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» Nachweis unzulässiger Fun Games «

[quote][i]Original von Jörg Wiesemeier[/i]
Hallo, Kollege Gewo (cooles Kürzel übringes, schade, das mir das nicht eingefallen ist  großes Grinsen  ),


die Veröffentlichung der Bauartzulassungen betrifft aber nur die Geldspielgeräte und eigentlich nicht die Fun-Games, oder?[/quote]

Ja, soweit ich weiß betrifft das nur die Geldspielgeräte. Genau  



Gepostet am 03.02.2006 um 08:32 von:
Benutzer: nette.tante
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=2278#post2278


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