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Hallo Walter,

es gibt Aufsteller die keine Ausdrucke aufbewahren, sondern nur mit leicht veränderbaren Exceltabellen arbeiten.

Es gibt Aufsteller, so hörte ich, die Rechtsanwälte bei Stadtkassen vorstellig werden lassen, um zu erklären warum
sie anders sind als andere, damit sie keinen Nachweis über Langausdrucke vorlegen müssen, obwohl dies laut
Stadtverordnung für alle vorgeschrieben ist.

Und davon mal ganz abgesehen, gibt es eigentlich eine Vorschrift nach GOSB wonach der Prüfer vor Ort selbstständig
die Geschäftsvorfälle retrograd herstellen können muss, wenn mit elektronischen Aufzeichnungsverfahren die Umsätze
festgehalten werden, diese aber nicht im Einzelausdruck der Geschäftsvorfälle ( d.h. jedes einzelne Spiel ), sondern
zusammengefasst aufbewahrt wird.


Rein praktisch würde das bedeuten, - bei Einhaltung der Vorschriften-, dass der Betriebsprüfer raus käme und dann
mittels speziellem Ausleseverfahren "mal eben" die alten Geschäftsvorfälle aus der Datenbank abrufen könnte, um z.B.
stichprobenartig für einen Abrechnungszeitraum x zu schauen, ob Du auch die tatsächlichen Umsätze angegeben hattest
oder ob es z.B. zu "Gewinn-Luftbuchungen" gekommen ist.


Dem Aufsteller, der immer ordnungsgemäß ausgedruckt und veranlagt hat, wäre das egal, aber da gibt es vielleciht auch
einige andere, die sich nun seeeehr darüber freuen, dass sie mit Unterstützung einer Oberbehörde eventuelle Nachweise
für ein Steuerstrafverfahren vernichten dürfen und wenn diese dann auch noch Unternehmer wären, die nur mit Exceltabellen,
anstatt mit Langausdrucken arbeiten, freuen die sich besonders.



Dass es offensichtlich niemanden bei der Finanzverwaltung / -ministerium gibt, der die Problematik versteht und entsprechend gegen
gesteuert hat, ist schon seeeehr schade!



Gruß
Meike



Gepostet am 17.03.2010 um 05:11 von:
Benutzer: Meike
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