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Thema: Gaststättenantrag und Privatinsolvenz |
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Moin Frau Thien,
genau, den Begriff Privatinsolvenz kenne ich nämlich nicht. Entweder Insolvenzverfahren oder Verbraucherinsolvenzverfahren.
Viele Grüße aus Wildeshausen
Siegfried Bluhm
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Thema: Gaststättenantrag und Privatinsolvenz |
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aus Wildeshausen,
was ist unter Privatinsolvenz zu verstehen. Handelt es sich um ein Verbraucherinsolvenzverfahren gem. den §§ 304 ff. Inso. Auf die Verbraucherinsolvenz findet § 12 GewO nämlich keine Anwendung (vergl. Rd. 10 zu § 12 GewO Landmann-Rohmer),
Schöne Grüße aus Wildeshausen
Siegfried Bluhm
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Thema: Gewerbeuntersagung trotz Wohlverhaltensphase? |
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aus dem sonnigen Wildeshausen !
diese Auffassung kann ich nur teilen, viel schlimmer finde ich aber teilweise die Berufsgenossenschaften, die es teilweise nicht einmal geregelt bekommen die Vollstreckungsversuche ordnungsgemäß bis zum Ende durchzuführen weil eine e.V. angeblich nicht's mehr bringt.
Wir sind hier einer Empfehlung des auch vom Kollegen Kramer geschätzten Richters in einem Seminar gefolgt und teilen dem Gewerbetreibenden bei Einleitung des Widerrufs- bzw. Gewerbe-untersagungsverfahrens mit, das und von wem dieses Verfahren gegen ihn eingeleitet wurde. Gleichzeitig fordern wir ihn auf sich zur Regulierung des Rückstandes bzw. noch anderer Rückstände bei evtl. Gläubern unverzüglich in Verbindung zu setzen.
Seit dem wir dieses Verfahren durchführen hat die Zahl der Einstellungen zugenommen.
Mit freundlichen Grüßen
Siegfried Bluhm
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Thema: Bordellbetrieb und Geldspielgerät |
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aus Wildeshausen,
da der gesamte Stadtbereich von Cloppenburg Sperrbezirk ist und es dort somit auch keine Prostituierten gibt, haben wir uns umso eingehender mit einer Vielzahl von "CLP-Fahrzeugen" vor den einschlägigen Objekten zu beschäftigen.
Vor ca. 5 Jahren sprach die Polizei bei uns vor und teilte uns mit, dass sich in unserem Kreisgebiet nach deren Erkenntnissen mehr als 140 Damen illegal aufhalten (damals gab es noch nicht so viele osteuräische EU-Staaten) und in verschiedenen Objekten der Prostitution nachgehen. Wir haben gemeinsam mit der Polizei eine Ermittlungsgruppe gegründet und in einigen Nachtschichten die Objekte kontrolliert. Dabei kam es zu Betriebsschließungen, Versiegeleungen, Abschiebungen etc.. Zur damaligen Zeit war weder für uns noch für die Polizei die scheinheilige Gesetzeslage zu verstehen, denn in vielen Privatsendern wirde in Reportagen über den Alkoholgenuss in diversen Etablissement berichtet. In enger Zusammenarbeit mit der Polizei haben wir mit den Betreibern der Vergnügungsobjekte gewisse Spielregeln entwickelt, die stark dem Beschlussl des VG Berlin entsprachen.
Die Nachfrage ist, besonders durch die Koffessionsgrenze, in unserem Landkreis groß. Ehrlich gesagt, mir ist es auch lieber, die Herren die es brauchen, gehen zu diesem Damen, als wenn sie sich auf der Straße an Frauen oder gar Kinder vergreifen. Ich kann auch die ganze Debatte um Gewerbe" ja" oder "nein" nicht verstehen und finde die Regelung von Nordrhein-Westfale in Ordnung, da Prostitution das älteste Gewerbe der Welt ist. Ob ich nun nach dem Gefahrenabwehrrecht oder dem Gewerberecht tätig werde, ist m.E. ohne Belang.
Interessant ist übrigens, dass in der Kommentierung Fuhr/Friauf zu § 55 GewO Rd.Nr. 26 ff. Hier kommt Prof. Stober zu der Erkenntnis, dass es sich bei der Prostitutionsausübung gleichwohl um ein Gewerbe handeln könnte, denn der BLA hat mit der Krücke "höchstpersönliche nicht vertretbare Dienstleistung" eine Krücke geschaffen, ohne die die Prostitution die Voraussetzungen für eine Gewerbetätigkeit erfüllt hätte.
Mit einer Gewerbeanmeldung wären die Prostituierten sowohl aus steuerlicher, ausländerrechtlicher und polizeilicher Sicht wesentlich besser zu kontrollieren. So kann ich nur mit den Worten von Dr. Stober aus der schon erwähnten Kommentierung schließen, dass den Damen die die Prostitution aus welchen Gründen auch immer nicht ausüben dürfen, durch die Gewerbeanmeldung die "Hergabe für die Hingabe" zumindest erschwert wird.
Einen schönen Feierabend aus Wildeshausen
Siegfried Bluhm
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Thema: Nachtarbeit |
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Hallo Hubert,
es könnte eine Genehmigungspflicht nach der 32. VO zur Durchführung des BImScHG (Geräte- und MaschinelärmschutzVO) n in Betracht kommen.
Gruß aus dem sonnigen Wildeshausen
Siegfried Bluhm
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Thema: Aussetzung der Vollziehun bei GU |
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aus dem guten alten Land,
Lieber Kollege OJ Neuss,
in den Zeiten wo wir hier in Niedersachsen noch das gute alte Widerspruchsverfahren hatten, haben wir es in Wildeshausen genauso gemacht wie ihr in Neuss.
Leider hat das Land Niedersachsen das Widerspruchsverfahren abgeschafft. Der Vorsitzende Richter der für Gewerberecht zuständigen Kammer beim VG Oldenburg hat uns in einer telefonischen Rücksprache das schon vorher von mir beschriebene Verfahren empfohlen. Bislang habe ich es in zwei Fällen angewandt.In beiden Verfahren hätte ich aber auch im Widerspruchsverfahren den Sofortvollzug ausgesetzt.
Der Vorteil dieser Regelung ist allerdings, dass der Bescheid durch die Rücknahme der Klage sofort bestandskräftig ist und der Gewerbetreibende somit auch gezwungen wird das Sanierungskonzept einzuhalten.
Gruß
Siegfried Bluhm
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Thema: Aussetzung der Vollziehun bei GU |
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aus dem Oldenburger Land,
Hallo Frau Rolfes,
warum will der Steuerberater das Sie Ihren Bescheid aufheben?
Ich habe letztens einen ähnlichen Fall gehabt. Den Rechtsanwalt habe ich zum Verwaltungsgericht geschickt. Unser Verwaltungsrichter hat einen Vergleichsvorschlag entworfen und die Voraussetzungen (Einhaltung des vorgelegten Sanierungskonzeptes etc) für die Aufhebung des Sofortvollzug klar definiert. Eine Voraussetzung war, dass der Antragsteller seine Klage zurückzieht. Vorteil: Der Bescheid ist nach Auskunft unseres Rechtsamtes bei Nichteinhaltung dann sofort rechtswirksam und vollziehbar ist. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller. Dem Vergleichsvorschlag habe ich sofort zugestimmt. Die Zustimmung des Rechtsanwaltes steht noch aus.
Für alle "Nicht"-Niedersachsen: Wir haben kein Widerspruchsverfahren mehr!!
Gruß
Siegfried Bluhm
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Thema: Poker-Turnier |
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oder
an den Kollegen Krämer,
mir liegt eine Stellungnahme unseres LKA an einem Nachbarkreis vor. Darin geht es um die Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen zur Brauchtumspflege. Das LKA läßt sich in dieser Stellungnahme auch über die Glücksspieleigenschaft aus. Vielleicht kannst Du ja etwas damit anfangen. Ich sende Die die Unterlagen gleich per Mail.
Allen anderen ein schönes Wochenende
Gruß
Siegfried Bluhm
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Thema: Durchsetzung der GU |
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aus dem noch immer winterlichen Wildeshausen,
§ 46 OwiG räumt den Verwaltungsbehörden die Rechte der Staatsanwaltschaft ein; dh. wie schon von PM Colonia richtig ausgeführt können wir beim Amtsgericht selbst die Durchsuchung beantragen und die Polizei zur Durchsuchung hinzuziehen. Neben dem Owi-Verfahren drohen wir mit der Gewerbeuntersagung gleichzeitig ein Zwangsgeld in Höhe von 2.500 - 5.000 € (je nach Einzelfall) an. Außerdem gibt uns das Nds. SOG die Möglichkeit der Ersatzzwangshaft, auf die wir bei der Zwangsgeldandrohung ebenfalls hinweisen.
Schönes Wochenende
Siegfried Bluhm
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Thema: Das Emsland |
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aus dem verschneiten Wildeshausen!!!
Kollege Kramer, den Vorschlag finde ich gut. Ich bin auf alle Fälle dabei. Vielleicht könnten wir daraus ja einen Stammtisch für die Region Oldenburg entwickeln.
Also dann. Bis zum 27.03.2006 in Oldenburg
Siegfried Bluhm
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Thema: Spielverordnung ist neu gefasst |
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Tschuldigung,
das kopmmt davon wenn man schreibfaul ist und einfach etwas aus der E-Mail des MW übernimmt. Richtig ist die Verfassungsbeschwerde kommt vom 30.12.2005.
Siegfried Bluhm
Landkreis Oldenburg
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Thema: Spielverordnung ist neu gefasst |
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Moin, Moin aus dem Oldenburger Land,
unser MW hat mir gerade per E-Mail mitgeteilt, dass durch ein nds. Unternehmen, das Automaten herstellt und Spielhallen betreibt, mit Datum vom 30.6.2005 Verfassungsbeschwerde und Antrag auf einstweilige Anordnung beim Bundesverfassungsgericht gegen die §§ 6a und 9 SpielV erhoben worden ist. Mit Beschluss vom 17.1.2006 hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts (Az.:Az.:1 BvR 10/06) einstimmig entschieden, die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Siegfried Bluhm
Landkreis Oldenburg
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Thema: Nachweis unzulässiger Fun Games |
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Hallo Herr Nachbar aus Delmenhorst,
noch mehr Informationen über Spielhallen gibt es am 27.03.2006 beim Studieninstitut in Oldenburg. Da kommt Jörg Wiesemeier aus Hamm. Mit dem können wir deann ordentlich unsere Probleme durchdiskutieren und einen netten Erfahrungsplausch machen. Nach Auskunft des Studieninstitutes sollen noch genügend Plätze frei sein.
Gruß
Siegfried Bluhm
Landkreis Oldenburg
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Thema: § 34a Erlaubnis |
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aus dem Oldenburger Land,
Sorry liebe Kollegin aus dem nahen Emsland, das sehe ich mit der Zuständigkeit etwas anders. Die ZustVO Wirtschaft regelt m.E. die sachliche Zuständigkeit.Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich m.E. aus dem Nds. VwVfG. Demnach ist dort zu widerrufen, wo der Gewerbetreibenden seinen Firmensitz hat. Alles andere macht m.E. keinen Sinn.
Schönes Wochenende
Siegfrieed Bluhm
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Thema: Wann sind Fun Games zulässig? |
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aus dem verschneiten Oldenburger Land
Die Rechtsauffassung von Jörg Wiesemeier ist wie immer richtig. Unser MW hat uns die Rechtsauffassung des Bund-Länder-Ausschuss mitgeteilt. Das Ergebnis habe ich beigefügt (wenn alles geklappt hat).
Viele Grüße aus Wildeshausen
Siegfried Bluhm
[m]EDIT by webmaster, 25.01.2006, 19:45 Uhr Die Downloads wurden aus Gründen des Urheberrechts vorerst entfernt - wir bitten um Verständnis[/m]
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