uns zurück lehnen. Finde die ganze Aktion trotzdem oberpeinlich.
Die Mail vom Ministerium wurde gestern Abend um 17:31 abgeschickt
Die Sache mit den 15 Euro war mir noch gar nicht aufgefallen. Finde ich aber auf eine gewisse Art amüsant
Passt doch irgendwie ins Bild...
Wünsche allen einen schönen Feierabend am nahenden Ende dieses SchLaDo
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31
06.12.2018 17:10 |
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VeSa

Routinier
 
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Ach so,
b) sind einfach juristische Personen, wie zB GmbH, auch dann, wenn sie Komplementärin einer KG (GmbH & Co. KG) ist.
c) es sind alle gesetzlichen Vertreter, also z.B. Geschäftsführer einer GmbH, anzugeben. Wenn nun also eine GmbH 3 Geschäftsführer hat, dann ist der erste "inklusiv", für die anderen beiden entstehen jeweils 13 Euro Gebühren, so dass die Anmeldung einer GmbH mit 3 Geschäftsführern dann also 33 + 13 + 13 = 59 Euro kostet.
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32
06.12.2018 17:13 |
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Fini469

Doppel-As
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super vielen Dank.
Ich habs heute nur zufällig entdeckt, da wir gestern eine E-Mail von der Bezirksregierung bekamen, in der es um die Einführung des elektronischen Bezahlsystems ePayBL im Gewerbe-Service-Portal.NRW ging. Dort fand ich einen Hinweis dazu.....
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33
06.12.2018 17:16 |
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C. Schröder

König
   
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Unser Gewerbeprogramm konnte schnell umgestellt werden, allerdings hakt es bei der Gebührenkasse. Anmeldungen konnte ich umstellen, Ummeldungen nicht. Und die GmbHs etc. muss der Anbieter des Programms noch reinnehmen, ist wohl etwas schwieriger, da wir keine variablen Gebühren eintragen dürfen. Die heutigen GmbHs wurden mit einer Gebührenrechnung nach Hause geschickt.
Migewa ändern, Gebührenkasse ändern, Internetseite ändern, Dienstanweisung ändern, Anschreiben ändern. Hee, auf einem Donnerstag hat man echt nichts anderes vor.
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34
06.12.2018 17:24 |
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BernshausenL

Tripel-As

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Grad mal noch eine Rückfrage zur Ummeldung. Hier bleibt alles wie gehabt? Egal was, wie, wo = 20 Euro??
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35
10.12.2018 08:52 |
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Fini469

Doppel-As
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nein, bei Ummeldung auch !!
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36
10.12.2018 08:54 |
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Taron-Arnsberg
Tripel-As


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Und hier die Begründung der Erhöhung der Gebühren...wir sollen also bei einer elektronischen Gewerbeanzeige diese auf mögliche Scheinselbstädigkeit hin überprüfen...
Auszug aus Erlass 24.09.18 Wirschaftsmin. NRW:
"In Vorbereitung der Einführung eines elektronischen Bezahlsystems soll zunächst die Anlage zur Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW) angepasst werden. Beabsichtigt ist, die Entstehung der Gebühr künftig nicht mehr nur an die Bescheinigung des Empfangs der Gewerbeanzeige, sondern auch an deren Prüfung zu knüpfen. Bei einer elektronischen Gewerbeanzeige, die perspektivisch durch eine automatisiert generierte Mitteilung bestätigt werden soll, entsteht ein nachgelagerter Prüfaufwand bei der Behörde (z.B. Prüfung des Vorliegens von Scheinselbständigkeit). Die Bescheinigung selbst verursacht dann keinen Aufwand mehr, sodass der gegenwärtige Gebührentatbestand bei elektronischen Gewerbeanzeigen, die über das GSP.NRW gestellt werden, ins Leere liefe. Gleichzeitig soll die Anzeigegebühr auf 26 Euro für ein Einzelunternehmen sowie auf 33 Euro für juristische Personen und Personengesellschaften zuzüglich 13 Euro pro weiterem gesetzlichem Vertreter bei einer juristischen Person angehoben werden. Für die Erteilung einer Zweitschrift ist eine Anhebung der Gebühr auf 15 Euro beabsichtigt."
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10.12.2018 16:11 |
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Stadtverwaltung Frankenthal

Kaiser
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Gebühren für Gewerbeanzeigen |
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Guten Morgen,
hat zufälliger weise einer der Rheinland-Pfälzer die Begründung zur neuen Landesverordnung über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung zur Hand und kann sie uns zur Verfügung stellen?
dies wäre sehr hilfreich für uns
Danke und schon einmal ein schönes Wochenende
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38
04.01.2019 09:06 |
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C. Schröder

König
   
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Ich bin jetzt gerade etwas verunsichert. Gerade eine GmbH & Co KG angemeldet. Unser Programm warf hier automatisch 26,00 € für die Anmeldung raus. Müssen hier nicht 33,00 € in Rechnung gestellt werden?
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39
04.01.2019 11:10 |
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VeSa

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Ja, sehe ich auch so. Sollten 33,- € sein.
Merkwürdig
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40
04.01.2019 12:12 |
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