Zuverlässigkeitsprüfung nach § 38 Gewo |
Wiesel-Willi12
Grünschnabel
Dabei seit: 31.07.2023
Beiträge: 3
Bundesland:
Hessen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 7 [?]
Erfahrungspunkte: 398
Nächster Level: 443
 |
|
Zuverlässigkeitsprüfung nach § 38 Gewo |
|
Guten Morgen in die Runde,
bitte teilt mir mit, ob ich da falsch liege.
Ich habe im Nachgang eine Zuverlässigkeitsprüfung nach § 38 GewO durchgeführt.
Jetzt fordert der Gewerbetreibende die Kostenerstattung.
Die Kostenerstattung lehne ich mit der Begründung ab, dass er verpflichtet ist, dem folge zu leisten nach § 38 Abs. 1 Satz 3 GewO, andernfalls es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, da er ohne Erlaubnis ein Gewerbe betreibt.
Richtig?
Danke für eure Rückmeldung.
|
|
1
02.08.2023 11:41 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
Roesje

Lebende Foren Legende


Dabei seit: 22.07.2009
Beiträge: 1.512
Bundesland:
Rheinland-Pfalz
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.944.956
Nächster Level: 8.476.240
 |
|
Hallo,
solches am besten immer in den nicht-öffentlichen Bereich diskutieren.
Die Rechtslage ist eindeutig:
Im § 38 steht:
Zu diesem Zweck hat der Gewerbetreibende unverzüglich ein Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Abs. 5 zur Vorlage bei der Behörde zu beantragen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, hat die Behörde diese Auskünfte von Amts wegen einzuholen.
Laut Gebührenverzeichnis RLP:
Einholung von Auskünften durch die Behörde anstelle des Gewerbetreibenden nach § 38 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 der Gewerbeordnung
33,00 bis 200,00*
Heißt: Wenn der Gewerbetreibende dem nicht nachkommt, hole ich mir das v.A.w. und natürlich erhält er über meinen Aufwand und die Kosten einen Kostenbescheid.
Achtung! Überwachungsbedürftig = keine Erlaubnispflicht, nur Zuverlässigkeitsprüfung.
Kein OWI-TB!
__________________ Alles ist schwierig bevors leicht wird!
|
|
2
02.08.2023 12:50 |
|
|
Solon
|
|
|
|
Wiesel-Willi12
Grünschnabel
Dabei seit: 31.07.2023
Beiträge: 3
Bundesland:
Hessen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 7 [?]
Erfahrungspunkte: 398
Nächster Level: 443
Themenstarter
 |
|
Danke für die Rückmeldung :-)
|
|
3
02.08.2023 12:51 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 8.385 | Views gestern: 359.761 | Views gesamt: 843.582.337
Impressum
 CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|