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Autor Beitrag
Thema: Herstellung von Keramik - Unikate aus der Hand geformt
Felix Krämer

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27.09.2007 11:51 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo aus Alzenau,

ja, das sehe ich auch so wie Kollege Neu. Hierbei handelt es sich um eine künstlerische Tätigkeit, die nicht anmeldeplichtig nach GewO ist.

Gruß
Felix Krämer
Thema: GmbH & Co. KG Anzeigepflichtiger
Felix Krämer

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RE: GmbH & Co. KG Anzeigepflichtiger 17.07.2007 11:15 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo aus Alzenau,

Es ist richtig, dass der Komplementär einer KG die Gewerbeanzeige vornehmen muss. Dies kann auch eine natürliche Person sein. Dies wäre dann aber fast so wie ein Einzelunternehmen.

Bei einer GmbH & Co. KG ist es eher unwahrscheinlich, dass keine GmbH Komplementär ist. Gleichwohl kann das "Co." für eine natürliche Person stehen. Es könnte also sein, dass die KG mehrere Komplementäre hat. In diesem Fall muss sowohl die GmbH, als auch die natürliche Person jeweils eine Gewerbeanmeldung vornehmen.

Gruß
Felix Krämer
Thema: Spaß für zwischendurch
Felix Krämer

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13.07.2007 10:19 Forum: Offtopic - Fun - Sonstiges


Rechtsanwälte sollten niemals einer Südstaatengroßmutter eine Frage stellen, wenn sie nicht auf ungewöhnliche Antworten vorbereitet sind.

In einem Gericht einer kleinen Stadt in den Südstaaten der USA rief der Anwalt des Klägers die erste Zeugin in den Zeugenstand. Eine ältere, großmütterliche Frau. Er ging auf sie zu und fragte sie: "Mrs. Jones, kennen Sie mich?" Sie antwortete: "Ja, ich kenne Sie, Mr. Williams. Ich kenne Sie seit Sie ein kleiner Junge waren und offen gesagt, Sie haben mich sehr enttäuscht. Sie lügen, Sie betrügen Ihre Frau, Sie manipulieren die Leute und reden schlecht über sie hinter deren Rücken. Sie glauben, Sie sind ein bedeutender Mann, dabei haben Sie gerade mal so viel Verstand, um ein paar Blatt Papier zu bewegen. Ja, ich kenne Sie."

Der Rechtsanwalt war sprachlos und wusste nicht, was er tun sollte, ging ein paar Schritte im Gerichtssaal hin und her und fragte die Zeugin dann: "Mrs. Jones, kennen Sie den Anwalt der Verteidigung?" Sie antwortete: "Ja, ich kenne Mr. Bradley seit er ein junger Mann war. Er ist faul, tut immer fromm, dabei hat er ein Alkoholproblem. Er kann mit niemandem einen normalen Umgang pflegen und seine Anwalts-Kanzlei ist die schlechteste in der ganzen Provinz. Nicht zu vergessen, er betrügt seine Frau mit drei anderen Frauen, eine davon ist Ihre. Ja ich kenne ihn."

Daraufhin rief der Richter die beiden Anwälte zu sich an den Richtertisch und sagte leise zu ihnen: "Wenn einer von euch beiden Idioten die Frau jetzt fragt, ob sie mich kennt, schicke ich euch beide auf den elektrischen Stuhl!"
Thema: Spaß für zwischendurch
Felix Krämer

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29.06.2007 10:37 Forum: Offtopic - Fun - Sonstiges


Die Frau von Huber ist vor Ibiza beim Tauchen ertrunken. Zwei Jahre später findet die Küstenwache die Leiche und schickt Huber ein Telegramm:

"Leiche Ihrer Gattin mit Muscheln bedeckt gefunden. Perlen haben Wert von 500.000 Euro."

Huber telegrafiert zurück:

"Perlen verkaufen, Geld schicken, Köder wieder auslegen!"
Thema: selbständige Tagesmutter
Felix Krämer

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RE: selbständige Tagesmutter 12.06.2007 15:19 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


?????????

Zitat:
Definition: jede selbständige Tätigkeit, die auf Dauer ausgerichtet ist, nicht verboten ist, mit Gewinnerzielungsabsicht....

selbständig auf eigene Rechnung und eigenen Namen... es muss eine gewisse persönliche und sachliche Unabhängigkeit bestehen...Indizien hierfür sind Entscheidungfreiheit in wirtschaftlicher Hinsicht, freie Zeiteinteilung und da so genannte Unternehmerisiko...


Das ist ja alles richtig. Aber wenn das nicht zutrifft ist mein Umkehrschluss, dass die entsprechende Person eben angestellt werden muss (Scheinselbständigkeit)

Nee, tut mir leid, aber die Tagesmutter braucht nur kein Gewerbe anmelden, weil es - wie Kollegin Thien geschrieben hat - im § 6 GewO ausgenommen worden ist.

Gruß aus Alzenau
Felix Krämer
Thema: selbständige Tagesmutter
Felix Krämer

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Hits: 32.941
RE: selbständige Tagesmutter 12.06.2007 15:00 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo aus Alzenau,

Zitat:
ich käme über das schöne Wörtchen "selbständig" zu dem gleichen Ergebnis... ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass die Mütter der Kinder der Tagesmutter völlig freie Hand lassen... vielmehr werden sie schon genaue Vorgaben machen wollen, wann sie ihr Kind von der Tagesmutter betreuen lassen und auch wie...die Tagesmutter dürfte folglich weisungsgebunden sein.... riecht verdammt nach "Scheinselbständigkeit"
ergo: keine Gewerbeanmeldung!

Das ist aber ein sehr interessanter Lösungsanstatz Kopfkratz .

Und das nur über das Wörtchen "selbständig" ???

Gruß
Felix Krämer
Thema: DJ - Gewerbetreibender oder Freiberufler?
Felix Krämer

Antworten: 17
Hits: 42.890
DJ - Gewerbetreibender oder Freiberufler? 12.06.2007 09:13 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo aus Alzenau,

ich sehe das ähnlich wie der_vollstrecker.

Ein DJ kann durchaus künstlerisch tätig sein. Neben den Darbietungsvormen einzelner Lieder - wie es der Kollege schon ausgeführt hat - kommt es außerdem noch auf die Zusammenstellung des Programms an, bzw. das Reagieren auf die Stimmung im Publikum. Der eine kann es gut der andere eben nicht so.

Kunst kommt von "können", nicht von "wollen", sonst wären das ja "Wünstler" und keine "Künstler".

Gruß
Felix Krämer
Thema: Meldepflicht der Gewerbetreibenden
Felix Krämer

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RE: Meldepflicht der Gewerbetreibenden 11.05.2007 10:06 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo aus Alzenau,

wir wirken auch immer dahin, dass die Gewerbetreibenden ihrer Meldepflicht nachkommen, auch wenn der eigentliche Zeitpunkt der Meldung Jahre zurück liegt.

Die nachträgliche An- und gleichzeitige Abmeldung machen wir nicht nur weil gesetzlich gefordert, sondern damit wir evtl. Anfragen auch korrekt beantworten können. Es ist schon unangenehm, wenn von einem ehemaligen Kunden der Firma hier versichert wird, dass diese hier ansässig war und wir wissen nichts davon...
Ein korrektes Meldergister ist doch schon was wert.

Gruß
Felix Krämer
Thema: Gitarrenunterricht
Felix Krämer

Antworten: 3
Hits: 3.798
RE: Gitarrenunterricht 09.05.2007 11:36 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo aus Alzenau,

auch nach Hickel/Wiedmann ist der Musikunterricht im Sinne des Art. 105 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) von der Gewerbeordnung ausgenommen.
Also keine Anzeige nach § 14 GewO.

Gruß
Felix Krämer
Thema: Sportwetten: VG Minden 3 L 365/06
Felix Krämer

Antworten: 24
Hits: 14.434
29.06.2006 13:40 Forum: Spielrecht


Hallo aus Alzenau,

Zitat:
Hier handeln die Parteinvertreter getreu nach dem Motto "Welches Schweinerl hätten's denn gern??" Das mit dem EU-Schild auf dem Rücken oder das andere mit dem Geier??


Ähhm Adler, nicht Geier,

ansonsten vollste Zustimmung!!!!

Gruß
Felix Krämer
Thema: My FIFA WM 2006
Felix Krämer

Antworten: 88
Hits: 38.189
RE: My FIFA WM 2006 26.06.2006 12:27 Forum: Offtopic - Fun - Sonstiges


Hurra!

Deutschland - IKEA 2:0

die haben wir richtig vermöbelt....großes Grinsen

Bis bald

Felix Krämer
Thema: Tipps zwecks Eheschließung
Felix Krämer

Antworten: 46
Hits: 21.061
RE: Tipps zwecks Eheschließung 30.05.2006 08:35 Forum: Offtopic - Fun - Sonstiges


Hallo aus Alzenau,

zwei kleine Tipps:

auf jedenfall "ja" sagen. Ich bin auch Standesbeamter und kann nur sagen: an dieser Stelle auf keinen Fall ein "Späßchen" machen und "nein" sagen. Dann wars das - zumindest für den Tag.

Und mach in diesem Fall mal Deinem Namen nicht alle Ehre und sage "Ja!"
und nicht "ja?????"

Alles Gute!
wünscht
Felix Krämer
Thema: GmbH wird reformiert?
Felix Krämer

Antworten: 1
Hits: 1.348
GmbH wird reformiert? 30.05.2006 08:20 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo aus Alzenau,

es ist wohl geplant, die GmbH zu reformieren.

Guckt dazu mal hier

Aber wie sagt Kollege Kramer immer treffend: ABWARTEN

Gruß
Felix Krämer
Thema: Erlaubnis nach § 33 c Abs. 1 GewO
Felix Krämer

Antworten: 9
Hits: 7.996
RE: Erlaubnis nach § 33 c Abs. 1 GewO 23.05.2006 07:41 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo aus Alzenau,

ich sehe das so, wie Kollege Wiesemeier. Ich habe festgestellt, dass gerade die Richter beim AG sehr Einsichtig sind, wenn es um Eintragungen im HR und dem damit verbundenen Regelungen der GewO geht.

Bei unseren Erlaubnissen schreiben wir rein:
"xy GmbH, derzeit vertreten durch GF xyz"

Weiter hinten schreiben wir dann noch, dass ein GF-Wechsel bei der Erlaubnisbehörde (bei uns) anzuzeigen ist.

@Kollegin Komnick:
Genau so: Erlaubnis bleibt, neue GF überprüfen

Gruß
Felix Krämer
Thema: Physik für Fortgeschrittene
Felix Krämer

Antworten: 2
Hits: 1.818
RE: Physik für Fortgeschrittene 18.05.2006 13:59 Forum: Offtopic - Fun - Sonstiges


Hallo aus Alzenau,

wo wir gerade dabei sind:

Physik-Prüfung

Das folgende war eine Frage, die an einer Physikprüfung an der Universität von Kopenhagen gestellt wurde:
Beschreiben Sie, wie man die Höhe eines Wolkenkratzers mit einem Barometer feststellt.

Ein Kursteilnehmer antwortete: Sie binden ein langes Stück Schnur an den Ansatz des Barometers,
senken dann das Barometer vom Dach des Wolkenkratzers zum Boden. Die Länge der Schnur plus die Länge
des Barometers entspricht der Höhe des Gebäudes.

Diese in hohem Grade originelle Antwort entrüstete den Prüfer dermaßen, dass der Kursteilnehmer
sofort entlassen wurde. Er appellierte an seine Grundrechte, mit der Begründung dass seine Antwort
unbestreitbar korrekt war, und die Universität ernannte einen unabhängigen Schiedsrichter, um den Fall
zu entscheiden. Der Schiedsrichter urteilte, dass die Antwort in der Tat korrekt war, aber kein
wahrnehmbares Wissen von Physik zeige. Um das Problem zu lösen, wurde entschieden den Kursteilnehmer
nochmals herein zu bitten und ihm sechs Minuten zuzugestehen, in denen er eine mündliche Antwort geben
konnte, die mindestens eine minimale Vertrautheit mit den Grundprinzipien von Physik zeigte.

Für fünf Minuten saß der Kursteilnehmer still, den Kopf nach vorne, in Gedanken versunken.
Der Schiedsrichter erinnerte ihn, dass die Zeit lief, worauf der Kursteilnehmer antwortete, dass er
einige extrem relevante Antworten hatte, aber sich nicht entscheiden könnte, welche er verwenden sollte.
Als ihm geraten wurde, sich zu beeilen, antwortete er wie folgt:

- "Erstens könnten Sie das Barometer bis zum Dach des Wolkenkratzers nehmen, es über den Rand fallen
lassen und die Zeit messen die es braucht, um den Boden zu erreichen. Die Höhe des Gebäudes kann mit
der Formel H=0..5g xt im Quadrat berechnet werden. Der Barometer wäre allerdings dahin!

- Oder, falls die Sonne scheint, könnten Sie die Höhe des Barometers messen, es hochstellen und
die Länge seines Schattens messen. Dann messen Sie die Länge des Schattens des Wolkenkratzers, anschließend
ist es eine einfache Sache, anhand der proportionalen Arithmetik die Höhe des Wolkenkratzers zu berechnen.

- Wenn Sie aber in einem hohem Grade wissenschaftlich sein wollten, könnten Sie ein kurzes Stück Schnur
an das Barometer binden und es schwingen lassen wie ein Pendel, zuerst auf dem Boden und dann auf dem Dach
des Wolkenkratzers. Die Höhe entspricht der Abweichung der gravitationalen Wiederherstellungskraft T=2 pi
im Quadrat (l/g).

- Oder, wenn der Wolkenkratzer eine äußere Nottreppe besitzt, würde es am einfachsten gehen da hinauf
zu steigen, die Höhe des Wolkenkratzers in Barometerlängen abzuhaken und oben zusammenzählen.

- Wenn Sie aber bloß eine langweilige und orthodoxe Lösung wünschen, dann können Sie selbstverständlich
das Barometer benutzen, um den Luftdruck auf dem Dach des Wolkenkratzers und auf dem Grund zu messen und
der Unterschied bezüglich der Millibare umzuwandeln, um die Höhe des Gebäudes zu berechnen.

- Aber, da wir ständig aufgefordert werden die Unabhängigkeit des Verstandes zu üben und wissenschaftliche
Methoden anzuwenden, würde es ohne Zweifel viel einfacher sein, an der Tür des Hausmeisters zu klopfen und
ihm zu sagen: >>Wenn Sie ein nettes neues Barometer möchten, gebe ich Ihnen dieses hier, vorausgesetzt Sie
sagen mir die Höhe dieses Wolkenkratzers.<<"

Der Kursteilnehmer war Niels Bohr, der erste Däne der überhaupt den Nobelpreis für Physik gewann.
Thema: Banken anmeldepflichtig nach GewO?
Felix Krämer

Antworten: 3
Hits: 7.411
17.05.2006 12:00 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo aus Alzenau,

vielen Dank für die Hilfe. So ganz daneben war ich ja nun doch nicht.

Das gibt jetzt ein bisschen Arbeit, bis auch die letzte Zweigstelle in allen Ortsteilen gemeldet ist, aber da müssen wir jetzt durch...

Gruß
Felix Krämer
Thema: Banken anmeldepflichtig nach GewO?
Felix Krämer

Antworten: 3
Hits: 7.411
Banken anmeldepflichtig nach GewO? 16.05.2006 10:11 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo aus Alzenau,

ich sitze mal wieder auf der Leitung und hoffe auf Eure Hilfe:

Wir haben gerade festgestellt, dass keine der Banken bei uns angemeldet sind. In der GewO finde ich aber auch kein Hinweis, dass diese von der Anmeldepflicht ausgenommen sind. Finanzdienstleistungen sind ja grundsätzlich schon anzumelden.

Manche Banken lassen die Immobiliengeschäfte über eine seperate GmbH laufen, aber selbst die sind nicht angemeldet. Müssen die etwa nicht? Wo steht das?

Hilfe

Gruß
Felix Krämer
Thema: Gaststättenerlaubnis/Gestattung?
Felix Krämer

Antworten: 4
Hits: 9.373
RE: Gaststättenerlaubnis/Gestattung? 11.05.2006 09:48 Forum: Gaststättenrecht


Hallo aus Alzenau,

m.E. bewegt man sich auf unsicheren Pfaden, wenn man ständig Gestattungen für den gleichen Veranstalter in immer den gleichen Räumlichkeiten ausstellt.

Nach dem Kommentar Hickel/Wiedmann ist bei "ständig wiederkehrende, aber unregelmäßige Nutzung eines Gaststättensaales" eine Erlaubnis nach § 2 GastG erforderlich; mit all den Vorgaben die Koll. Kirchhammer schon dargelegt hat.

Gruß
Felix Krämer
Thema: Photo Play
Felix Krämer

Antworten: 48
Hits: 23.566
RE: Photo Play ist ok! 27.04.2006 13:49 Forum: Spielrecht


Hallo aus Alzenau,

vielen Dank für diese ausführliche Einschätzung Respekt !

Ich habe das auch immer so gesehen, mit einem kleinen wesentlichen Unterschied:

Bei diesen Turnieren kann man sich für die "Nationalmanschaft" qualifizieren. Diese Spieler spielen dann bei einem Finalturnier auf Mallorca mit. Ich bin immer davon ausgegangen, jedenfalls hat der Betreiber der Spielhalle mir das nicht widerlegt, dass die Reise und der Aufenthalt bei diesen Turnieren für die Spieler kostenlos ist.

Demnach wäre dies dann in meinen Augen schon ein zusätzlicher Gewinn.

Oder sehe ich das jetzt falsch?

gruß
Felix Krämer
Thema: Spielgeräte nach § 6 a SpielV
Felix Krämer

Antworten: 59
Hits: 40.028
RE: Photo Play 27.04.2006 08:12 Forum: Spielrecht


Hallo aus Alzenau,

auch wenn ich nicht der Herr Kramer, sondern der Herr Krämer bin, möchte ich hierzu Stellung nehmen.

Das Problem hierbei liegt in der Kombination Photo-Play in Spielhalle. § 6a SpielV verbietet, in Spielhallen sonstige Gewinnchancen anzubieten. Wenn es also möglich ist, über den Photo-Play an einem Gewinnspiel teilzunehmen, um eine Reise oder ein Auto, oder sonst irgendetwas zu gewinnen, darf dieses Gerät nicht in einer Spielhalle aufgestellt werden, ganz unabhängig, ob die Spiele darauf SpielV konform sind oder nicht.

Die Begründung hierfür könnte m.E. sein, dass ausgeschlossen werden soll, dass Spieler durch das Gewinnspiel in eine Spielhalle "gelockt" werden.

Gruß
Felix Krämer
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