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 Moin    Moin   oder    an den Kollegen Krämer,
mir liegt eine Stellungnahme unseres LKA an einem Nachbarkreis vor. Darin geht es um die Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen zur Brauchtumspflege. Das LKA läßt sich in dieser Stellungnahme auch über die Glücksspieleigenschaft aus. Vielleicht kannst Du ja etwas damit anfangen. Ich sende Die die Unterlagen gleich per Mail.

Allen anderen ein schönes Wochenende
Gruß
Siegfried Bluhm



Gepostet am 24.03.2006 um 10:05 von:
Benutzer: LK Oldenburg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=3498#post3498


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