Forum-Gewerberecht

» Nachweis unzulässiger Fun Games «

Da kann ich dem Kollegen Wiesemeier nur voll und ganz zustimmen. Applaus  
Die Fun-Games sind nicht zulässig. Aus. Ich verstehe nicht, wie manche Leute da irgendwas anderes reininterpretieren können... Kopfkratz  



Gepostet am 02.02.2006 um 13:28 von:
Benutzer: nette.tante
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=2227#post2227


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