Forum-Gewerberecht

» Nachweis unzulässiger Fun Games «

Jau. und auch nochmal Hallo.

Herr Erken: Sorry, für die verbuchselung Ihres Namens in meiner ersten Antwortmail zu diesem Thema.

Zitat:

[b]Bei etwaig selber umgerüsteten Geräten hält er derartige Bescheingungen aber für faktisch nicht machbar.[/b]

Heisst ja wohl, nur mit Bestätigung der PTB sind die Dinger zulässig, oder?!

Übrigens teilt mir mein Ministerium mit, dass:

Zitat:
"Veröffentlichung der Bauartzulassung!"

"Gemäß der neuen SpielV sind die Bauartzulassungen bekannt zu machen. Dies erfolgt für alle Zulassungen, die auf der Grundlage der neuen SpielV erteilt werden, elektronisch auf den Internetseiten der PTB unter der Adresse [URL]www.ptb.de/spielgeraete.[/URL]
Diese Seieten werden etwa ab März 2006 eingerichtet sein.
[b]Vor März ist aufgrund der großen Zahl von zu bearbeitenden Anträgen nach alter SpielV nicht mit Zulassungen nach neuer SpielV zu rechnen.[/b]"

Na dann...

Grüße aus Frankfurt



Gepostet am 02.02.2006 um 15:29 von:
Benutzer: Gewo
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=2243#post2243


Beitrags-Print by Breuer76