Forum-Gewerberecht

» Nachweis unzulässiger Fun Games «

[quote]Er hat seine Aussage, dass es einen Unterschied macht, ob der Betreiber das Fun Game schon umgerüstet gekauft hat oder es selber hat umrüsten lassen, nicht aufrecht erhalten.
Außerdem ist er unverändert der Ansicht, dass die PTB die Prüfung und Bescheinigung leisten kann und wird, sofern die Geräte mit Hilfe des handelsüblichen Umbaukits geändert worden sind. Bei etwaig selber umgerüsteten Geräten hält er derartige Bescheingungen aber für faktisch nicht machbar.[/quote]

Da kennt sich aber jemand aus... Kopfkratz  



Gepostet am 02.02.2006 um 16:47 von:
Benutzer: nette.tante
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=2253#post2253


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