Felix Krämer
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Hallo aus Alzenau,
ich habe gerade eine Anfrage bekommen, ob es möglich ist, ein Poker-Turnier zu veranstalten. Ich habe erst kürzlich etwas darüber gelesen, weiß aber nicht mehr wo. Vielleicht hier im Forum?? Konnte keinen entsprechenden Thread finden...
Das ganze soll so ablaufen:
- der Teilnehmer bezahlt ein Startgeld von x €
- gespielt wird mit Chips, die keinen Geldwert haben
- der erste und der zweite bekommt jeweils einen Geldpreis, die anderen Teilnehmer gehen leer aus.
Fällt das ganze unter § 5a SpielV bzw unter Anlage zu § 5a SpielV??
Bin dankbar für Eure Kommentare
Gruß
Felix Krämer
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1
23.03.2006 15:46 |
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Solon
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BE-DE
Kaiser
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von der Delme,
zählt Poker nicht sowieso zum Glücksspiel?
außer es handelt sich um den Sport, wie er auf Eurosport oder DSF gezeigt wird mit den Meisterschaften
Beim Skatturnier läuft das immer mit Zertifizierung der PTB und dann mit Erlaubnis nach § 33 d GewO
__________________ der nächste
kommt bestimmt und immer schön munter bleiben
von der D....
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2
23.03.2006 16:18 |
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Solon
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Andreas Zeinert
Special Member
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Hallo,
ich hab ein bisschen im Internet gesucht. Die German Poker Players Association hat einige interessante Hinweisen, auch zu Turnieren bzw. bisherigen Turnierorten. Vielleicht können die Kollegen dort weiterhelfen.
Viele Grüße aus dem sonnigen Cottbus
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3
23.03.2006 17:02 |
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OJ Neuss
Haudegen
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Hallo aus Neuss,
es handelt sich je nach Spielsystem um ein Spiel anderer Art i.S.v. § 33 d GewO. In Neuss hat es das schon mal gegeben. Ich muss aber erst mal danach suchen
.
Sobald meine grauen Zellen Ihren Streik beendet haben (offensichtlich sind es Angestellte und keine Beamten), werde ich mich zu dem Thema noch mal melden.
Jürgen Schmitz
__________________ Dort wo die Erft den Rhein begrüßt......
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4
23.03.2006 17:31 |
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LK Oldenburg
Mitglied
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oder
an den Kollegen Krämer,
mir liegt eine Stellungnahme unseres LKA an einem Nachbarkreis vor. Darin geht es um die Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen zur Brauchtumspflege. Das LKA läßt sich in dieser Stellungnahme auch über die Glücksspieleigenschaft aus. Vielleicht kannst Du ja etwas damit anfangen. Ich sende Die die Unterlagen gleich per Mail.
Allen anderen ein schönes Wochenende
Gruß
Siegfried Bluhm
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6
24.03.2006 10:05 |
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Reichw
Grünschnabel
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Hallo aus Troisdorf,
bei uns hat hier erst kürzlich ein Pokerturnier stattgefunden so ähnlich wie von Ihnen beschrieben. Bei den Unterlagen waren auch Stellungnahmen u.a. der Städte München und des Innenministeriums Rheinland-Pfalz beigefügt. Danach komme § 33d GewO nicht in Betracht, weil sich diese Norm nur auf Geschicklichkeitsspiele beziehe. Und Pokern sei als Glücksspiel zu werten, da - wie auch schon gesagt - nicht alle Karten im Spiel sind. Aber es sei auch kein illegales Glücksspiel nach § 284 StGB, weil der Eintrittspreis nicht als Einsatz anzusehen sei (sofern er nicht erheblich ist - m.E. bis 50 €) und alle Spieler die gleiche Anzahl von Chips erhalten. Für mich klang das alles nachvollziehbar, deshalb haben wir da mal nix gegen gehabt...
Was mich bei der Durchführung ein wenig gestört hat,ist, dass die Spieler im Laufe des Spiels höchstens zweimal Chips für 15 € nachkaufen konnten, umso ein vorzeitiges Ausscheiden zu verhindern. Aber die Kripo meinte dann nachträglich auf Nachfrage, dass auch dieses wohl noch gerade so akzeptabel sein könnte, wenn zumindest der Gesamtbetrag (50 €) nicht überschritten wird. Sie empfahl aber auch, im Zweifel mal bei der Staatsanwaltschaft nachzufragen.
Ansonsten war das Turnier ziemlich gut besucht (ca. 200 Spieler!).
Mich würde auch interessieren, ob es andere Rechtsmeinungen gibt.
Bis dann
Guido Reichwald
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7
24.03.2006 10:37 |
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OJ Neuss
Haudegen
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Hallo aus Neuss,
Zitat: |
es handelt sich je nach Spielsystem um ein Spiel anderer Art i.S.v. § 33 d GewO. In Neuss hat es das schon mal gegeben. Ich muss aber erst mal danach suchen .
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Habe die Akte gefunden und muss zugeben, alles quatsch.
Die Erlaubnis aus dem Jahr 2001 war für ein Preisskat-Turnier.
Man wird halt nicht jünger.
Genehmige mir jetzt erst mal ein Tässchen Galama, werfe ein paar Demenzblocker, versuche magenschonenden Kaffee, beantrage beim Hauptamt einen Treppenlift und mach dann weiter.
Jürgen Schmitz
__________________ Dort wo die Erft den Rhein begrüßt......
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9
27.03.2006 08:21 |
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Felix Krämer
Doppel-As
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Themenstarter
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Hallo und Moin aus Alzenau,
@ OJ Neuss
vielen Dank für die Mühe, die ich Ihnen gemacht habe. Aber ich hoffe, ganz so schlimm wird es jetzt dann doch nicht...
Zitat:
" Man wird halt nicht jünger.
Genehmige mir jetzt erst mal ein Tässchen Galama, werfe ein paar Demenzblocker, versuche magenschonenden Kaffee, beantrage beim Hauptamt einen Treppenlift"
Gruß
Felix Krämer
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10
27.03.2006 08:46 |
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Ingolstadt
König
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Das Zitat von unserem geschätzten Kollegen aus Neuss:
Habe die Akte gefunden und muss zugeben, alles quatsch.
Die Erlaubnis aus dem Jahr 2001 war für ein Preisskat-Turnier.
muss noch etwas ergänzt werden.
Für ein Preis-Skatturnier ist normalerweise keine Genehmigung nach § 33 d GewO erforderlich, da es sich um ein unbedenkliches Spiel im Sinne des § 5 a SpielV i.V. mit Nr. 1 a und Nr. 3 der Anlage zur SpielV handelt.
Die Genehmigung nach § 33 d GewO ist nur dann erforderlich, wenn von den Vorgaben des § 5a und der Anlage abgewichen wird. Die Genehmigung dürfte aber daran scheitern, dass es für das Spiel Skat keine Unbedenklichkeitsbescheinigung des BKA oder eines LKA geben dürfte.
Gelegentliche Vergesslichkeit ist keine Schande, der Mensch funktioniert nur wenn er etwas vergessen / verdrängen kann.
__________________ Thomas Kirchhammer
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11
27.03.2006 10:38 |
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BE-DE
Kaiser
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von der Delme,
damals hat es schon eine PTB Zulassung gegeben, hatten wir nämlich auch und daraufhin wurde die erforderiche Erlaubins nach 33 d gefertigt
.
Jetzt läuft ja auch schon wieder ein Turnier "Preisskat GS 2/G" mit Auslobung von meistens 1000 Euro Preisgeld pro Monat. Wird in vielen Merkur und Löwenplayhallen gespielt. Soll von Anfang 2006 bis Ende 2007 gespielt werden können, solange gilt die UB der PTB.
__________________ der nächste
kommt bestimmt und immer schön munter bleiben
von der D....
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13
27.03.2006 11:43 |
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Ingolstadt
König
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
vielen Dank für die vielfältigen Informationen.
Beim Skat-Preisturnier des Kollegen Schmitz dürfte es sich um ein Turnier mit Geldpreisen in einem Betrieb im stehenden Gewerbe, z.B. Gaststätte etc. gehandelt haben. Dafür ist die UB des BKA und eine Erlaubnis nach § 33 d GewO erforderlich.
Skat ist in (Süd)Bayern nicht sehr verbreitet und für Schafkopfist mir bisher keine UB bekannt. Die Schafkopfturniere müssen sich daher an § 5 a SpielV orientieren oder dürfen nicht gewerbsmäßig veranstaltet werden (z.B. einmalige Jubiläumsturniere).
Da die UB für Skat nicht vom BKA veröffentlicht wurde, könnte Kollege Schmitz diese gelegentlich in den Formularpool einstellen.
Unser Kollege Behrens hat es offenbar mit einem anderen Spiel zu tun, das in Spielhallen veranstaltet wird. Diese Spiele werden aber nicht von der PTB zugelassen sondern es ist eine UB des BKA erforderlich (§ 33 d Abs. 2 GewO).
Nicht vergessen: Wenn das Spiel im Reisegewerbe, z.B. in einem Bierzelt, Festhalle etc. veranstaltet wird, muss die Erlaubnis nach § 60 a Abs. 2 erteilt und eine UB vom Landeskriminalamt vorgelegt werden.
Die obigen Ausführungen gelten aber nur für gewerbsmäßige Spiele mit Gewinnmöglichkeit. Ein Spieleturnier, bei dem kein Einsatz für das Spiel, sondern nur für die Teilnahme am Ereignis gezahlt wird und bei dem die Preise nicht aus dem "Spielkapital" finanziert werden ist weder ein Glücksspiel, noch ein gewerbliches Spiel nach § 33 d oder § 60 a GewO.
__________________ Thomas Kirchhammer
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27.03.2006 12:32 |
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BE-DE
Kaiser
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von der Delme,
@ Kollege Kirchhammer:
und
Hast ja Recht
, habe ich auch gemeint
Aber meinen und schreiben scheint doch zweierlei zu sein.
Muss mich wohl bei Kollege Schmitz einklinken und Gerstensaft gegen Galama oder Ähnliches eintauschen. Wenn's wirkt
, besteht noch Hoffnung.
Übrigens: die UB vom BKA ist vom 10.10.05 AHUB Nr: 21.015-01/05
__________________ der nächste
kommt bestimmt und immer schön munter bleiben
von der D....
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15
27.03.2006 12:50 |
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anders
Kaiser
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Poker: Experten erwarten Gerichtsmarathon wie bei Sportwetten
Von Ansgar Lange/Gunnar Sohn
München/Düsseldorf - Die Zeit verrauchter Hinterzimmer ist vorbei. Pokern wird zum Volkssport und verlässt die Schmuddelecke: „Was in den letzten zwei Jahren in der Pokerszene passiert ist, gleicht einer Revolution: Vom Casino-Spiel oder dem Zeitvertreib halbseidener Gestalten in privaten Hinterzimmern mutiert Poker immer mehr zur Trendsportart der Generation 2.0. Online-Casinos wie ‚PartyPoker’ oder ‚Pokerstars.com’ verzeichnen Milliardenumsätze, in ihren virtuellen Pokerräumen zocken zeitgleich mehrere Zehntausend Spieler“, schreibt die Berliner Morgenpost. Das Deutsche Sport-Fernsehen ist einer der medialen Vorreiter, immer mehr Prominente setzen sich vor der Kamera an den Spieltisch, und mit rasanter Geschwindigkeit hat das Spiel auch das Internet erobert. „Allein 2,9 Millionen Zocker soll es laut dem Verband der deutschen Automatenindustrie mittlerweile im World Wide Web geben, davon 260.000 Deutsche, die online pokern“. Das berichtet die Welt. Dass man als Profispieler sogar gut leben kann, beweist Kreml-Flieger Matthais Rust. Seine Risikofreude bewies er schon 1987, als er mit seiner Cessna auf dem Moskauer Roten Platz landete. Heute, so berichtete die Bild-Zeitung. 20 Jahre nach seinem Flug, ist er Profi-Pokerspieler. „Mein höchster Gewinn war eine dreiviertel Million bei einem Turnier in Las Vegas. Aber ich habe auch schon wieder viel verloren“, wird er dort zitiert.
Der Poker-Boom macht auch vor der Sponsoringbranche nicht halt. „Der weltweite Umsatz der Online-Pokerunternehmen konnte sich in den letzten vier Jahren verzehnfachen“, berichtet das Branchenmagazin Sponsors. In Deutschland, so das Magazin, „ist seit Kurzem nun auch das erste Unternehmen der Branche als Sponsor von Bayer Leverkusen im direkten Sportumfeld vertreten. Weitere könnten folgen. Denn die Affinität zum Thema Sport-Sponsoring zeigt zumindest ein Blick ins Ausland.“ Unter anderem ist beispielsweise das Online-Casino 888 Trikotsponsor des frischgebackenen UEFA-Cup-Siegers FC Sevilla, auf den wett- und pokerbegeisterten britischen Inseln werden Aston Villa, Tottenham Hotspurs und der FC Middlesbrough von Pokeranbietern gesponsert. In Deutschland erwarten Experten allerdings – wie bereits bei den Sportwetten – demnächst staatliche Restriktionen: „Denn Glücksspiel ist in Deutschland eigentlich bislang dem Staat vorbehalten und nicht jeder will es den Unternehmen abnehmen, dass sie mit ihrer Werbung nur neue Kunden für ihre unentgeltlichen Pokerschulen gewinnen möchten“, so Sponsors. Wulf Hambach, Rechtsanwalt der Münchener Kanzlei Hambach & Hambach erwartet im Interview mit dem Magazin einen „Gerichtsmarathon wie bei den Sportwetten“.
Gefunden unter: http://www.firmenpresse.de/pressinfo30191.html
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21.05.2007 16:20 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo anders,
einen Gerichtsmarathon werden nur die verursachen, die das Strafrecht nicht verstehen.
Mr. NONSTOP
versuchte auch hier im Forum für ein Turnier zu werben und wenn man dann seine Turnierregeln betrachtet, so heißt es da:
"für eine einmalige Gebühr von 15,-€ für ein Sit and Go Turnier"
"Das Sit and Go Turnier wird mit minimal 7 und maximal 10 Spielern ausgetragen. Die ersten 3 Spieler des Turniers werden unmittelbar nach dem Turnier Sachpreise und alle Teilnehmer Turnierpunkte erhalten."
Dann gibt es noch ein paar Fun Tables für 5,-€, natürlich auch mit Sachpreisen, damit die Wartezeit nicht so lange wird.
Und zum Schluß nach der "Turnierserie" spielen die 20 Spieler mit den meisten Punkten das große Finale mit hochwertigen Preisen aus.
Was versucht der Veranstalter hier zu vermitteln? Eine Art Skatturnier? Kenne ich anders.
Handelt es sich hier vielleicht um Platzgebühren? Denn bei der in den Turnierregeln vorgegebenen Blindstruktur mit den min. zur Blinderhöhung, könnte man auch die maximale Platzzeit ausrechnen.
Dann könnte man noch ein Rechenspiel machen. An wie viel Einzelturnieren schafft es eine Person während der Turnierserie teilzunehmen?
Also wofür ein Gerichtsmarathon?
Gruß Meike
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21.05.2007 17:10 |
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MrNonStop
Grünschnabel
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Ich entschuldige mich für mein Fehlverhalten...es wird nicht mehr vorkommen!!!
Scusa me
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21.05.2007 18:12 |
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Meike
Foren Gott
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MrNonStop,
es wäre auch schön, wenn Sie Ihre Turnierregeln überarbeiten.
Gruß
Meike
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20
21.05.2007 19:23 |
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