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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

von der bereits oben zitierten German Poker Play Association werden vermehrt Poker Turniere angeboten. Dabei erwirbt der Teilnehmer nach Bezahlung der Startgebühr eine Berechtigung am Turnier teilzunehmen und ein virtuelles Spielkapital. Dieses "Spielkapital" wird benötigt, um überhaupt ein Pokerspiel durchführen zu können. In verschiedenen Spielrunden wird dann der Sieger des Turniers ermittelt, der einen gesponsorten Preis erhält.

Da für die einzelnen Pokerspiele keine Einsätze geleistet werden, und die Gebühr nur das "Eintrittsgeld" für die Veranstaltung darstellt, liegt kein Glücksspiel im Sinne des § 284 StGB und auch kein gewerbliches Spiel im Sinne des § 33 d GewO vor. Die Veranstaltung ist nur ggf. als Vergnügung nach den landesrechtlichen Ordnungsgesetzen anzusehen (in Bayern Art. 19 LStVG).

Hinweise zu den Pokerturnieren erhalten Sie unter [url=www.gppa.de]www.gppa.de[/url]

In Ingolstadt wurden bereits zwei Pokerturniere veranstaltet. Der Veranstalter, die Deutsche Pokerliga erhielt das angehängte Schreiben.

Anmerkung: Der Dateianhang wurde entfernt, da nicht mehr aktuell. Hinweise zu Pokerturnieren jetzt im nicht-öffentlichen Teil. Behördenmitarbeiter finden das Merkblatt [url=http://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=9683#post9683]hier.
[/url]



Gepostet am 24.03.2006 um 10:51 von:
Benutzer: Ingolstadt
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=3507#post3507


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