Reichw
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Hallo aus Troisdorf,
bei uns hat hier erst kürzlich ein Pokerturnier stattgefunden so ähnlich wie von Ihnen beschrieben. Bei den Unterlagen waren auch Stellungnahmen u.a. der Städte München und des Innenministeriums Rheinland-Pfalz beigefügt. Danach komme § 33d GewO nicht in Betracht, weil sich diese Norm nur auf Geschicklichkeitsspiele beziehe. Und Pokern sei als Glücksspiel zu werten, da - wie auch schon gesagt - nicht alle Karten im Spiel sind. Aber es sei auch kein illegales Glücksspiel nach § 284 StGB, weil der Eintrittspreis nicht als Einsatz anzusehen sei (sofern er nicht erheblich ist - m.E. bis 50 €) und alle Spieler die gleiche Anzahl von Chips erhalten. Für mich klang das alles nachvollziehbar, deshalb haben wir da mal nix gegen gehabt...
Was mich bei der Durchführung ein wenig gestört hat,ist, dass die Spieler im Laufe des Spiels höchstens zweimal Chips für 15 € nachkaufen konnten, umso ein vorzeitiges Ausscheiden zu verhindern. Aber die Kripo meinte dann nachträglich auf Nachfrage, dass auch dieses wohl noch gerade so akzeptabel sein könnte, wenn zumindest der Gesamtbetrag (50 €) nicht überschritten wird. Sie empfahl aber auch, im Zweifel mal bei der Staatsanwaltschaft nachzufragen.
Ansonsten war das Turnier ziemlich gut besucht (ca. 200 Spieler!).
Mich würde auch interessieren, ob es andere Rechtsmeinungen gibt.
Bis dann
Guido Reichwald
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