Beweismittelvernichtung per Datenbanktausch |
r2d2
Tripel-As
Dabei seit: 21.09.2008
Beiträge: 151
Bundesland:
Hessen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 36 [?]
Erfahrungspunkte: 860.509
Nächster Level: 1.000.000
|
|
Beweismittelvernichtung per Datenbanktausch |
|
Wenn die Datenbank getauscht wird und somit dem Automatenbetreiber die darin gespeicherten Daten über sämtliche Einsätze, Gewinne und Kasseninhalte für steuerliche Erhebungen nicht mehr zur Verfügung stehen, dürfte das ein Verstoß gegen § 12 SpielV darstellen und zwar auf Anordnung der PTB!
§ 12 SpielV
(2) Der Antragsteller hat mit dem Antrag eine schriftliche Erklärung vorzulegen, dass bei dem von ihm zur Prüfung eingereichten Geldspielgerät
d) die Möglichkeit vorhanden ist, sämtliche Einsätze, Gewinne und Kasseninhalte für steuerliche Erhebungen zu dokumentieren.
Hierbei sollte dringend beachtet werden, dass die "Gewalt" über die Datenbank und somit über die in § 12 SpielV beschriebenen Daten, allein bei der Geräteindustrie liegt.
Genau diese Geräteindustrie ist es aber, die Ihre Geräte in ihren eigenen Industriespielhallen betreibt und zwar vernetzt über ihre ureigene Daten-Schnittstelle (VDAI-Schnittstelle) und mit dem Wissen der PTB!
Dieser Aufruf bedeutet für mich, dass mit diesem Datenbanktausch das Gerät völlig "jungfräulich" weiterbetrieben wird und alles was in der Vergangenheit mit dem Gerät geschehen ist nicht mehr darstellbar ist und hiermit meine ich auch die Möglichkeit der "Geldentnahme via Vernetzung", ob nun beleglos oder nicht.
Hat die PTB hier etwa per Beweismittelvernichtungsaktion eine Möglichkeit geschaffen sich selbst und die Geräteindustrie "reinzuwaschen"?
Etwa 80.000 Datenbanken müssen auf Anweisung der PTB bis zum 31.03.2010 getauscht werden.
Auch die Datenbanken des Geräteherstellers innerhalb seiner Industriespielhallen.
Der Täter wurde per PTB zum Opfer gemacht! Beweismittelvernichtung per Datenbanktausch
Die PTB erhält pro Nachtragszulassung 30,-- EUR x 80.000 macht 2,4 Millionen EURO!!
PTB-Sponsoring ................
|
|
1
12.03.2010 11:33 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
jasper
Kaiser
Dabei seit: 19.08.2006
Beiträge: 1.116
Bundesland:
Rheinland-Pfalz
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.212.659
Nächster Level: 8.476.240
|
|
r2d2 hat es erkannt
Bemerkenswert ist doch, dass weder vom Hersteller noch vom Lieferanten oder aber von der PTB der Grund für diesen Datenbankaustausch bekannt gegeben wird.
Warum wird nicht die PTB- Erklärung gegenüber dem Gerätehersteller veröffentlich?
Stattdessen kommt so etwas:
Bitte bedenken Sie, dass alle vorherigen Programmversionen am 31.03.2010 nach PTB Vorschrift ihre Gültigkeit verlieren.
Welche „PTB-Vorschrift“? Was will mir die PTB vorschreiben?
Wer oder was ist „adp Merkur Service“?
Werder die PTB noch der Verfasser des Rundschreibens ist mein Vertragspartner!!
Was wollen Dir mir also vorschreiben oder mit welchen Mitteln wollen Dir mir gegenüber etwas durchsetzen?
Und was soll diese Drohung von „adp Merkur Service“ bedeuten:
Bei nicht fristgerechter Rücklieferung der Datenbanken wird der Mietpreis für die Restlaufzeit berechnet.
Auf welcher Rechtsgrundlage will dieser „adp Merkur Service“ solch eine Drohung durchsetzen. – Wer zahlt an „adp Merkur Service“ einen Mietpreis?
|
|
2
12.03.2010 14:46 |
|
|
Solon
|
|
|
|
Carlo
Routinier
Dabei seit: 27.02.2009
Beiträge: 266
Bundesland:
außerhalb von Deutschland
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Rechtsanwalt/Notar/S
teuerberater
Level: 39 [?]
Erfahrungspunkte: 1.473.564
Nächster Level: 1.757.916
|
|
Da müßte doch ein Aufschrei der gesamten Aufstellerschaft erfolgen und zwar gegen den Datenbankhersteller und gegen die PTB.
|
|
3
14.03.2010 14:10 |
|
|
Wilde Irene
Doppel-As
Dabei seit: 07.03.2009
Beiträge: 144
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 35 [?]
Erfahrungspunkte: 796.557
Nächster Level: 824.290
|
|
Für mich ein klarer Fall von
Nötigung laut § 240 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt und lautet:
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
|
|
4
15.03.2010 13:00 |
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.561.810
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Gruß an alle,
was sagen denn die Finanzbehörden dazu?
Schließlich gilt die GOSB und ihr habt alle Aufbewahrungspflichten.
Hat sich mittlerweile denn mal jemand nach der Rechtsgrundlage erkundigt?
Gruß
Meike
|
|
5
15.03.2010 17:48 |
|
|
jasper
Kaiser
Dabei seit: 19.08.2006
Beiträge: 1.116
Bundesland:
Rheinland-Pfalz
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.212.659
Nächster Level: 8.476.240
|
|
|
7
16.03.2010 07:36 |
|
|
Walter B
Routinier
Dabei seit: 22.01.2010
Beiträge: 269
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 38 [?]
Erfahrungspunkte: 1.401.732
Nächster Level: 1.460.206
|
|
Zitat: |
Original von Meike
Gruß an alle,
was sagen denn die Finanzbehörden dazu?
Schließlich gilt die GOSB und ihr habt alle Aufbewahrungspflichten.
|
|
Die Aufbewahrungspflichten werden durch Auslesen und Aufbewahren der Ausdrucke gewahrt.
Die sind also davon nicht betroffen.
Aber ansonsten stinkt diese Aktion zum Himmel!
Alles weg, jungfräuliches Modul einsetzen, dann passt das schon und alle sind plötzlich gleich-
nur einer ist gleicher....
__________________ Gruß vom Walter
|
|
8
16.03.2010 09:53 |
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.561.810
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Hallo Walter,
es gibt Aufsteller die keine Ausdrucke aufbewahren, sondern nur mit leicht veränderbaren Exceltabellen arbeiten.
Es gibt Aufsteller, so hörte ich, die Rechtsanwälte bei Stadtkassen vorstellig werden lassen, um zu erklären warum
sie anders sind als andere, damit sie keinen Nachweis über Langausdrucke vorlegen müssen, obwohl dies laut
Stadtverordnung für alle vorgeschrieben ist.
Und davon mal ganz abgesehen, gibt es eigentlich eine Vorschrift nach GOSB wonach der Prüfer vor Ort selbstständig
die Geschäftsvorfälle retrograd herstellen können muss, wenn mit elektronischen Aufzeichnungsverfahren die Umsätze
festgehalten werden, diese aber nicht im Einzelausdruck der Geschäftsvorfälle ( d.h. jedes einzelne Spiel ), sondern
zusammengefasst aufbewahrt wird.
Rein praktisch würde das bedeuten, - bei Einhaltung der Vorschriften-, dass der Betriebsprüfer raus käme und dann
mittels speziellem Ausleseverfahren "mal eben" die alten Geschäftsvorfälle aus der Datenbank abrufen könnte, um z.B.
stichprobenartig für einen Abrechnungszeitraum x zu schauen, ob Du auch die tatsächlichen Umsätze angegeben hattest
oder ob es z.B. zu "Gewinn-Luftbuchungen" gekommen ist.
Dem Aufsteller, der immer ordnungsgemäß ausgedruckt und veranlagt hat, wäre das egal, aber da gibt es vielleciht auch
einige andere, die sich nun seeeehr darüber freuen, dass sie mit Unterstützung einer Oberbehörde eventuelle Nachweise
für ein Steuerstrafverfahren vernichten dürfen und wenn diese dann auch noch Unternehmer wären, die nur mit Exceltabellen,
anstatt mit Langausdrucken arbeiten, freuen die sich besonders.
Dass es offensichtlich niemanden bei der Finanzverwaltung / -ministerium gibt, der die Problematik versteht und entsprechend gegen
gesteuert hat, ist schon seeeehr schade!
Gruß
Meike
|
|
9
17.03.2010 05:11 |
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.561.810
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Gruß an alle,
r2d2 hatte von "PTB-Sponsoring" gesprochen.
Hierzu auch der Hinweis auf die letzte große "Sponsoring-Aktion"
Als es um den "Programmtausch auf CC6 zum 15.06.2009 ging, hieß es
"Denken Sie aber unbedingt daran: Es ist und bleibt eine Vorgabe der PTB, die Programme bis zum 15.06.2009 auf CC6 zu tauschen,
da alle Versionen vor CC6 laut dieser Anweisung zum genannten Zeitpunkt ihre Gültigkeit verlieren und ein Verstoß dagegen
zu Ordnungsstrafen bei Ihnen führen kann."
Da sollte man sich eigentlich Fragen:
1. Auf welcher Rechtsgrundlage darf die PTB eine solche "Anweisung" geben?
2. Welche Ordnungsstrafe auf welcher Rechtsgrundlage soll es denn geben?
Gruß
Meike
|
|
10
20.03.2010 14:22 |
|
|
jochen B.
Foren As
Dabei seit: 09.02.2010
Beiträge: 90
Bundesland:
Schleswig-Holstein
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 33 [?]
Erfahrungspunkte: 467.359
Nächster Level: 555.345
|
|
RE: Beweismittelvernichtung per Datenbanktausch |
|
Zitat: |
Original von r2d2
Wenn die Datenbank getauscht wird und somit dem Automatenbetreiber die darin gespeicherten Daten über sämtliche Einsätze, Gewinne und Kasseninhalte für steuerliche Erhebungen nicht mehr zur Verfügung stehen, dürfte das ein Verstoß gegen § 12 SpielV darstellen und zwar auf Anordnung der PTB!
§ 12 SpielV
(2) Der Antragsteller hat mit dem Antrag eine schriftliche Erklärung vorzulegen, dass bei dem von ihm zur Prüfung eingereichten Geldspielgerät
d) die Möglichkeit vorhanden ist, sämtliche Einsätze, Gewinne und Kasseninhalte für steuerliche Erhebungen zu dokumentieren.
Hierbei sollte dringend beachtet werden, dass die "Gewalt" über die Datenbank und somit über die in § 12 SpielV beschriebenen Daten, allein bei der Geräteindustrie liegt.
Genau diese Geräteindustrie ist es aber, die Ihre Geräte in ihren eigenen Industriespielhallen betreibt und zwar vernetzt über ihre ureigene Daten-Schnittstelle (VDAI-Schnittstelle) und mit dem Wissen der PTB!
Dieser Aufruf bedeutet für mich, dass mit diesem Datenbanktausch das Gerät völlig "jungfräulich" weiterbetrieben wird und alles was in der Vergangenheit mit dem Gerät geschehen ist nicht mehr darstellbar ist und hiermit meine ich auch die Möglichkeit der "Geldentnahme via Vernetzung", ob nun beleglos oder nicht.
Hat die PTB hier etwa per Beweismittelvernichtungsaktion eine Möglichkeit geschaffen sich selbst und die Geräteindustrie "reinzuwaschen"?
Etwa 80.000 Datenbanken müssen auf Anweisung der PTB bis zum 31.03.2010 getauscht werden.
Auch die Datenbanken des Geräteherstellers innerhalb seiner Industriespielhallen.
Der Täter wurde per PTB zum Opfer gemacht! Beweismittelvernichtung per Datenbanktausch
Die PTB erhält pro Nachtragszulassung 30,-- EUR x 80.000 macht 2,4 Millionen EURO!!
PTB-Sponsoring ................ |
|
Wer sich den Sachverhalt und vor allem die Art wie damit von öffentlicher Stelle umgegangen wird vor Augen führt, der muß sich doch zwangsweise fragen, warum werden die Datenbänke der Industriespielhallenbetreiber nicht von Amtswegen beschlagnahmt und einer wirklich unabhängigen Institution zur Überprüfung auf versteckte "Hintertüren" vorgelegt.
Statt dessen wird von einer Bundesprüfbehörde alles veranlaßt, damit die Gerätehersteller (Datenbankhersteller) selenruhig ihre Datenbänke innerhalb ihrer eigenen Spielhallen austauschen und darüber sämtliche Daten, welche möglicherweise eine illegale "Spielergewinnverschiebung" oder sonstige illegale straf- und oder steuerrechtlich relevante Vorgänge beinhalten, vernichten können.
2,4 Millionen EURO!! Schweigegeld
|
|
11
21.03.2010 11:16 |
|
|
RudiCartell
Tripel-As
Dabei seit: 04.03.2008
Beiträge: 169
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 36 [?]
Erfahrungspunkte: 997.073
Nächster Level: 1.000.000
|
|
Zitat: |
Original von Meike
......
Da sollte man sich eigentlich Fragen:
1. Auf welcher Rechtsgrundlage darf die PTB eine solche "Anweisung" geben?
2. Welche Ordnungsstrafe auf welcher Rechtsgrundlage soll es denn geben?
Gruß
Meike |
|
zu 1. es gibt keine
zu 2. Dazu gibt es wie bereits an verschiedenen Stellen angesprochen diverse Gesichtspunkte, die den Verantwortlichen in den Betrieben der Aufsteller offensichtlich unbekannt sind oder aber die Risiken als durchaus kalkulierbar eingestuft werden (was ich vermute).
Ein kleiner Ausflug ins Theoretische:
Steuerliche Archivierungsanforderungen gemäß §147 AO stimmen im Allgemeinen mit den Anforderungen des HGB überein. Zunächst, muss ein Gewerbe wie hier diesen Grundsätzen folgen? Ich glaube, dies ist unstrittig. Dann, wichtig sind in diesem Zusammenhang:
a) Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, GoB
b) Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme, GoBS
c) Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen, GDPdU
Was ist wenn die Unterlagen weg sind, der Zugriff verhindert wurde oder wie in diesem Fall wissentlich, behördlich gedeckt und vom eventuell zu belangenden beseitigt werden:
Steuerliche(1), Strafrechtliche(2) und Zivilrechtliche(3) Sanktionsandrohung
1. Steuerliche Schätzung und Strafzahlungen an die Finanzbehörden (ggf. Anzeige).
2. Die Verletzung der Buchführungspflicht (§283b StGB) wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren oder einer Geldstrafe bestraft. Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft,
wer beweiserhebliche Daten löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert (§274 Abs.1 Nr.2 StGB).
3. Daneben gibt es auch noch die persönliche Haftung der Betriebsführung, wenn gravierende Verfehlungen nachgewiesen werden und anderen dadurch ein Schaden entstanden ist.
Kleine Anmerkung: Wer seine Buchungsgrundlagen und damit seine Betriebsergebnisse "vergisst" hat sicher auch latente Wissenslücken, wenn es um den Arbeitseinsatz und -dauer von abhängig Beschäftigten geht (zivilrechtliches Szenario).
Aber wo kein Kläger, da kein ...
Um die Klägeranzahl klein zu halten gibt es ja auch die Lobbyarbeit.
Wenn die an den notwendigen Stellen richtig ölt, dann traut sich keiner mehr oder deckt lieber einzelne Vorkommnisse.
Gruß vom Rudi
.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von RudiCartell: 22.03.2010 10:13.
|
|
12
22.03.2010 10:11 |
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.561.810
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Hallo Rudi,
danke!
Ich gehe davon aus, dass Du Dir ad 1 nicht "ausgedacht" hast, sondern u.a. über Deinen Verband beim BMWI und der PTB nachgefragt hast.
Ich persönlich sehe es genauso.
Deine Antwort ad 2 zeigt das "Szenario", welches entstehen kann, wenn ein Prüfer beim Finanzamt/Steufa/Stadtkasse Ahnung hat.
- aber dazu konnte man noch nirgendwo etwas lesen.
Gruß
Meike
|
|
13
23.03.2010 05:05 |
|
|
jasper
Kaiser
Dabei seit: 19.08.2006
Beiträge: 1.116
Bundesland:
Rheinland-Pfalz
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.212.659
Nächster Level: 8.476.240
|
|
Die Industriespielhallenbetreiber (Datenbankhersteller) werden bestimmt eine Sicherungskopie auf CD brennen, auf der der gesamte Datentransfer dokumentiert ist.
Abschliessend versprechen sie noch, dass da wirklich alles drauf ist und gut ist!
|
|
14
24.03.2010 07:55 |
|
|
gmg
Foren Gott
Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.046.786
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Zitat: |
Original von jasper
Die Industriespielhallenbetreiber (Datenbankhersteller) werden bestimmt eine Sicherungskopie auf CD brennen, auf der der gesamte Datentransfer dokumentiert ist.
|
|
Soll das jetzt eine neue Info sein ?
Grüße
__________________ gmg
|
|
15
24.03.2010 09:18 |
|
|
jasper
Kaiser
Dabei seit: 19.08.2006
Beiträge: 1.116
Bundesland:
Rheinland-Pfalz
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.212.659
Nächster Level: 8.476.240
|
|
Solch eine Maßnahme würde doch genau in die Landschaft passen.
Bei all den toternsten Sachen, darf doch etwas Ironie erlaubt sein.
|
|
16
24.03.2010 14:59 |
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.561.810
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Hallo gmg,
ist Dir denn bekannt, ob von Seiten des Finanzministeriums kritisch beim BMWI nachgefragt wurde ?
Gruß
Meike
|
|
17
27.03.2010 06:05 |
|
|
gmg
Foren Gott
Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.046.786
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Zitat: |
Original von Meike
Hallo gmg,
ist Dir denn bekannt, ob von Seiten des Finanzministeriums kritisch beim BMWI nachgefragt wurde ?
Gruß
Meike |
|
Hallo Meike
ich kann Dir wirklich nicht sagen, ob das BMF mit dem BMWi kommuniziert.
Ist Dir denn bekannt, ob von Seiten des Innenministeriums beim BMF oder BMWI kritisch nachgefragt wurde ?
Grüße
__________________ gmg
|
|
18
27.03.2010 13:37 |
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.561.810
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Hallo gmg,
warum sollte das BMI beim BMWI oder BMF nachfragen?
Die haben in diesem Bereich doch keinerlei Zuständigkeiten.
Ich verstehe Deine Frage nicht. - Kannst Du das erläutern?
Gruß
Meike
|
|
19
28.03.2010 12:36 |
|
|
gmg
Foren Gott
Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.046.786
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Hallo Meike,
hast Du den Beitrag Nr. 12 von RudiCartell nicht gelesen ?
Grüße
__________________ gmg
|
|
20
28.03.2010 14:04 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 147.582 | Views gestern: 387.051 | Views gesamt: 891.926.246
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|