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» Nachweis unzulässiger Fun Games «

Richtig Herr Wiesemeier.

Die Veröffentlichung der Bauartzulassung betrifft nur die Geldspieler.

Interessant ist in diesem Zusammenhang aus meiner Sicht nur, dass die PTB ja lt. Herrn Schönleitner - s. Beitrag des Koll. Erken - die Umrüstung der "alten", als zulassungspflichte Geldspieler einzustufenden Fun-Games in zulassungsfrei Unterhaltungsspieler bestätigen wird.

Zitat: (Wie geht das eigentlich mit diesen weißen Fenstern???)
"Nichtsdestoweniger hat sich die PTB auf unser Betreiben bereit erklärt, hier helfend bei der Beurteilung der umgebauten Fun Games mitzuhelfen. Ich will die PTB noch dazu bewegen, die Ergebnisse in ihrem Internetauftritt zu veröffentlichen, wobei ich unterstelle, dass die in Rede stehenden Fun Games standardisiert mit von der Industrie gelieferten Kits umgebaut werden, so dass nicht eine Einzelprüfung erforderlich ist. Ansonsten wäre die PTB überfordert."

Zitat:
"Außerdem ist er unverändert der Ansicht, dass die PTB die Prüfung und Bescheinigung leisten kann und wird, sofern die Geräte mit Hilfe des handelsüblichen Umbaukits geändert worden sind. Bei etwaig selber umgerüsteten Geräten hält er derartige Bescheingungen aber für faktisch nicht machbar."

Wenn die PTB schon mit den Bauartzulassungen für die neuen Geldspieler nicht nachkommt, wann dann mit den Zulassungen für die umgerüsteten Fun-Games?

Sei es wie es will, ich bleibe bei meinem Standpunkt, dass alle (alten) Fun-Games raus müssen, sei denn, es kann eine PTB-Zulassung vorgelegt werden kann.


Grüße aus Frankfurt



Gepostet am 03.02.2006 um 10:33 von:
Benutzer: Gewo
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=2285#post2285


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