unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Suche » Suchergebnis » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Zeige Beiträge 1 bis 20 von 20 Treffern
Autor Beitrag
Thema: Prokurist
Andreas Zeinert

Antworten: 5
Hits: 4.063
24.04.2007 10:59 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo ins schöne Sachsenland aus dem –endlich- etwas verregneten Brandenburg.

Ich möchte widersprechen:
Die Prokura hat einen gesetzlich zwingend festgelegten Umfang, §§ 49, 50 I, III HGB.

So lange wir die Beantragung eines GZR-Auszuges als rechtsgeschäftliche Handlung, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt betrachten, ist die Vertretung der Firma durch den Prokuristen gedeckt.

Ihren Ausführungen stimme ich allerdings hinsichtlich einer Handlungsvollmacht nach §§ 54, 55, 57, 58 HGB zu .

Viele Grüße

Andreas Zeinert
Thema: Prokurist
Andreas Zeinert

Antworten: 5
Hits: 4.063
23.04.2007 14:08 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo aus Cottbus!

Gemäß § 49 (1) HGB ermächtigt die Prokura zu allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt.

Die Anforderung eines GZR-Auszuges fällt m.E. darunter.

Viele Grüße

Andreas Zeinert
Thema: Limited - Revolution im Firmenrecht?
Andreas Zeinert

Antworten: 5
Hits: 3.244
18.01.2007 13:10 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


...und dabei hatte ich extra in der Board-Suche nachgeschaut??

Ich gebe das Lob aber gerne ab
Weisse Flagge
Ehre, wem Ehre gebührt

Viele Grüße aus dem noch nicht so stürmischen Cottbus
Thema: Limited - Revolution im Firmenrecht?
Andreas Zeinert

Antworten: 5
Hits: 3.244
Limited - Revolution im Firmenrecht? 17.01.2007 11:54 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Das Justizministerium Sachsen Anhalt hat eine Broschüre herausgebracht, die hier herunter geladen werden kann

Allgemeines
Diese Broschüre enthält rechtliche Informationen rund um die englische Gesellschaftsform der Limited. So wird u. a. der gesellschaftsrechtliche Gläubigerschutz und die Gesellschafterhaftung beleuchtet und ein Vergleich mit der GmbH aufgestellt. Ferner wird auf das Register- und Steuerrecht eingegangen.
...Die neue Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Niederlasssungsfreiheit ist im Kontext der vielfältigen europäischen Gesellschaftsrechte zu sehen. Künftig ist mit einer wachsenden Zahl von Gesellschaften mit fremden Gesellschaftsstatut und mit Sitz in Deutschland zu rechnen...
>Auszug aus dem Vorwort von Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb<

Aus dem Inhalt
Reform der deutschen GmbH:
Gläubigerschutz, Kapitalschutz und Seriositätsprüfung ohne Mindestkapital? - Rechtspolitische Entwicklungen bei Unternehmensformen mit beschränkter Haftung in Deutschland und in Europa
Die registerrechtlichen Voraussetzungen zur Eintragung der Zweigniederlassung einer englischen "Limited" in ein deutsches Handelsregister
Besteuerung von Kapitalgesellschaften unter besonderer Berücksichtigung der "Limited"
Thema: Dienstweihnachtsbäume (Dwbm)
Andreas Zeinert

Antworten: 0
Hits: 2.483
Dienstweihnachtsbäume (Dwbm) 27.10.2006 12:43 Forum: Offtopic - Fun - Sonstiges


Folgende Richtlinie ist mir beim Aufräumen wieder in die Hände gefallen. Nach meinem Kenntnisstand ist sie noch gültig Augenzwinkern


Betr.: Betrieblicher Arbeitsschutz,
SMBL 8054


Aufgrund des § 5 des Gesetzes über die Organisation der Landesverwaltung (Landsorganisationsgesetz -LOG NW-) vom 10. Juli 1962, zuletzt geändert am 20.11.1979 (GV NW S. 904) wird im Auftrag der Landesregierung im Einvernehmen mit den Landesministern für ihre jeweiligen Geschäftsbereiche die nachstehende Richtlinie erlassen; gem. §§ 4Abs.1 und 15 LOG NW gilt diese Richtlinie auch für die Gemeinden und Gemeindeverbände.


Arbeitsorganisationsrichtlinien über die Handhabung und Verwendung von Nadelbäumen kleineren' und mittleren Wuchses, die in Diensträumen Verwendung als Dienstweihnachtsbäume finden (ArbOrgRichtl. Dwbm)

1. Dienstweihnachtsbäume
Dienstweihnachtsbäume (Dwbm) sind Weihnachtsbäume natürlichen Ursprungs oder natürlichen Bäumen nachgebildete Weihnachtsbäume, die zur Weihnachtszeit in Diensträumen aufgestellt werden.

2. Aufstellen von Dienstweihnachtsbäumen
Dienstweihnachtsbäume dürfen nur von sachkundigem Personal nach Anweisung des unmittelbaren Vorgesetzten aufgestellt werden. Dieser hat darauf zu achten, dass
a) der Dwbm mit seinem unteren, der Spitze entgegen gesetztem Ende in einen zur Aufnahme von Baumenden geeigneten Halter eingebracht wird.
b) der Dwbm in der Haltevorrichtung derart verkeilt wird, dass er senkrecht steht (in schwierigen Fällen ist ein zweiter Beamter hinzuzuziehen, der die Senkrechtstellung überwacht bzw. durch Zurufe wie „mehr links, mehr rechts“ usw. korrigiert),
c) im Umfallbereich des Dwbn keine zerbrechlichen oder durch einen umfallenden Dwbm in Ihrer Funktion zu beeinträchtigende Anlagen vorhanden sind.

3. Behandlung der Beleuchtung
Die Dwbm sind mit weihnachtlichem Behang nach Maßgabe des Dienststellenleiters zu versehen. Weihnachtsbaumbeleuchtungen, deren Leuchtwirkung auf dem Verbrennen eines Brennstoff mit Flammenwirkung beruht {sog. Kerzen) dürfen nur Verwendung finden, wenn
a) alle .Bediensteten über die Gefahren Feuersbrünsten hinreichend unterrichtet sind und
b) während der Brennzeit der Beleuchtungskörper ein in der Feuerbekämpfung hinreichend unterwiesener Beamter mit Feuerlöschern bereitsteht.

4. Aufführen von Krippenspielen und Absingen von Weihnachtsliedern
a) In den Dienststellen mit ausreichendem Personal können Krippenspiele unter Leitung eines erfahrenen Vorgesetzten zur Aufführung gelangen.
Zur Besetzung sind folgende in der Personalplanung vorzusehende Personen notwendig:

Maria: möglichst weibliche Bedienstete oder ähnliche Person
Josef: älterer Beamter mit Bart
Kind: kleinwüchsiger Beamter oder Auszubildender.
Esel u.
Schafe: geeignete Beamte aus verschiedenen Laufbahnen
Heilige Drei Könige: sehr religiöse Beamte

b) Zum Absingen von Weihnachtsliedern stellen sich die Bediensteten unter Anleitung eines Vorgesetzten ganz zwanglos nach Dienstgraden geordnete um den Dwbm auf. Eventuell vorhandene Weihnachtsgeschenke können bei dieser Gelegenheit durch einen Vorgesetzten in Gestalt eines .Weihnachtsmannes an die Untergebenen verteilt werden.

5. Erfahrungsbericht
Die Dienststellenleiter werden gebeten, bis zum 31. März des Folgejahres einen detaillierten Erfahrungsbericht auf dem Dienstwege vorzulegen. Insbesondere ist darauf einzugeben, ob hinsichtlich der Ziffern 2 und 4 Schwierigkeiten in der entsprechenden Dienststelle aufgetreten sind.

Der M A G S
Thema: Internet-Casino
Andreas Zeinert

Antworten: 32
Hits: 23.471
Das Land der unbegrenzten Möglichkeiten 17.10.2006 16:55 Forum: Spielrecht


Hallo zusammen,

ich habe soeben einen wunderschönen Artikel über die neue Gesetzgebung im Land der unbegrenzten Möglichkeiten gefunden.
siehe hier

Die hier häufig verttenen Meinung, dass manche Menschen vor sich selbst geschützt werden müssen, scheint sich auch bis Amerika rumgesprochen zu haben:

Online-Glücksspiele in den USA verboten

Seit diesem Wochenende sind in den Vereinigten Staaten Glücksspiele im Internet verboten. US- Präsident George W. Bush unterzeichnete am Freitag ein entsprechendes Gesetz, das Anfang Oktober vom US-Kongress verabschiedet worden war.

Das Gesetz verbietet Kreditkartenfirmen, Banken und Bezahldiensten, Geld an die meist außerhalb der USA ansässigen Glücksspiel-Betreiber zu überweisen. Damit können Spieler ihre Einsätze und Wetten nicht mehr online platzieren.

Betroffen sind rund 23 Millionen US-Bürger, die im vergangenen Jahr rund sechs Milliarden Dollar (4,8 Milliarden Euro) verzockt haben. Die „Washington Post“ berichtet unter Berufung auf die jüngste Statistik, dass 68 Prozent der Online-Spieler männlich und nahezu die Hälfte im Alter zwischen 20 und 30 sei.

Einen schönen Feierabend wünscht

Andreas Zeinert
Thema: Britische Limited
Andreas Zeinert

Antworten: 5
Hits: 5.906
11.05.2006 12:25 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo Frau Neetz,

vielleicht hilft Ihnen der folgende Link bei englischsprachigen Seiten weiter. Bable Fish übersetzt auch ganze Web-Seiten, häufig auch verständlich großes Grinsen

Gruß
Andreas Zeinert
Thema: Warum überwachen wir Spielhallen?
Andreas Zeinert

Antworten: 47
Hits: 27.746
21.04.2006 13:04 Forum: Spielrecht


Gambler´s Fun

Zitat:
Es war letzte Woche in einer Amtsstube. Dort saß ein Beamter mit Kaffee und Zigarette und bemerke nicht, dass ich bereits "Guten Morgen" gesagt habe.


Haben Sie schon mal überlegt, dass Ausnahmen die Regel bestätigen??
Thema: Poker-Turnier
Andreas Zeinert

Antworten: 33
Hits: 61.921
RE: Poker-Turnier 23.03.2006 17:02 Forum: Spielrecht


Hallo,

ich hab ein bisschen im Internet gesucht. Die German Poker Players Association hat einige interessante Hinweisen, auch zu Turnieren bzw. bisherigen Turnierorten. Vielleicht können die Kollegen dort weiterhelfen.

Viele Grüße aus dem sonnigen Cottbus
Thema: Noah anno 2006 in Deutschland
Andreas Zeinert

Antworten: 0
Hits: 1.796
Noah anno 2006 in Deutschland 16.02.2006 10:28 Forum: Offtopic - Fun - Sonstiges


großes Grinsen Damit der Tag nicht so trocken ist großes Grinsen

Nach vielen Jahren sah Gott wieder einmal auf die Erde. Die Menschen waren verdorben und gewalttätig und er beschloss, sie zu vertilgen, genau so, wie er es vor langer Zeit schon einmal getan hatte.

Er sprach zu Noah: "Noah, bau mir noch einmal eine Arche aus Zedernholz, so wie damals: 300 Ellen lang, 50 Ellen breit und 30 Ellen hoch. Ich will eine zweite Sintflut über die Erde bringen. Die Menschen haben nichts dazu gelernt. Du aber gehe mit deiner Frau, deinen Söhnen und deren Frauen in die Arche und nimm von allen Tieren zwei, je ein Männchen und ein Weibchen. In sechs Monaten werde ich den großen Regen schicken."

Noah stöhnte auf; musste das denn schon wieder sein? Wieder 40 Tage Regen und 150 unbequeme Tage auf dem Wasser mit all den lästigen Tieren an Bord und ohne Fernsehen! Aber Noah war gehorsam und versprach, alles genau so zu tun, wie Gott ihm aufgetragen hatte.

Nach sechs Monaten zogen dunkle Wolken auf und es begann zu regnen. Noah saß in seinem Vorgarten und weinte, denn da war keine Arche. "Noah", rief der Herr, "Noah, wo ist die Arche?" Noah blickte zum Himmel und sprach: "Herr, sei mir gnädig." Gott fragte abermals: "Wo ist die Arche, Noah??

Da trocknete Noah seine Tränen und sprach: "Herr, was hast du mir angetan? Als Erstes beantragte ich beim Landkreis eine Baugenehmigung. Die dachten zuerst, ich wollte einen extravaganten Schafstall bauen. Die kamen mit der ausgefallenen Bauform nicht zurecht, denn an einen Schiffbau wollten sie nicht glauben.

Auch deine Maßangaben stifteten Verwirrung, weil niemand mehr weiß, wie lang eine Elle ist. Also musste mein Architekt einen neuen Plan entwerfen. Die Baugenehmigung wurde zunächst abgelehnt, weil eine Werft in einem Wohngebiet planungsrechtlich unzulässig sei. Nachdem ich dann endlich ein passendes Gewerbegrundstück gefunden hatte, gab es nur noch Probleme. Im Moment geht es z.B. um die Frage, ob die Arche feuerhemmende Türen, eine Sprinkleranlage und einen Löschwassertank benötige. Auf einen Hinweis, ich hätte im Ernstfall rundherum genug Löschwasser, glaubten die Beamten, ich wollte mich über sie lustig machen.

Als ich ihnen erklärte, das Wasser käme noch in großen Mengen, und zwar viel mehr als ich zum Löschen benötigte, brachte mir das den Besuch eines Arztes vom Landeskrankenhaus ein. Er wollte von mir wissen, was ein Schiffbau auf dem Trockenen, fernab von jedem Gewässer, solle.

Die Bezirksregierung teilte mir daraufhin telefonisch mit, ich könnte ja gern ein Schiff bauen, müsste aber selbst zusehen, wie es zum nächsten größeren Fluss käme. Mit dem Bau eines Sperrwerks könnte ich nicht rechnen, nachdem der Ministerpräsident zurückgetreten sei.

Dann rief mich noch ein anderer Beamter dieser Behörde an, der mir erklärte, sie seien inzwischen ein kundenorientiertes Dienstleistungsunternehmen und darum wolle er mich darauf hinweisen, dass ich bei der EU in Brüssel eine Werftbeihilfe beantragen könne; allerdings müsste der Antrag achtfach in den drei Amtssprachen eingereicht werden.

Inzwischen ist beim Verwaltungsgericht ein vorläufiges Rechtsschutzverfahren meines Nachbarn anhängig, der einen Großhandel für Tierfutter betreibt. Der hält das Vorhaben für einen großen Werbegag - mein Schiffbau sei nur darauf angelegt, ihm Kunden abspenstig zu machen. Ich habe ihm schon zwei Mal erklärt, dass ich gar nichts verkaufen wolle. Er hört mir gar nicht zu und das Verwaltungsgericht hat offenbar auch viel Zeit.

Die Suche nach dem Zedernholz habe ich eingestellt. Libanesische Zedern dürfen nicht mehr eingeführt werden. Als ich deshalb hier im Wald Bauholz beschaffen wollte, wurde mir das Fällen von Bäumen - unter Hinweis auf das Landeswaldgesetz verweigert. Dies schädige den Naturhaushalt und das Klima. Außerdem sollte ich erst eine Ersatzaufforstung nachweisen. Mein Einwand, in Kürze werde es gar keine Natur mehr geben und das Pflanzen von Bäumen an anderer Stelle sei deshalb völlig sinnlos, brachte mir den zweiten Besuch des Arztes vom Landeskrankenhaus ein.

Die angeheuerten Zimmerleute versprachen mir schließlich, für das notwendige Holz selbst zu sorgen. Sie wählten jedoch erst einmal einen Betriebsrat. Der wollte mit mir zunächst einen Tarifvertrag für den Holzschiffbau auf dem flachen Lande ohne Wasserkontakt aushandeln. Weil wir uns aber nicht einig wurden, kam es zu einer Urabstimmung und zum Streik. Herr, weißt du eigentlich, was Handwerker heute verlangen? Wie soll ich denn das bezahlen?

Weil die Zeit drängte, fing ich schon einmal an, Tiere einzusammeln. Am Anfang ging das noch ganz gut, vor allem die beiden Ameisen sind noch immer wohlauf. Aber seit ich zwei Tiger und zwei Schafe von der Notwendigkeit ihres gemeinsamen und friedlichen Aufenthaltes bei mir überzeugt hatte, meldete sich der örtliche Tierschutzverein und rügte die artwidrige Haltung. Und mein Nachbar klagt auch schon wieder, weil er auch die Eröffnung eines Zoos für geschäftsschädigend hält.

Herr, ist dir eigentlich klar, dass ich auch nach der Europäischen Tierschutztransportverordnung eine Genehmigung brauche? Ich bin schon auf Seite 22 des Formulars und grüble im Moment darüber, was ich als Transportziel angeben soll.

Und wusstest du, dass z. B Geweih tragende Tiere während der Brunftzeit überhaupt nicht transportiert werden dürfen? Und die Hirsche sind ständig am Schnackeln, wie Fürstin Gloria sagen würde und auch der gemeine Elch und Ochse denken an nichts anderes, besonders die südlicheren!

Herr, wusstest du das? Übrigens, wo hast du eigentlich die Callipepia Caliconica - du weißt schon, die Schopfwachteln und den Lethamus Discolor versteckt? Den Schwalbensittich habe ich bisher auch nicht finden können.

Dir ist natürlich auch bewusst, dass ich die 43 Vorschriften der Binnenmarkt-Tierschutzverordnung bei dem Transport der Kaninchen strikt beachten muss. Meine Rechtsanwälte prüfen gerade, ob diese Vorschriften auch für Hasen gelten.

Übrigens: wenn du es einrichten könntest, die Arche als fremdflaggiges Schiff zu deklarieren, das sich nur im Bereich des deutschen Küstenmeeres aufhält, bekäme ich die Genehmigung viel einfacher. Du könntest dich doch auch einmal für mich bemühen. Ein Umweltschützer von Greenpeace erklärte mir, dass ich Gülle, Jauche, Exkremente und Stallmist nicht im Wasser entsorgen darf. Wie stellst du dir das eigentlich vor? Damals ging es doch auch!

Vor zwei Wochen hat sich das Oberkommando der Marine bei mir gemeldet und von mir eine Karte der künftig überfluteten Gebiete erbeten. Ich habe ihnen einen blau angemalten Globus geschickt.

Und vor zehn Tagen erschien die Steuerfahndung; die haben den Verdacht, ich bereite meine Steuerflucht vor. Ich komme so nicht weiter Herr, ich bin verzweifelt! Soll ich nicht doch lieber meinen Rechtsanwalt mit auf die Arche nehmen?"

Noah fing wieder an zu weinen. Da hörte der Regen auf, der Himmel klarte auf und die Sonne schien wieder. Und es zeigte sich ein wunderschöner Regenbogen. Noah blickte auf und lächelte. "Herr, du wirst die Erde doch nicht zerstören?"

Da sprach der Herr: "Darum sorge ich mich nicht mehr, das schafft schon eure Verwaltung!"
Thema: Swinger-Club Verein als Betreiber
Andreas Zeinert

Antworten: 6
Hits: 27.924
10.02.2006 11:45 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo zusammmen,

laut homepage sind das alles Fördermitglieder für 12,-- Euro Jahresbeitrag.

Jetzt fehlt nur noch die steuerliche Anerkennung als gemeinnütziger weil kultureller Verein und das Ausstellen von Spendenquittungen für die "Eintrittsspende"

Ein schönes Wochenende
Thema: Beratungsgebühren
Andreas Zeinert

Antworten: 4
Hits: 3.228
Beratungsgebühren 09.02.2006 15:27 Forum: Offtopic - Fun - Sonstiges


Ich habe die Lösung für die Finanzprobleme der öffentlichen Hand gefunden smile smile smile

Im Zuge der allgemeinen Kostensteigerung müssen wir in Zukunft
Beratungsgebühren
erheben:


Grundpreis Antwort 2,50 Euro

Zuschläge für Sonderleistungen:

• Antwort, die Denken erfordert...................................................... + 5,50 Euro
• Antwort, die intensives Denken erfordert .......................................+ 9,50 Euro
• Richtige Antwort. ........................................................................+ 19,50 Euro
• Brauchbare Antwort ....................................................................z.Zt. nicht lieferbar
• Zusätzliche Antwort ....................................................................auf Anfrage
• Höflichkeitszuschlag ....................................................................+ 75%

Zuschläge für organisatorische Dienstleistungen:

• Verweis auf eine Internetseite. (mündlich). ..................................+ 1,50 Euro
• Verweis auf eine Dokumentation/Bedienungsanleitung ..................+ 2,30 Euro
• Mailbeantwortung, einfach, unformatiert, unkorregiert. .................+ 3,50 Euro
• Mailbeantwortung mit Dokument im Anhang .................................+ 9,90 Euro
• Mailbeantwortung mit korrektem Dokument im Anhang .................+ 15,80 Euro
• Notieren eines Namens und einer Telefonnummer ........................+ 2,90 Euro
• Weiterleiten eines Telefonates an eine Ansprechperson ................+ 6,20 Euro
• Weiterleiten eines Telefonates an eine Ansprechperson,
welche auch tatsächlich zuständig ist .............................................+ 19,80 Euro
• Höflichkeitszuschlag ...................................................................+ 75%

Auch unsere Standardreaktionen können wir zu unserem qrößten Bedauern nicht mehr kostenlos zur Verfügung stellen:

• Kopf schütteln ...........................................................................
+ 1,00 Euro
• Stirn runzeln ...........................................................................
..+1,50 Euro
• Dummes Gesicht. ......................................................................+ 2.50 Euro
• Hände vor das Gesicht schlagen.................................................. + 3,50 Euro
• Weinend zusammen brechen ......................................................+5,00 Euro

Angebot der_Woche:

• Achselzucken ...........................................................................
..+ 0,50 Euro

Nutzen Sie als preisliche Alternative auch unseren Terminservice!
Sie fragen heute - Wir antworten später


Ermäßigungen:

Antwort nach 3 Monaten.................................................................. -20 %
Antwort nach 6 Monaten. .................................................................-50 %
Antwort nach 9 Monaten oder spater ................................................-75 %
___________________________________________________________________
Bei (unseren aktuellen Gehältern sehen wir derzeit leider keine andere Alternative.
Thema: GmbH & Co. OHG
Andreas Zeinert

Antworten: 11
Hits: 6.986
RE: GmbH & Co. OHG 12.01.2006 17:09 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo Frau Thien,

Danke für die Ausführungen. Dass eine GmbH & Co. oHG theoretisch möglich ist, dachte ich mir. …aber sinnvoll?? verwirrt

Warum sollten zwei GmbH’s eine oHG gründen?
Sie arbeiten entweder projektbezogen als ARGE in der Rechtsform einer GbR oder, da eine Haftungsbegrenzung bereits durch die GmbH’s erfolgte, bei einer langfristigen Zusammenarbeit gründen sie eine neue GmbH. Ob das Einsparen des Stammkapitals eine oHG rechtfertigt?

Auch die Konstellation GmbH und Privatperson ist eher theoretisch. Warum sollt eine Privatperson in die volle persönliche Haftung neben einer GmbH gehen?

Haben Sie tatsächlich für eine GmbH & Co. oHG eine Gewerbeanmeldung entgegengenommen? Kopfkratz

Die oHG als „sterbende“ Gesellschaftsform“ hängt sicherlich weniger damit zusammen, dass sie unvorteilhaft ist sondern eher damit, das heute die Haftungsbeschränkung vielfach im Vordergrund steht.

Den von Ihnen gemachten Unterschied zwischen Vertretung und Geschäftsführung kann ich nicht nachvollziehen (Prokura bzw. Handlungsvollmacht mal ausgenommen). Vielleicht können Sie mich Bitte aufklären?

Wer, wenn nicht die Geschäftsführung, vertritt die oHG?

Viele Grüße

Andreas Zeinert

Man(n) sollte erst Gesetze lesen und dann posten anbeten
Ich habe das ganze aus Dritter Sicht betracht. Frau Thien voraussichtlich aus interner Sicht der Gesellschaft (Zustimmung der Gesellschafter)
Thema: GmbH & Co. OHG
Andreas Zeinert

Antworten: 11
Hits: 6.986
RE: GmbH & Co. OHG 12.01.2006 12:57 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo Frau Faselt,

handelt es sich tatsächlich um eine GmbH & Co. oHG wie im Betreff oder um eine GmbH & Co. KG wie im Text genannt.

Mir ist bisher eine GmbH & Co. oHG noch nicht untergekommen. Vielleicht kann mir ja jemand auf die Sprünge helfen, welche rechtlichen oder steuerlichen Vorteile das hat?! verwirrt

Ein Ausschluss der Geschäftsführung für 2 von 3 persönlich haftenden Gesellschaftern ist möglich. Sie haben ja unverändert 3 persönlich haftende Gesellschafter. Sie müssen daher zwischen der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung (=Vertretung) unterscheiden.

Gem. HGB § 114 [Geschäftsführung]
(1) Zur Führung der Geschäfte der Gesellschaft sind alle Gesellschafter berechtigt und verpflichtet.
(2) Ist im Gesellschaftsvertrage die Geschäftsführung einem Gesellschafter oder mehreren Gesellschaftern übertragen, so sind die übrigen Gesellschafter von der Geschäftsführung ausgeschlossen.


Viele Grüße

Andreas Zeinert
Thema: Reitställe, insbesondere Boxenvermietung
Andreas Zeinert

Antworten: 3
Hits: 8.608
16.12.2005 12:09 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Vermögensverwaltung kommt m. E. nur in Betracht, wenn keine zusätzlichen Dienstleistungen wie Pflege, Füttern, Misten etc. angeboten wird. Diese Zusatzleistungen sind aber in Reitställen recht häufig.

Hier stellt sich eher die Frage Gewerbe oder Landwirtschaft.

Steuerlich hat der BFH entschieden, dass das Einstellen und Betreuen von Reitpferden, die von ihren Eigentümern zur Ausübung von Freizeitsport genutzt werden nicht unter den Begriff "Halten von Vieh" i.S. des § 12 Abs. 2 Nr. 3 UStG 1993 , fällt und deshalb nicht mit dem ermäßigten, sondern mit dem allgemeinen Steuersatz zu versteuern ist.(BUNDESFINANZHOF Urteil vom 22.1.2004, V R 41/02)

… Das Unterstellen von Reitpferden, die von ihren Eigentümern zur Ausübung von Freizeitsport genutzt werden, ist jedoch --ebenso wie die damit verbundene Gestattung, die Reitanlagen zu nutzen-- keine Dienstleistung, die in der Regel für den Einsatz in der landwirtschaftlichen Erzeugung bestimmt ist….

Gewerberechtlich ??
Thema: § 34 a - Erlaubnis für GmbH i. Gr. ?
Andreas Zeinert

Antworten: 4
Hits: 4.390
RE: § 34 a - Erlaubnis für GmbH i. Gr. ? 16.12.2005 11:11 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Thema wurde unter folgendem link
schon mal behandelt
Weiterhin viel Spaß in der Vorweihnachtszeit (Sturm und Regen!?)

Andreas Zeinert
Thema: eingetragener Kaufmann
Andreas Zeinert

Antworten: 1
Hits: 4.107
RE: eingetragener Kaufmann 19.09.2005 12:23 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo,

lt. HGB ist die Firma eines Kaufmanns der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.
Die Firma darf keine Angaben enthalten, die geeignet sind, über geschäftliche Verhältnisse, die für die angesprochenen Verkehrskreise wesentlich sind, irrezuführen.

Dies gilt m.E. für vermeintliche Partnerschaften, Haftungsfragen etc. nicht für das Tätigkeitsfeld.

Ich sehe daher hier kein rechtliches Problem.

Ob es sinnvoll ist Weißnicht , als Metallbau e.K. mit Textilien zu handeln, so zu werben und Verträge zu unterzeichen, muss der Unternehmer für sich entscheiden.

Viele Grüße
Thema: Hufschmied ohne Zulassung
Andreas Zeinert

Antworten: 10
Hits: 27.198
RE: Hufschmied ohne Zulassung 16.09.2005 15:56 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo,

vielleicht kann ich den Kuddelmuddel auflösen großes Grinsen . Einen guten Hufschmied (...ist er doch hoffentlich) sollte man nicht verlieren. Er ist halt Handwerker und kein Verwaltungsfachmann Kopfkratz .

Nach der Verordnung über den Hufbeschlag, zuletzt geändert 27.04.2002, darf als geprüfter Hufbeschlagschmied darf nur anerkannt werden, wer die Hufbeschlagprüfung bestanden hat.

Zur Hufbeschlagprüfung ist zuzulassen, wer
1. die Gesellenprüfung im Schmiedehandwerk oder einem mit dem Schmiedehandwerk verwandten Handwerk bestanden hat,
2. als Lehrling oder Geselle mindestens ein Jahr bei anerkannten Hufbeschlagschmieden im Hufbeschlag tätig gewesen ist,
3. an einem anerkannten Vorbereitungslehrgang für die Prüfung des Hufbeschlagschmiedes teilgenommen hat.

Der Prüfungsausschuss ist vermutlich bei der IHK angesiedelt.

Wer die Prüfung bestanden hat, wird von der nach Landesrecht zuständigen Behörde als geprüfter Hufbeschlagschmied anerkannt.

Dies müsste dann der Kreis sein.

Die Frage die sich hier m. E. stellt ist ob nur die Anerkennung oder auch die notwendige Ausbildung und Prüfung fehlt?

Weiterhin müsste geklärt werden, ob tatsächlich Hufbeschlag, d.h. das Anfertigen eines Hufeisens und die Ausführung eines neuen Beschlages erfolgt oder ob ggfls. nur Hufpflege, wie ausschneiden o.ä. erfolgt. Vielleicht ist nur die Tätigkeit falsch beschrieben?

Hat, und wenn ja wie, sich die Handwerkskammer geäußert?

Zu guter letzt … vom 18.06.2002
Der Beruf der Hufexperten soll neu geordnet werden. Das dafür zuständige Verbraucherministerium hält die bisherige Zuordnung zu den Metallberufen als hinfällig. Private Schulen, die heute bereits Huffachleute außerhalb des Schmiedeberufs ausbilden und einen wissenschaftlich haltbaren Standard bieten, sollen in die Ausarbeitung der Ausbildungsstandards einbezogen werden. Möglich wären dann z.B. Berufsbezeichnungen wie Hufpfleger/in, Huftechniker/in oder Huforthopäde/-orthopädin.


hier noch einige Infoquellen zum Thema

Entwurf eines Gesetzes über die Reform hufbeschlagrechtlicher Regelungen und zur Änderung tierschutzrechtlicher Vorschriften,

Einordnung ins Gesetzgebungsverfahren,

Forum zum Thema Berufsbild und Berufsrecht

Vielleicht hilfts weitersmile
Thema: Vorschriften zum Lachen
Andreas Zeinert

Antworten: 4
Hits: 5.041
manches ist auch zum weinen 22.07.2005 11:59 Forum: Offtopic - Fun - Sonstiges


Auszug aus der gültigen hessischen Landesverfassung:

Artikel 21

Gesetzliche Strafen

(1) Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen oder beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden.

... und ein schönes Wochenende

Andreas Zeinert
Thema: Insolvenzbekanntmachungen
Andreas Zeinert

Antworten: 1
Hits: 4.176
Insolvenzbekanntmachungen 05.07.2005 10:33 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo zusammen
Ich habe das Forum durch einen Freund kennen gelernt und findes es hochinteressant.

Nachstehend ein Link, den vielleicht noch nicht alle kennen:

www.insolvenzbekanntmachungen.de

Unter dieser Internetadresse sind ausschließlich öffentliche Bekanntmachungen zu finden, die vorzunehmen sind, wenn ein Insolvenzverfahren bei Gericht beantragt worden ist. Das sind zum Beispiel:
• die Anordnung und Aufhebung von Sicherungsmaßnahmen durch das Gericht
• der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens
• die Entscheidung über die Aufhebung oder die Einstellung des Insolvenzverfahrens
• Beschlüsse über die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters, Treuhänders und der Mitglieder des Gläubigerausschusses
• Terminbestimmungen
• Ankündigung der Restschuldbefreiung
• Erteilung oder Versagung der Restschuldbefreiung

Die Informationen können manchmal recht hilfreich sein Freude
Zeige Beiträge 1 bis 20 von 20 Treffern

Views heute: 207.670 | Views gestern: 396.705 | Views gesamt: 890.390.399


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 46 | Gesamt: 0.180s | PHP: 99.44% | SQL: 0.56%