Forum-Gewerberecht

» Gebühren für Gewerbeanzeigen «

Und hier die Begründung der Erhöhung der Gebühren...wir sollen also bei einer elektronischen Gewerbeanzeige diese auf mögliche Scheinselbstädigkeit hin überprüfen...
Auszug aus Erlass 24.09.18 Wirschaftsmin. NRW:

"In Vorbereitung der Einführung eines elektronischen Bezahlsystems soll zunächst die Anlage zur Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW) angepasst werden. Beabsichtigt ist, die Entstehung der Gebühr künftig nicht mehr nur an die Bescheinigung des Empfangs der Gewerbeanzeige, sondern auch an deren Prüfung zu knüpfen. [B]Bei einer elektronischen Gewerbeanzeige, die perspektivisch durch eine automatisiert generierte Mitteilung bestätigt werden soll, entsteht ein nachgelagerter Prüfaufwand bei der Behörde (z.B. Prüfung des Vorliegens von Scheinselbständigkeit).[/B] Die Bescheinigung selbst verursacht dann keinen Aufwand mehr, sodass der gegenwärtige Gebührentatbestand bei elektronischen Gewerbeanzeigen, die über das GSP.NRW gestellt werden, ins Leere liefe. Gleichzeitig soll die Anzeigegebühr auf 26 Euro für ein Einzelunternehmen sowie auf 33 Euro für juristische Personen und Personengesellschaften zuzüglich 13 Euro pro weiterem gesetzlichem Vertreter bei einer juristischen Person angehoben werden. Für die Erteilung einer Zweitschrift ist eine Anhebung der Gebühr auf 15 Euro beabsichtigt."



Gepostet am 10.12.2018 um 16:11 von:
Benutzer: Taron-Arnsberg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=113131#post113131


Beitrags-Print by Breuer76