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» Nachweis unzulässiger Fun Games «

Hallo nochmal,

habe gerade mit Herrn Schönleiter telefoniert. Er hat seine Aussage, dass es einen Unterschied macht, ob der Betreiber das Fun Game schon umgerüstet gekauft hat oder es selber hat umrüsten lassen, nicht aufrecht erhalten.
Außerdem ist er unverändert der Ansicht, dass die PTB die Prüfung und Bescheinigung leisten kann und wird, sofern die Geräte mit Hilfe des handelsüblichen Umbaukits geändert worden sind. Bei etwaig selber umgerüsteten Geräten hält er derartige Bescheingungen aber für faktisch nicht machbar.

Im Übrigen teilte er mit, das BVerfG habe am 17.01.2006 bereits die erste Verfassungsbeschwerde gegen die neue SpielV (§§ 6a und 9) abgewiesen, weil die Angelegenheit keine verfassungsrechtliche Bedeutung habe.

Grüße,

Ulrich Erken



Gepostet am 02.02.2006 um 15:05 von:
Benutzer: Ulrich Erken
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