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[quote][i]Original von r2d2[/i]
Wenn die Datenbank getauscht wird und somit dem Automatenbetreiber die darin gespeicherten Daten über sämtliche Einsätze, Gewinne und Kasseninhalte für steuerliche Erhebungen nicht mehr zur Verfügung stehen, dürfte das ein Verstoß gegen § 12 SpielV darstellen und zwar auf Anordnung der PTB!

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[B]§ 12 SpielV[/B]
(2) Der Antragsteller hat mit dem Antrag eine schriftliche Erklärung vorzulegen, dass bei dem von ihm zur Prüfung eingereichten Geldspielgerät
d) die Möglichkeit vorhanden ist, [B]sämtliche Einsätze, Gewinne und Kasseninhalte für steuerliche Erhebungen zu dokumentieren[/B].[/SIZE]

Hierbei sollte dringend beachtet werden, dass die "Gewalt" über die Datenbank und somit über die in § 12 SpielV beschriebenen Daten, [B]allein [/B]bei der [B]Geräteindustrie [/B]liegt.

Genau diese Geräteindustrie ist es aber, die Ihre Geräte in ihren eigenen [B]Industriespielhallen [/B]betreibt und zwar vernetzt über ihre ureigene Daten-Schnittstelle ([B]VDAI-Schnittstelle[/B]) und mit dem Wissen der PTB!

Dieser Aufruf bedeutet für mich, dass mit diesem Datenbanktausch das Gerät völlig "jungfräulich" weiterbetrieben wird und alles was in der Vergangenheit mit dem Gerät geschehen ist nicht mehr darstellbar ist und hiermit meine ich auch die Möglichkeit der "[B]Geldentnahme via Vernetzung[/B]", ob nun beleglos oder nicht.

Hat die PTB hier etwa per Beweismittelvernichtungsaktion eine Möglichkeit geschaffen sich selbst und die Geräteindustrie "reinzuwaschen"?

Etwa 80.000 Datenbanken müssen auf Anweisung der PTB bis zum 31.03.2010 getauscht werden.

Auch die Datenbanken des Geräteherstellers innerhalb seiner Industriespielhallen.

Der Täter wurde per PTB zum Opfer gemacht! Beweismittelvernichtung per Datenbanktausch

Die PTB erhält pro Nachtragszulassung 30,-- EUR x 80.000 macht [B]2,4 Millionen EURO!![/B]

 Zeigefinger   [B]PTB-Sponsoring ................[/B][/quote]


Wer sich den Sachverhalt und vor allem die Art wie damit von öffentlicher Stelle umgegangen wird vor Augen führt, der muß sich doch zwangsweise fragen, warum werden die [B]Datenbänke der Industriespielhallenbetreiber [/B]nicht von Amtswegen beschlagnahmt und einer wirklich unabhängigen Institution zur Überprüfung auf versteckte "Hintertüren" vorgelegt.

Statt dessen wird von einer Bundesprüfbehörde alles veranlaßt, damit die Gerätehersteller ([B]Datenbankhersteller[/B]) selenruhig ihre Datenbänke innerhalb ihrer eigenen Spielhallen austauschen und darüber sämtliche Daten, welche möglicherweise eine illegale "Spielergewinnverschiebung" oder sonstige illegale straf- und oder steuerrechtlich relevante Vorgänge beinhalten, vernichten können.  Wand  

[B]2,4 Millionen EURO!![/B] Schweigegeld  Zeigefinger  



Gepostet am 21.03.2010 um 11:16 von:
Benutzer: jochen B.
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=45544#post45544


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