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» Nachweis unzulässiger Fun Games «

Hallo, Kollege Gewo (cooles Kürzel übringes, schade, das mir das nicht eingefallen ist  großes Grinsen  ),


die Veröffentlichung der Bauartzulassungen betrifft aber nur die Geldspielgeräte und eigentlich nicht die Fun-Games, oder?



Gepostet am 03.02.2006 um 08:09 von:
Benutzer: Jörg Wiesemeier
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=2270#post2270


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