Forum-Gewerberecht
» Nachweis unzulässiger Fun Games «
[quote][i]Original von Jörg Wiesemeier[/i]
Hallo, Kollege Gewo (cooles Kürzel übringes, schade, das mir das nicht eingefallen ist
),
die Veröffentlichung der Bauartzulassungen betrifft aber nur die Geldspielgeräte und eigentlich nicht die Fun-Games, oder?[/quote]
Ja, soweit ich weiß betrifft das nur die Geldspielgeräte.
Gepostet am 03.02.2006 um 08:32 von:
Benutzer: nette.tante
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=2278#post2278
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