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Autor Beitrag
Thema: Keine Mehrwertsteuer bei Spielbanken (und deshalb keine Mehrwertsteuer bei Spielhallen)
Wilde Irene

Antworten: 4
Hits: 4.819
27.09.2016 17:36 Forum: Spielrecht


Sicher muss ein Anwalt, der ein Mandat mit dieser Thematik übernimmt, seinen Mandanten darauf hinweisen, dass zwischen den Erfolgsaussichten in rechtlicher Hinsicht und den Erfolgsaussichten in tatsächlicher Hinsicht eine große Lücke klafft. In rechtlicher Hinsicht sind die Erfolgsaussichten extrem hoch. Die Mehrwertsteuerrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, Glücksspiel von der Mehrwertsteuer zu befreien und ist unmittelbar anwendbar. Außerdem muss man lediglich auf der Homepage des Bundesjustizministeriums in § 6 Abs. 1 der Spielbankenverordnung schauen um zu erkennen, dass die staatlich konzessionierten Spielbanken nach wie vor durch ein Bundesgesetz von der Mehrwertsteuer befreit sind. Weil dem so ist, können sich auch Automatenaufsteller auf die Befreiung berufen, dies ist eine Folge des Grundsatzes der Neutralität der Mehrwertsteuer und folgt außerdem unmittelbar aus der Linneweber-Entscheidung des EuGH.

Sicherlich sind die Erfolgsaussichten in tatsächlicher Hinsicht schlechter. Finanzbeamte und Richter sind vom Staat selbst bezahlte Menschen und keine Juristen-Maschinen. Die Gerichte machen aber nicht das Recht, sondern haben es nur anzuwenden. Wenden Richter das Recht falsch an, bindet dies weder die Finanzämter noch sie selbst. Am Ende muss jeder selbst entscheiden, ob er entgegen seiner eigenen rechtlichen Überzeugung staatliches Unrecht hinnimmt oder zumindest versucht, seine Rechte wahrzunehmen, auch wenn er mit staatstragenden Fehlentscheidungen der Behörden und Gerichte zu rechnen hat. Irgendwo wird sich bestimmt noch ein gesetzmäßiger und aufrechter "Finanzbeamter" und/oder "Richter", finden lassen - bleibt die Hoffnung!

Fakt ist, dass lediglich die Erträge aus Glücksspielveranstaltungen außerhalb von Spielbanken von der sog. Umsatzsteuer wirtschaftliche belastet wird!
Thema: Mir reicht es: "Herstellerversprechen", AQ und SpielVO!
Wilde Irene

Antworten: 92
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15.02.2016 07:29 Forum: Spielrecht


Zitat:
Original von malexx
Hallo in die Runde!

Man mus aber auch beachten, dass Novomatic nicht nur den Deutschen Markt bedient. Was spricht dagegen, für z.B. den Rumänischen Markt ein Gerät herzustellen, oder die Software so zu programmieren, dass die Quote einstellbar wird? Wenn das die Gesetze in Rumänien erlauben?

Gruß

Malexx



Das wurde bereits 2011 geschrieben. Und PTB hält scheinbar weiterhin Tiefschlaf.

Naja, bis der "VW- Skandal das Licht der Öffentlichkeit erblickt hattte, vergingen auch Jahre.
Thema: ACHTUNG MANIPULATIONSWARNUNG. Hintertür an NOVOs möglich?
Wilde Irene

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Hits: 184.983
15.02.2016 07:21 Forum: Spielrecht


Passt doch voll ins Zeitgeschehen.
Thema: Peter Eibas Situationsanalyse
Wilde Irene

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Hits: 52.360
15.02.2016 07:15 Forum: Spielrecht


Zitat:
Original von alfi1950
Moin

Das alles scheinen einige "Gärtner" die sich in dieser Branche als "Böcke" ausgeben bereits vergessen zu haben!

Danke


Ist das nicht umgekehrt gemeint?

Was da jüngst veröffentlicht wurde, ist doch mit der Einführung von Dongle bzw. Vernetzung ein alter Hut. - der sich jedoch bislang nicht beweisen ließ weil es an entsprechenden Ermittlungen mangelte.

Wie die gemeinen Automatenaufsteller zu Statisten degradiert worden sind, dürfe hier umfassend nachzulesen sein.

"Staatlich zugelassenes automatisiertes Glückspiel aus Österreich, letzt den VW-Skandal als ein Kindergeburtstag erscheinen"

.... könne evtl. als nächste Schlagzeile um den Globus geht.
Thema: 2015-03-20 DER SPIEGEL Heft 13/2015 "Ali T" und Paul Gauselmann ?
Wilde Irene

Antworten: 132
Hits: 59.062
23.03.2015 18:30 Forum: Spielrecht


Die Hintertür gab's aus Österreich und der Schlüssel wurde von der PTB verwahrt.

Die PTB dürfte in diesem Spiel die wesentliche Schlüsselfigur sein.

Wenn PG beim VDAI den Hut nehmen soll, dann bitte schön auch gleich der Chef/Geschäftsführer der PTB!
Thema: Coolfire Hacking - technischer Hintergrund
Wilde Irene

Antworten: 4
Hits: 2.824
03.02.2015 19:14 Forum: Spielrecht


Die NOVO-Geräte in den Spielbanken haben doch auch diese Technik oder etwa nicht?........

Dann müsste da doch auch mal etwas passieren.

Nicht das da auch immer nur ganz spezielle "Spieler" "gewinnen".
Thema: Razzia gegen Betrug mit Spielautomaten
Wilde Irene

Antworten: 64
Hits: 34.429
31.01.2015 22:58 Forum: Spielrecht


Das liest und hört sich ja alles ganz schlimm an aber (!!) wenn die gerät Geräte nicht gegen Veränderungen gesichert gewesen sind, dann hätten sie nie von der PTB eine Zustellung erhalten dürfen.
Wenn der dies nicht sichergestellt war, hat entweder die PTB versagt oder sie wurde vom Gerätehersteller bzw. Zulassungsinhaber getäuscht. - Oder gibt's noch eine Alternative?

Dieser Ati T. hatte demnach nur ein Nachschlüssel für eine Tür die vom Gerätehersteller eingebaut wurde.
und ist es nicht so, dass dieser Gerätehersteller selbst Spielhallen und Spielbanken betreibt?


Egal wie, solange wie gem. SpielVo nicht mehr als 33€ pro Stunde beim Geldspielgerätebetreiber verbleiben ist doch alles gut. - Könnte man meinen ......

Wenn da nicht der Wettbewerb mit den Aufstellern wäre, die keine selbst produzieren Geräte betreiben!!
Thema: Razzia gegen Betrug mit Spielautomaten
Wilde Irene

Antworten: 64
Hits: 34.429
28.01.2015 20:51 Forum: Spielrecht


An den Vorwürfen kann doch nicht wirklich etwas dran sein.

Geldspielgeräte dürfen doch nur dann von der PTB zugelassen werden,
wenn sie gegen Veränderung gesichert gebaut worden sind.

Wenn das aber tatsächlich noch heute machbar ist, würde mich interessieren was in den Werks-Spielhallen von Novomatic abgeht. Wurde da auch durchsucht bzw beschlagnahmt?
Thema: Bally-Wulff Geldspielgerät --> Erstmalig mit Verfristung per 31. 01. 2015
Wilde Irene

Antworten: 31
Hits: 8.923
06.12.2014 12:17 Forum: Spielrecht


Da soll es um die Möglichkeit gehen den JP per Fernbedienung auslösen zu können.
Auffällig soll sein dass der "Gewinn" gleich links in € gebucht wird und somit direkt ausgezahlt werden kann.

Stellt sich die Frage warum die PTB nicht unmittelbar die Bauartzulassungen widerruft und statt dessen
hier bis zum Ablauf der Frist weiterhin der JP per Fernbedienung ausgelöst werden kann?

Betreibt Bally nicht selbst auch Spielhallen?
Thema: EuGH-Vorabentscheidungsverfahren C-440/12 betreffend Umsatzsteuer und Vergnügungssteuer
Wilde Irene

Antworten: 65
Hits: 22.315
RE: FG Hamburg vom 15. 07. 2014 Az: 3 K 207/13 06.08.2014 12:11 Forum: Spielrecht


Zitat:
Original von alfi1950
Zitat:
Original von gmg
Was hat das jetzt mit der Entscheidung des FG Hamburg vom 15. 07. 2014 Az: 3 K 207/13 zu tun ?

Vorschlag:
Zurück zum Thema!

Grüße

Aus welchen Staat haben denn diese sog. Beamten überhaupt ihren Eid abgelegt?





@alfi

Leider haben ludermulch und lkks Dir Deine Frage nicht beantwortet.

Es wundert mich schon, dass eine einfache Fragen hier nicht beantwortet wird, obwohl es hier offenkundig einige "Beamte" gibt.

Stattdessen wird die Keule geschwungen in dem von "reichsdeutschen-gequatsche" von "letzten Zuckungen seiner gewerberechtlichen Zuverlässigkeit" und "ein Fall für die MPU" geschrieben und dass noch völlig unbegründet!

Andere schreiben da offener und absolut nachvollziehbar:



In dem Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland vom 12. Sept. 1990 heißt es:

„Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und Ganz Berlins umfassen...“

Demnach wurden damals aus der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und aus Berlin ein Staat „Das vereinte Deutschland“, kurz: „Deutschland“.

(Als mathematische Formel: a+b+c=d. Da b und c ungleich Null sind, kann a nicht gleich d sein.)

Folgerichtig wurden die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik bei den Vereinten Nationen abgemeldet und der Staat „Germany“, also „Deutschland“ wurde angemeldet. Seither steht „Deutschland“ in der Mitgliederliste der UN. Die BRD und die DDR wurden gelöscht.

Im Bundesbeamtengesetz (BBG) vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) steht unter

§ 64 Eidespflicht, Eidesformel:

Beamtinnen und Beamte haben folgenden Diensteid zu leisten: „Ich schwöre, das Grundgesetz und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe. “



1.) Bitte erklärt doch mal wie man einen Eid auf „alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze“ leisten kann, wenn es die Bundesrepublik Deutschland seit 19 Jahre nicht mehr gibt?

Mit dem Erlöschen der BRD dürften auch die Gesetze dieses Landes erloschen sein.

Nach § 63 BBG (Verantwortung für die Rechtmäßigkeit) tragen „Beamtinnen und Beamte für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.“

Da es die Bundesrepublik Deutschland nicht mehr gibt, stellen sich die Fragen:
2.) In wessen Dienst stehen diese "Beamten" wenn sie „dienstliche Handlungen“ ausführen?3.) Wie können diese "Beamte" gesetzesmäßig handeln, wenn es keine anwendbaren/geltenden Gesetze zu wahren gibt?

Im Bundesbesoldungsgesetz (Ausfertigungsdatum: 23.05.1975, zuletzt geändert am 21. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2891)) stand unter § 29 Öffentlich-rechtliche Dienstherren:

(1) Öffentlich-rechtliche Dienstherren im Sinne dieses Gesetzes sind das Reich, der Bund, die Länder, die Gemeinden (Gemeindeverbände) und andere Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts mit Ausnahme der öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften und ihrer Verbände.

Demnach war „Das Reich“ 2008 der oberste Dienstherr aller Beamtinnen und Beamte.

Im Bundesbesoldungsgesetz von 2010 heißt es nur noch:

§ 29 Öffentlich-rechtliche Dienstherren

(1) Öffentlich-rechtliche Dienstherren im Sinne dieses Gesetzes sind der Bund, die Länder, die Gemeinden........

Jetzt stellen sich folgende Fragen:

Welches "Reich" war bis 2008 der oberste Dienstherr der deutschen Beamten?
Von wem haben die Beamten ihren Sold erhalten, vom "Reich" oder von der Bundesrepublik Deutschland? Wann und durch wen wurde dieses "Reich" abgeschafft?
Welcher Staat ist „der Bund“, der nunmehr als der oberste Dienstherr genannt ist?
Welche Erklärung gibt es dafür, wie Hunderttausende Beamte seit 1949 einen Eid auf die Bundesrepublik Deutschland leisten, wenn der Oberste Dienstherr „das Reicht“ war?
Wurde mit dem Diensteid nicht der Straftatbestand des Hochverrats und des Meineids erfüllt?
Kann es sich nach alle dem um ein gesetzmäißes Urteil des FG- Hamburg handeln?


Ich bin gespannt, welche Personen das Urteil unterschreiben werden.

Bitte einfach beantworten und nicht pauschal sowie unbegründe z.B. als "reichsdeutschen gequatsche" abtun. - Es sind NUR Fragen die sich aus dem Sachverhalt und der Rechtslage ergeben!!

Danke
Thema: BT-Drs. 18/1587 vom 27. 05. 2014 Novelle Spielverordnung und die Geldwäsche
Wilde Irene

Antworten: 35
Hits: 9.788
RE: Drucksache 18/1763 vom 17. 06. 2014 beantwortet die Fragen .... 27.06.2014 17:28 Forum: Spielrecht


Zitat:
Original von gmg
Die Antwort der Bundesregierung zu der "Eingangsfrage" ist mittlerweile ebenfalls veröffentlicht worden:

Aus der Antwort >> Zitat on
21.

..................... So ist der Hersteller künftig verpflichtet, im Bauartzulassungsverfahren durch ein Gutachten einer vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik anerkannten oder gleichwertigen Prüfstelle nachzuweisen, dass das Geldspielgerät gegen Manipulationen gesichert gebaut ist.

.................

Vollständig nachlesbar hier.

Zu INSIKA
Es wurde angestrebt, jedoch:
Die wörtliche Aufnahme von "INSIKA" in die Spielverordnung war nicht gewünscht / erforderlich / möglich......
Es wäre wohl ein Novum in der deutschen Nachkriegsgesetzgebung gewesen.

Grüße



Ist diesen Gesetzgebungsorganen dieser BRD tatsächlich bekannt, dass Hersteller nicht selten auch gleich Aufsteller sind?

Evtl. werksmäßig eingegaute Hintertüren können daher nicht erkannt, jedoch jederzeit mit dem richtigen Schlüssel vom Hersteller-Aufsteller geöffent werden. Kopfkratz

Eine "Verpflichtung" ist nur so gut/schlecht wie im Vorfeld geklärt ist, was passiert wenn diese Verpflichtung nicht eingehalten wird. - Wo ist solch eine Regelung in der SpielV zu finden?
Thema: 2014-04-11 Zertifizierung
Wilde Irene

Antworten: 13
Hits: 1.742
RE: 2014-04-11 Zertifizierung 12.04.2014 08:19 Forum: Spielrecht


@gmg

dir ist aber noch bewußt, dass die Gerätehersteller gleichzeitig die größten Spielhallenbetreiber sind?!

Solange diese Oligopol besteht durfte deine Idee nicht umsetzbar sein.

oder hast du dazu auch eine umsetzbare Idee?
Thema: Ladungsfähige Anschrift auf Automaten
Wilde Irene

Antworten: 9
Hits: 4.276
12.04.2014 08:12 Forum: Spielrecht


Zitat:
Original von LKKS
Zitat:
Original von Wilde Irene
Wo bleibt der Vorname und die private Anschrift der Angestellten der Stadtverwaltung?


Ernstgemeinte Frage?


Die ist nicht erfoderlich, denn im Falle eines Fehlverhaltens würde die Anstellungskörperschaft haften.

.



bitte benenne uns die Gesetzesvorlage für solch eine Freistellung.
Thema: Ladungsfähige Anschrift auf Automaten
Wilde Irene

Antworten: 9
Hits: 4.276
11.04.2014 07:33 Forum: Spielrecht


Wo bleibt der Vorname und die private Anschrift der Angestellten der Stadtverwaltung?
Für evtl Durchsetzung von Haftungsanspruechen!
Thema: Spielbanken erhalten unzulässige Beihilfe. - Droht Rückerstattung in Millionenhöhe?
Wilde Irene

Antworten: 5
Hits: 4.828
Spielbanken erhalten unzulässige Beihilfe. - Droht Rückerstattung in Millionenhöhe? 07.03.2013 18:07 Forum: Spielrecht


Spielbanken erhalten unzulässige Beihilfe. - Droht Rückerstattung in Millionenhöhe?

Der EuGH war offenkundig in der Rs. Leo-Libera nicht vollständig informiert. Ob es sich dabei um ein Versehen oder um eine absichtliche Täuschung bzw. sogar um Prozessbetrug handelte, wird sich wohl nicht mehr feststellen lassen.Man kann u.U. vorraussetzen, dass die Verrechnung der Mehrwertsteuer mit der Spielbankenabgabe unter Anrechnung eines Freibetrages von 1 Mio. und der Verstoß gegen den Neutralitätsgrundsatz dem EuGH in der Rs. Leo-Libera nicht bekannt war! - Wie sonst könnte der EuGH unter der Rn 36 des Urteils ausführen:

weiter: http://winyourhome.blogspot.de/2013/02/landesrechnungshof-rlp-deckt.html

Danke

Millionenhöhe? - das dürften wohl Milliarden € sein Applaus


Das dürfte das wirtschaftliche Aus für die Spielbanken bedeuten! Da werden wohl einige Geschäftsfüher in großer Erklärungsnot kommen ....... Zeigefinger
Thema: Noch einmal das Vorlageverfahren EuGH vom 4.03.2010
Wilde Irene

Antworten: 29
Hits: 14.665
07.03.2013 18:05 Forum: Spielrecht


Hier gehts auch weiter:

Lesen http://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=80991#post80991
Thema: automatenausdrucke manipuliert !
Wilde Irene

Antworten: 26
Hits: 9.966
07.03.2013 18:04 Forum: Spielrecht


Zitat:
Original von barnie
Liebe Wilde Irene,

folgende Aussage von Dir kann ich nicht nachvollziehen:

"Mit dem von Dir dargestellten „Umbuchungsvorgängen vom Geldspeicher in den Punktespeicher“ hat das ganze jedoch nichts zu tun."

Wie wird denn der Spieleinsatz bei den modernen Geldspielgeräten erfasst? Dies geschieht doch ausschließlich über die Umbuchungen vom Geldspeicher in den Punktespeicher. Oder sehe ich das falsch?

Und diese Umbuchungen sagen nun einmal nichts darüber aus, welcher Betrag dem Unternehmer effektiv zur Deckung seiner Kosten zur Verfügung steht. Es kann sich auch ohne einen tatsächlichen Geldfluß in das Spielgerät hinein ein hoher "Spieleinsatz" ergeben. Dem Unternehmer stehen die Spieleinsätze oftmals gar nicht zur Verfügung.

In der "Town & County Factors"-Entscheidung hat der EuGH nur deshalb den Spieleinsatz als Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer zugelassen, weil er davon ausging, dass dem Unternehmer die Spieleinsätze auch tatsächlich zur Deckung seiner Kosten zur Verfügung stehen. Also ein ganz anderer Fall!

Es fällt aber auf, dass sich hier einige Mitglieder im Forum sofort und voller Begeisterung auf jede Gerichtsentscheidung stürzen, die "pro Umsatzsteuer" geht, sei sie auch noch so falsch.



Hallo barnie,

Du fragst mich, wie denn der Spieleinsatz bei den modernen Geldspielgeräten erfasst wird?

Was hat die Erfassung vom Spieleinsatz mit der „Umsatzsteuer“ zu tun.
Das was uns als „Umsatzsteuer“ abgenommen wird, hat mit der Umsatzsteuer nichts zu tun. - Es ist eine „Ertragsabgabe“!

Hier geht es um „Umsätze“ aus dem Betrieb von Glücksspiel mit Geldeinsatz und zwar völlig unabhängig davon wer das wo und wie veranstaltet.

Bei den Spielbanken z.B. wird nichts umgebucht, trotzdem können die keine Umsatzsteuer vereinnahmen. Allein aufgrund der Verrechnung mit der Spielbankabgabe werden die nicht von dieser „Umsatzsteuer“ belastet!! Bei den zahlt die „Umsatzsteuer“ der steuerpflichtige Volk. - Es ist somit eine staatliche Beihilfe.

Mehr gibt’s hier:http://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=11076

und hier: http://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=6315&page=2
Thema: automatenausdrucke manipuliert !
Wilde Irene

Antworten: 26
Hits: 9.966
23.02.2013 20:14 Forum: Spielrecht


@gmg

jetzt kenne ich den Beschluss! - Aber wie soll solch ein FG- Beschluss die Wirkungsweise eines beim EuGH anhängigen Vorabentscheidungsverfahren beeinflussen?


@rosebud Respekt

spätestens nach Deiner Beispielrechnung und bei Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes bzw. Neutralitätsgrundsatzes, dürften die Spielbankbetreiber nervös werden.


@barnie
@petergaukler

Diese bornierten Rechtsverdreher haben noch ganz andere EuGH- Entscheiden nicht oder nicht richtig gelesen.

Lass Dich von solchen Schwachmaten nicht in die Irre führen. -

Hier wird ganz bewusst „Vergnügungssteuer“ und „Umsatzsteuer“ gleichgestellt und ihr verfallt auch noch diesem bewusten Verwirrspiel!

Dieser „FG-Beschluss“ stellt sich für mich als Beweis einer untergegangen Gewaltenteilung in dieser B-ananen R-epublik D-eutschland da.


@barnie

Mit dem von Dir dargestellten „Umbuchungsvorgängen vom Geldspeicher in den Punktespeicher“ hat das ganze jedoch nichts zu tun.

Auch ohne solche „Umbuchungsvorgängen“ werden die Erträge der Glücksspielveranstalter, egal ob Automatenaufsteller oder Spielbankbetreiber, von dieser nur scheinbaren „Umsatzsteuer“ gemeinschaftsrechtswidrig belastet.

Wir sprechen hier eindeutig von einer „Ertragsabgabe“ und auf keinen Fall von der „Umsatzsteuer“!!

Nur mit der entscheidenden Ausnahme, dass die Spielbankbetreiber diese „Ertragsabgabe“ mit der „Spielbankabgabe“ Aufrechen und somit im Ergebnis nicht belastet werden.

Der deutschen Finanzagentur ist somit durchaus bekannt, dass diese Art Abgabe vom Erlös nichts mit der „Umsatzsteuer“ gemein haben kann. - Anders dürfte die den Spielbankbetreibern per Spielbankgesetz zugesprochene Aufrechnung nämlich nicht zu erklären sein.

Bitte beachte auch woher die Person stammt, die diesen „FG-Beschluss“ hier in den Thread eingebracht hat und welchen Zweck diese Person scheinbar damit verfolgt.


@Alle – zurück zum Eingangsthema:

Wo keine Umsatzsteuer erhoben bzw. vereinnahmt werden kann, da kann auch keine Umsatzsteuer hinterzogen werden!
Thema: automatenausdrucke manipuliert !
Wilde Irene

Antworten: 26
Hits: 9.966
22.02.2013 16:58 Forum: Spielrecht


Das ist doch eine Sauererei hoch 10! - Zumindest soll das wohl dem Volk durch solche einseitige Berichterstattung glaubhaft gemacht werden.

verwirrt verwirrt verwirrt "Steuerbetrug in Millionenhöhe"?? verwirrt verwirrt verwirrt

Kopfkratz Ja wo denn bitte schön? Wand

Ich denke da sollte zunächst das Urteil vom EuGH darüber abgewartet werden, in wieweit ein Spielhallenbetreiber in Baden Würtemberg Vergnügungssteuerpflichtig ist, wenn das vergleichbare Spiel in den Spielbanken Baden Würtembergs von der Vergnügungssteuer befreit ist.

Gleiches dürfte auch bei der Umsatzsteuer der Fall sein. Dem Automatenaufsteller wird eine Abgabe von der Finanzverwaltung abverlangt welche er nie vereinnahmen konnte und somit wirtschaftlich belastet, wogegen gleichzeitig die Spielbankbetreiber eine staatlich Beihilfe in Form der Verrechnung dieser Umsatzsteuer mit der Spielbankabgabe erhält und daher nicht wirtschaftlich belastet wird.

Respekt Bis zur EuGH Entscheidung dürfte eine Strafverfolgung zumindest in Bezug auf Steuerhinterziehung im Bereich VergSt. und USt. auszusetzen sein. Respekt


@gmg
ist Dein Hals nun etwas dünner geworden? großes Grinsen
Thema: Forum e.V. "Update Spielverordnung"......
Wilde Irene

Antworten: 58
Hits: 16.865
17.12.2012 11:35 Forum: Spielrecht


Zitat:
Original von rosebud

Bei der Auslieferung waren diese Geräte sicherlich einwandfrei !

Es gibt in jeder Branche Leute mit krimineller Energie und im Gegensatz zu unserer Branche wird da niemand kontrolliert und erwischt.
(Man denke z.B. an manipulierte Waagen, Tachos und ähnliches).

Die Automatenbranche ist vorbildlich, da jedes Gerät spätestens nach 2 Jahren überprüft werden MUSS - im Gegensatz z.B. zu einer Waage in einer Metzgerei .

grüsse


@rosebud
was versteht Du unter "einwandfreie Geräte"?


@Meike @alle
bitte beachte, dass sich hier sicherlich auch "Hersteller-Aufsteller" bzw. deren Interessenvertreter angemeldet haben. - Die werden natürlich auch hier alles dafür tun, dass ihr Wettbewerbsvorteil nicht in Frage gestellt wird ..........
Entweder gehört "Rosebud" dazu oder dessen rosarote Brille ist dermaßen dick, dass ihm leider nicht mehr zu helfen ist.

Wenn es der Verband "Forum e.V." tatsächlich ernst mit seinen Mitgliedern meinen würde, dann müsste dieser Vorstand doch dieser offenkundigen und maßgeblichen Problematik unmittelbar annehmen, bzw. bereits seit vielen Jahren angenommen haben. - Aber man hört uns ließt NICHTS!!
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