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» Beweismittelvernichtung per Datenbanktausch «

[quote][i]Original von Meike[/i]
Gruß an alle,

was sagen denn die Finanzbehörden dazu?

Schließlich gilt die GOSB und ihr habt alle Aufbewahrungspflichten.

[/quote]

Die Aufbewahrungspflichten werden durch Auslesen und Aufbewahren der Ausdrucke gewahrt.
Die sind also davon nicht betroffen.

Aber ansonsten stinkt diese Aktion zum Himmel!
Alles weg, jungfräuliches Modul einsetzen, dann passt das schon und alle sind plötzlich gleich-
nur einer ist gleicher....



Gepostet am 16.03.2010 um 09:53 von:
Benutzer: Walter B
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=45260#post45260


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