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Wenn die Datenbank getauscht wird und somit dem Automatenbetreiber die darin gespeicherten Daten über sämtliche Einsätze, Gewinne und Kasseninhalte für steuerliche Erhebungen nicht mehr zur Verfügung stehen, dürfte das ein Verstoß gegen § 12 SpielV darstellen und zwar auf Anordnung der PTB!

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[B]§ 12 SpielV[/B]
(2) Der Antragsteller hat mit dem Antrag eine schriftliche Erklärung vorzulegen, dass bei dem von ihm zur Prüfung eingereichten Geldspielgerät
d) die Möglichkeit vorhanden ist, [B]sämtliche Einsätze, Gewinne und Kasseninhalte für steuerliche Erhebungen zu dokumentieren[/B].[/SIZE]

Hierbei sollte dringend beachtet werden, dass die "Gewalt" über die Datenbank und somit über die in § 12 SpielV beschriebenen Daten, [B]allein [/B]bei der [B]Geräteindustrie [/B]liegt.

Genau diese Geräteindustrie ist es aber, die Ihre Geräte in ihren eigenen [B]Industriespielhallen [/B]betreibt und zwar vernetzt über ihre ureigene Daten-Schnittstelle ([B]VDAI-Schnittstelle[/B]) und mit dem Wissen der PTB!

Dieser Aufruf bedeutet für mich, dass mit diesem Datenbanktausch das Gerät völlig "jungfräulich" weiterbetrieben wird und alles was in der Vergangenheit mit dem Gerät geschehen ist nicht mehr darstellbar ist und hiermit meine ich auch die Möglichkeit der "[B]Geldentnahme via Vernetzung[/B]", ob nun beleglos oder nicht.

Hat die PTB hier etwa per Beweismittelvernichtungsaktion eine Möglichkeit geschaffen sich selbst und die Geräteindustrie "reinzuwaschen"?

Etwa 80.000 Datenbanken müssen auf Anweisung der PTB bis zum 31.03.2010 getauscht werden.

Auch die Datenbanken des Geräteherstellers innerhalb seiner Industriespielhallen.

Der Täter wurde per PTB zum Opfer gemacht! Beweismittelvernichtung per Datenbanktausch

Die PTB erhält pro Nachtragszulassung 30,-- EUR x 80.000 macht [B]2,4 Millionen EURO!![/B]

 Zeigefinger   [B]PTB-Sponsoring ................[/B]



Gepostet am 12.03.2010 um 11:33 von:
Benutzer: r2d2
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=45104#post45104


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