Forum-Gewerberecht

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Gruß an alle,

r2d2 hatte von "PTB-Sponsoring" gesprochen.

Hierzu auch der Hinweis auf die letzte große "Sponsoring-Aktion"

Als es um den "Programmtausch auf CC6 zum 15.06.2009 ging, hieß es

"Denken Sie aber unbedingt daran: Es ist und bleibt eine Vorgabe der PTB, die Programme bis zum 15.06.2009 auf CC6 zu tauschen,
da alle Versionen vor CC6 laut dieser Anweisung zum genannten Zeitpunkt ihre Gültigkeit verlieren und ein Verstoß dagegen
zu Ordnungsstrafen bei Ihnen führen kann."


Da sollte man sich eigentlich Fragen:
1. Auf welcher Rechtsgrundlage darf die PTB eine solche "Anweisung" geben?

2. Welche Ordnungsstrafe auf welcher Rechtsgrundlage soll es denn geben?


Gruß
Meike



Gepostet am 20.03.2010 um 14:22 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=45527#post45527


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