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Aber lieber Kollege aus Ingolstadt geschockt   ,

selbstverständlich hat es 2001 eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für dieses Spiel gegeben. Sonst hätte ich doch keine Erlaubnis gemacht.

Bescheinigung BKA:

[b]Az.: 20.500-01/01 vom 17.05.2001.[/b]

    aus Neuss

Jürgen Schmitz



Gepostet am 27.03.2006 um 11:04 von:
Benutzer: OJ Neuss
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=3558#post3558


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