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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Nachweis unzulässiger Fun Games » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Nachweis unzulässiger Fun Games 4 Bewertungen - Durchschnitt: 7,504 Bewertungen - Durchschnitt: 7,504 Bewertungen - Durchschnitt: 7,50
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 RE: Nachweis unzulässiger Fun Games Jörg Wiesemeier 02.02.2006 12:32
 RE: Nachweis unzulässiger Fun Games nette.tante 02.02.2006 13:28
 RE: Nachweis unzulässiger Fun Games Gewo 02.02.2006 13:34
 RE: Nachweis unzulässiger Fun Games Ulrich Erken 02.02.2006 15:05
 RE: Nachweis unzulässiger Fun Games Gewo 02.02.2006 15:29
 RE: Nachweis unzulässiger Fun Games Jörg Wiesemeier 03.02.2006 08:09
 RE: Nachweis unzulässiger Fun Games nette.tante 03.02.2006 08:32
 RE: Nachweis unzulässiger Fun Games Gewo 03.02.2006 10:33
 RE: Nachweis unzulässiger Fun Games Jörg Wiesemeier 03.02.2006 11:44
 RE: Nachweis unzulässiger Fun Games Bresgen 03.02.2006 12:05
 RE: Nachweis unzulässiger Fun Games Gewo 03.02.2006 13:08
 RE: Nachweis unzulässiger Fun Games BE-DE 02.02.2006 16:43
 RE: Nachweis unzulässiger Fun Games nette.tante 02.02.2006 16:47

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Jörg Wiesemeier   Zeige Jörg Wiesemeier auf Karte Jörg Wiesemeier ist männlich
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Nun mal ganz langsam!

1. Wenn ich als großer Automatenhersteller die PTB frage, ob ein Unterhaltungsgerät nach § 6a SpielV geprüft werden muss, dass ist die Antwort natürlich "nein". Würde die Frage lauten, ob bislang illegal betriebe Geldspielgeräte nach § 33c GewO, die jetzt umgebaut wurden, geprüft werden, würde und müsste die Antwort ganz anders aussehen.

2. Das jetzt gewisse Rechtsanwaltskanzleien monumentale Schriftsätze an die Behörden verschicken, ist durchaus normal und sollte nicht zu Unruhe führen. Die verdienen schließlich ihr Geld damit.

3. Das anonyme Schreiben "Automatenaufsteller informieren Behörden" habe ich auch erhalten und in den Reißwolf gesteckt. Die dort gemachten Aussagen kennen wir, die Liste ist mit Vorsicht zu genießen, weil keine Prüfquellen angegeben sind, ebenso vorsichtig sollte man mit der Rückmeldung per Email sein. Wenn wir uns da melden, dann wissen wir nicht, bei wem. Es könnte auch ein Hersteller sein! Keine Probleme hätte ich, wenn dieser Verein sich mit Anschrift und Telefonnummer gemeldet hätte, aber anonym? Ne, ne!

4. Lasst euch nicht wild machen, die SpielV ist gut und der Gesetzgeber hat gewollt, dass die Fun-Games und die Jackpots verschwinden. Deshalb empfehle ich, dass wir nach der Feststellung, dass noch Fun-Games oder Jackpots in der Halle sind, eine Ordnungsverfügung mit Androhung eines Zwangsgeldes und der Anordnung der sofortigen Vollziehung eund einer kurzen Frist. Dann kann im Eilverfahren immer noch ein Dritter, nämlich das Verwaltungsgericht, feststellen, dass unser Kurs richtig war.

Wie ich aus anderen Städten höre, klappt das da mit dem Abbau!

Dass die Automatenher- und aufsteller dringend daran interessiert sind, die Fun-Games zu behalten, ist zwar verständlich aber jetzt nicht mehr möglich.

Also: NO PANIC!

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Jörg Wiesemeier
51 02.02.2006 12:32 Jörg Wiesemeier ist offline E-Mail an Jörg Wiesemeier senden Homepage von Jörg Wiesemeier Beiträge von Jörg Wiesemeier suchen
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Da kann ich dem Kollegen Wiesemeier nur voll und ganz zustimmen.Applaus
Die Fun-Games sind nicht zulässig. Aus. Ich verstehe nicht, wie manche Leute da irgendwas anderes reininterpretieren können...Kopfkratz

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Gruß
nette.tante
66 02.02.2006 13:28 nette.tante ist offline E-Mail an nette.tante senden Beiträge von nette.tante suchen
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Hallo aus Frankfurt.

Genau Koll. Wiesemeier!

NO PANIC!

Also noch mal step by step:

Mal von dem Faktum ausgehend, dass mittlerweiele niemenad mehr, auch die Hersteller und Aufsteller nicht bestreiten, dass es sich bei den Fun-Games um zulassungspflichtige Spielgeräte handelt, ist doch folgendes festzustellen:

Veränderungen an zulassungspflichtigen Geräten sind ebenfalls von der PTB zuzulassen.

Da die Fun-Games bisher weder eine "Grund"-Zulassung noch eine "Veränderungs"-Zulassung haben waren, sind und bleiben sie unzulässig betriebene, zulassungspflichtige Geräte.

Von dieser Argumentation mal ganz abgesehen sind die Spielabläufe der hier diskutierten Gerätschaften ja wohl nach wie vor mit den Spielabläufen von zugelassenen Geldspielgeräten zu vergleichen.

So wird der Spieleinsatz ja wohl als erstes mal - egal ob das Ding nun mit € oder Spielmünze gefüttert werden muss - in Spielpunkte umgewandelt.

Sagen wir mal z.B. 1 Punkt pro € Cent macht nach Eva Zwerg bei einem Einsatz von 1,-- € = 100 Pkte.

Von diesen Spielpunkten kann ich welche setzen.

Sobald ich hier noch auswählen kann, wie viele Punkte ich setze, ist das nach meinem Dafürhalten schon eine unzulässige Chancenerhöhung gem. 6a Buchst. a).

Sagen wir mal ich setze dann 20 Punkte (also 0,20 €) und gewinne 160 Punkte.

Was dann??

160 Punkte Gewinn (also 1,60 €) plus dem verbleibendem Punkstand meines Einsatzes von 80 Punkten = 240 Punkte (2,10 €) = 12 Spiele oder wie??

Oder 160 Gewinnpunkte = 8 Freispiele?? plus noch 4 bezahlte Spiele??

Oder 6 Freispiele á 20 Punkte (1,20 €) und 40 Punkte sind futsch??

usw. usw.

Sei es wie es will...

Solange die Fun-Games noch genau nach diesem Schema laufen sind sie unzulässig.

Erst durch die (vorliegende) Bestätigung der PTB, dass das zulassungspflichtige Spielgerät in seinem Spielablauf so verändert wurde, dass es nunmehr zulassungfrei bespielt werden darf werde ich nachsichtig sein!

Bei der Gelegenheit noch ein Hinweis:

Wir hatten gerade Besuch von einem Aufsteller.

Der hat uns einen Spielablauf eines neuen Spielgerätes präsentiert, wonach die während eines bezahlten Spieles zu erreichenden max. 6 Freispiele eben gerade nicht im direkten Anschluss an das beendete bezahlte Spiel abgespielt werden sollten sondern erst mal aufgebucht werden um dann später - nachdem erstmal alle bezahlten Spiele abgespielt worden sind - mit den in den folgenden bezahlten Spielen gewonnenen Freispielen gespielt werden sollten.

Also z.B.:
1. bezahltes Spiel - Gewinn 6 Freispiele
2. bezahltes Spiel - Gewinn 3 Freispiele
3. bezahltes Spiel - Gewinn 2 Freispiele

Nachdem die 3 bezahlten Spiele beendet wurde dann 11 Freispiele!!!

Wir haben ihn wieder heim geschickt.

Grüße aus Frankfurt
66 02.02.2006 13:34 Gewo ist offline E-Mail an Gewo senden Beiträge von Gewo suchen
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Themenstarter Thema begonnen von Ulrich Erken


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Hallo nochmal,

habe gerade mit Herrn Schönleiter telefoniert. Er hat seine Aussage, dass es einen Unterschied macht, ob der Betreiber das Fun Game schon umgerüstet gekauft hat oder es selber hat umrüsten lassen, nicht aufrecht erhalten.
Außerdem ist er unverändert der Ansicht, dass die PTB die Prüfung und Bescheinigung leisten kann und wird, sofern die Geräte mit Hilfe des handelsüblichen Umbaukits geändert worden sind. Bei etwaig selber umgerüsteten Geräten hält er derartige Bescheingungen aber für faktisch nicht machbar.

Im Übrigen teilte er mit, das BVerfG habe am 17.01.2006 bereits die erste Verfassungsbeschwerde gegen die neue SpielV (§§ 6a und 9) abgewiesen, weil die Angelegenheit keine verfassungsrechtliche Bedeutung habe.

Grüße,

Ulrich Erken
21 02.02.2006 15:05 Ulrich Erken ist offline E-Mail an Ulrich Erken senden Beiträge von Ulrich Erken suchen
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Jau. und auch nochmal Hallo.

Herr Erken: Sorry, für die verbuchselung Ihres Namens in meiner ersten Antwortmail zu diesem Thema.

Zitat:

Bei etwaig selber umgerüsteten Geräten hält er derartige Bescheingungen aber für faktisch nicht machbar.

Heisst ja wohl, nur mit Bestätigung der PTB sind die Dinger zulässig, oder?!

Übrigens teilt mir mein Ministerium mit, dass:

Zitat:
"Veröffentlichung der Bauartzulassung!"

"Gemäß der neuen SpielV sind die Bauartzulassungen bekannt zu machen. Dies erfolgt für alle Zulassungen, die auf der Grundlage der neuen SpielV erteilt werden, elektronisch auf den Internetseiten der PTB unter der Adresse www.ptb.de/spielgeraete.
Diese Seieten werden etwa ab März 2006 eingerichtet sein.
Vor März ist aufgrund der großen Zahl von zu bearbeitenden Anträgen nach alter SpielV nicht mit Zulassungen nach neuer SpielV zu rechnen."

Na dann...

Grüße aus Frankfurt
36 02.02.2006 15:29 Gewo ist offline E-Mail an Gewo senden Beiträge von Gewo suchen
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Hallo, Kollege Gewo (cooles Kürzel übringes, schade, das mir das nicht eingefallen ist großes Grinsen ),


die Veröffentlichung der Bauartzulassungen betrifft aber nur die Geldspielgeräte und eigentlich nicht die Fun-Games, oder?

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Jörg Wiesemeier
51 03.02.2006 08:09 Jörg Wiesemeier ist offline E-Mail an Jörg Wiesemeier senden Homepage von Jörg Wiesemeier Beiträge von Jörg Wiesemeier suchen
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Zitat:
Original von Jörg Wiesemeier
Hallo, Kollege Gewo (cooles Kürzel übringes, schade, das mir das nicht eingefallen ist großes Grinsen ),


die Veröffentlichung der Bauartzulassungen betrifft aber nur die Geldspielgeräte und eigentlich nicht die Fun-Games, oder?


Ja, soweit ich weiß betrifft das nur die Geldspielgeräte.Genau

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Gruß
nette.tante
66 03.02.2006 08:32 nette.tante ist offline E-Mail an nette.tante senden Beiträge von nette.tante suchen
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Richtig Herr Wiesemeier.

Die Veröffentlichung der Bauartzulassung betrifft nur die Geldspieler.

Interessant ist in diesem Zusammenhang aus meiner Sicht nur, dass die PTB ja lt. Herrn Schönleitner - s. Beitrag des Koll. Erken - die Umrüstung der "alten", als zulassungspflichte Geldspieler einzustufenden Fun-Games in zulassungsfrei Unterhaltungsspieler bestätigen wird.

Zitat: (Wie geht das eigentlich mit diesen weißen Fenstern???)
"Nichtsdestoweniger hat sich die PTB auf unser Betreiben bereit erklärt, hier helfend bei der Beurteilung der umgebauten Fun Games mitzuhelfen. Ich will die PTB noch dazu bewegen, die Ergebnisse in ihrem Internetauftritt zu veröffentlichen, wobei ich unterstelle, dass die in Rede stehenden Fun Games standardisiert mit von der Industrie gelieferten Kits umgebaut werden, so dass nicht eine Einzelprüfung erforderlich ist. Ansonsten wäre die PTB überfordert."

Zitat:
"Außerdem ist er unverändert der Ansicht, dass die PTB die Prüfung und Bescheinigung leisten kann und wird, sofern die Geräte mit Hilfe des handelsüblichen Umbaukits geändert worden sind. Bei etwaig selber umgerüsteten Geräten hält er derartige Bescheingungen aber für faktisch nicht machbar."

Wenn die PTB schon mit den Bauartzulassungen für die neuen Geldspieler nicht nachkommt, wann dann mit den Zulassungen für die umgerüsteten Fun-Games?

Sei es wie es will, ich bleibe bei meinem Standpunkt, dass alle (alten) Fun-Games raus müssen, sei denn, es kann eine PTB-Zulassung vorgelegt werden kann.


Grüße aus Frankfurt
66 03.02.2006 10:33 Gewo ist offline E-Mail an Gewo senden Beiträge von Gewo suchen
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Hallo, Kollege Gewo,
zu dem letzten Absatz: aber auch so etwas von vollste Zustimmung! großes Grinsen

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Jörg Wiesemeier
81 03.02.2006 11:44 Jörg Wiesemeier ist offline E-Mail an Jörg Wiesemeier senden Homepage von Jörg Wiesemeier Beiträge von Jörg Wiesemeier suchen
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Zitat:
Original von Gewo
Zitat: (Wie geht das eigentlich mit diesen weißen Fenstern???)


Das habe ich auch mal verzweifelt gefragt.
Da hat mir hier ein lieber Kollege weitergeholfen und daraufhingewiesen, dass über dem Artikel neben dem Antwortbutton ein Button Zitat existiert.

Ich markiere immer den Satz, den ich zitieren will und klicke dann den Button Zitat an - manchmal steht nur der Satz im Kästchen, manchmal der ganze Beitrag (dann lösche ich eben, was ich nicht zitieren will); warum ganzer Beitrag weiß ich noch nicht, wahrscheinlich hat mein Computer einen Knall, der benimmt sich schon länger etwas merkwürdig !

Liebe Grüße aus Euskirchen

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 Weißnicht   Et kütt, wie et kütt !
81 03.02.2006 12:05 Bresgen ist offline Beiträge von Bresgen suchen
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Zitat:
Original von Bresgen

Ich markiere immer den Satz, den ich zitieren will und klicke dann den Button Zitat an - manchmal steht nur der Satz im Kästchen, manchmal der ganze Beitrag (dann lösche ich eben, was ich nicht zitieren will); warum ganzer Beitrag weiß ich noch nicht, wahrscheinlich hat mein Computer einen Knall, der benimmt sich schon länger etwas merkwürdig !

Liebe Grüße aus Euskirchen


Super!!!
Das Flunst.

@ Koll. BresgenDanke

Grüße nach Euskirchen
96 03.02.2006 13:08 Gewo ist offline E-Mail an Gewo senden Beiträge von Gewo suchen
BE-DE   Zeige BE-DE auf Karte BE-DE ist männlich
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Auch noch mal Hallo und Moin ,
habe das angesprochene Urteil vom BVerfasungsgericht vom 17.01.06 auch schon erhalten. Schön knapp gehalten und weg damit. Wäre ja auch noch schöner, wenn das jetzt Grundrechte betreffen soll. Das ist mal in Ordnung. Applaus
Gruß von der Delme und baldigen Feierabend

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der nächste Feierabend kommt bestimmt und immer schön munter bleiben Bye! von der D....
36 02.02.2006 16:43 BE-DE ist offline E-Mail an BE-DE senden Homepage von BE-DE Beiträge von BE-DE suchen AIM-Name von BE-DE: BeDe YIM-Name von BE-DE: BeDe MSN Passport-Profil von BE-DE anzeigen
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36 02.02.2006 16:47 nette.tante ist offline E-Mail an nette.tante senden Beiträge von nette.tante suchen
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