Gebühren für Gewerbeanzeigen      |
C. Schröder

König
   
früher: Claudia Komnick
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Und ein UG (haftungsbeschränkt)?
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41
16.01.2019 07:58 |
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Solon
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VeSa

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Ist eine „kleine“ GmbH, vgl. § 5a GmbHG. Somit juristische Person in Form einer Kapitalgesellschaft => 33 Euro (bei einem Geschäftsführer).
Deshalb wird auch keine förmlicher Meldetatbestand erfüllt, wenn aus einer UG durch Erreichen des Stammkapitals eine GmbH wird (und sich sonst nichts weiter ändert, außer das aus „UG (haftungsbeschränkt)“ ein „GmbH“ wird) vgl. § 5a V GmbHG.
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42
16.01.2019 08:31 |
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Solon
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C. Schröder

König
   
früher: Claudia Komnick
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Genauso sehe ich das auch. Aber unser Programm hat 26,00 € hinterlegt und wir können es nicht überschreiben.
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43
16.01.2019 08:38 |
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VeSa

Routinier
 
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Ein ähnliches Problem hatten wir mit einer KG. Da stellte sich dann heraus, dass wir es doch überschreiben konnten, obwohl es von der Farbe her so wirkte dass wir dachten es geht nicht. Vielleicht ist es bei Euch ähnlich? Was habt ihr für ein Programm? Vielleicht kann man die Rechte entsprechend „ändern“. Gibt es einen Admin „in der Nähe“ oder hast Du selbst Adminrechte?
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44
16.01.2019 08:44 |
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C. Schröder

König
   
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Wir haben migewa und die Adminrechte hat unser KRZ. Ich muss mal schauen, ob man das überschreiben kann. Diese neuen Gebühren stiften doch recht viel Verwirrung.
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45
16.01.2019 08:46 |
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VeSa

Routinier
 
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Bei uns war bzw. ist es auch Migewa. Wir konnten es sowohl als Gewerbehauptsachbearbeiter als auch als Sachbearbeiter überschreiben. Kann aber natürlich sein, dass bei Euch die Rechte anders verteilt sind. Aber einfach mal mutig reinklicken, nicht von der Farbe irritieren lassen und versuchen eine eigene Zahl reinzuschreiben.
Ich hatte mich auch blenden lassen. Meine Kollegin sagte geht nicht, ich gucke, sehe die Farbe des Kästchens, denke hmmm, stimmt, wie blöd. Dann habe ich mit dem krz telefoniert und musste feststellen, dass wir es doch überschreiben können
Eine ähnliche Blamage wollte ich Dir nur ersparen
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46
16.01.2019 08:55 |
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C. Schröder

König
   
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Ok, dann sage ich der Kollegin Bescheid, die bei uns die Gewerbemeldungen aufnimmt.
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47
16.01.2019 10:53 |
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Hechingen

Grünschnabel
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RE: Gebühren für Gewerbeanzeigen |
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Baden Württemberg:
Stadtverwaltung Hechingen
Gewerbe-Anmeldung: 15,- €
Gewerbe-Ummeldung: 10,- €
Gewerbe-Abmeldung: 10,- €
Wir sind allerdings daran, die Gebühren entsprechend des Aufwandes abzuändern.
Viele Grüße
M. Indelicato/Stadt Hechingen
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24.04.2019 08:52 |
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marxh
Eroberer
  

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Beiträge: 66
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Schleswig-Holstein
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RE: Gebühren für Gewerbeanzeigen |
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Schleswig-Holstein:
Gewerbeanmeldung 25,00 € per Post 30,00 €
Gewerbeummeldung 25,00 € per Post 30,00 €
Gewerbeabmeldung noch keine Gebühr
__________________ Ma
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49
02.05.2019 16:40 |
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JoWe
Doppel-As
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Gewerbeanzeigen: Gebühren NRW |
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Hallo die Gebühren in NRW sehen wie folgt aus:
12.1.3
Bescheinigungen des Empfanges und Prüfung der Anzeige über den Beginn oder die Verlegung eines Gewerbebetriebes sowie über Veränderungen (Wechsel des Gegenstandes des Gewerbes, Ausdehnung auf nicht geschäftsübliche Waren oder Leistungen) (§ 15 Abs. 1 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 Satz 1 und § 14 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 1 und 2 der Gewerbeordnung - GewO)
a) für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind
Gebühr: Euro 26
b) für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind
Gebühr: Euro 33
c) für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen
Gebühr: Euro 13
12.1.4
Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbeanmeldung für den Gewerbetreibenden
Gebühr: Euro 15
12.1.5
Auskünfte aus den Unterlagen der für die Gewerbeüberwachung zuständigen Behörden
Gebühr: Euro 5 bis 40
Gruß
JoWe
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51
25.06.2019 15:00 |
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Berechtigungen
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