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Hallo aus Alzenau,
ich habe gerade eine Anfrage bekommen, ob es möglich ist, ein Poker-Turnier zu veranstalten. Ich habe erst kürzlich etwas darüber gelesen, weiß aber nicht mehr wo. Vielleicht hier im Forum?? Konnte keinen entsprechenden Thread finden...
Das ganze soll so ablaufen:
- der Teilnehmer bezahlt ein Startgeld von x €
- gespielt wird mit Chips, die keinen Geldwert haben
- der erste und der zweite bekommt jeweils einen Geldpreis, die anderen Teilnehmer gehen leer aus.
Fällt das ganze unter § 5a SpielV bzw unter Anlage zu § 5a SpielV??
Bin dankbar für Eure Kommentare
Gruß
Felix Krämer
Gepostet am 23.03.2006 um 15:46 von:
Benutzer: Felix Krämer
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=3470#post3470
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