Deutschsprachige verantwortliche Person |
Borussenfan
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Deutschsprachige verantwortliche Person |
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Wir haben ein Problem, bei dem das (Kreis)Gesundheitsamt tätig werden wird.
Nun kommt von dort die Anfrage, ob es gewerberechtlicher Sicht erforderlich ist, dass immer ein Deutschsprachiger in einem Laden anzutreffen sein muss.
Problem ist hier wohl, dass die Geschäftsführerin sich schon länger im Ausland aufhält und im Geschäft keiner deutsch spricht.
Da ich recht neu im Bereich Gewerbe zugange bin, wäre ich für spontane Antworten sehr denkbar. Insbesondere, ob es ggf. eine Rechtsgrundlage dafür gibt, dass jemand da sein müsste, der Deutsch spricht.
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1
11.02.2015 10:55 |
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Solon
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SteBa

Haudegen
  
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RE: Deutschsprachige verantwortliche Person |
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mir ist nicht bekannt, dass Deutschkenntnisse Voraussetzung zum Betrieb eines Gewerbes sind. Dem dürfte auch das Grundrecht der Gewerbefreiheit entgegenstehen.
Grüße
SteBa
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2
11.02.2015 11:07 |
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Solon
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Thomas Mischner
Moderator
  
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Kommt darauf an.
Siehe Michel/Kienzle, GastG, § 4 Rn. 26:
"Mangelnde Sprachkenntnisse allein reichen für die Feststellung der Unzuverlässigkeit im Gaststättengewerbe nicht aus, sofern nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Rechtsverletzungen zu erwarten sind, die ihren Grund in den mangelnden Sprachkenntnissen haben. An dieser Wahrscheinlichkeit fehlt es, wenn zu erwarten ist, dass der Gewerbetreibende eine Auflage, bei der Ausübung des Gewerbes deutschsprechende Personen als Gehilfen oder Stellvertreter hinzuzuziehen, befolgen wird."
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4
11.02.2015 15:07 |
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stschps
Grünschnabel
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Beiträge: 7
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Deutschkenntnisse im Gewerbebetrieb |
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Im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Scheinselbständigkeit wird unsererseits in der Regel die Annahme der Gewerbeanzeige verweigert, wenn keine Deutschkenntnisse vorhanden sind.
Hintergrund ist die Tatsache, dass niemand wirklich die erforderlichen Vorkehrungen treffen kann, um einen Betrieb selbständig zu führen, wenn er nicht deutsch spricht.
Es fehlt also am Merkmal "Selbständigkeit".
Wir hatten damit bisher sehr gute Erfahrungen.
__________________ St
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12.02.2015 08:33 |
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deitermann

Jungspund

Dabei seit: 07.03.2018
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RE: Deutschkenntnisse im Gewerbebetrieb |
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Hallo zusammen,
ich bin neu hier und wollte (zwar schon älter) an die Frage anknüpfen, ob ein Gewerbetreibender der deutschen Sprache mächtig sein muss. Ich setze nicht viel voraus, aber ein paar Grundkenntnisse sollten schon sein.
Ich sehe das schon, weil er sonst auch nicht mit den Behörden, hier z.B. das Finanzamt kommunizieren kann und mir fehlt dann auch das Merkmal selbständig.
Vielen Dank für Antworten!
Liebe Grüße
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6
07.03.2018 14:09 |
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VeSa

Routinier
 
Dabei seit: 20.10.2014
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Das Merkmal der Selbständigkeit erfordert in meinen Augen nur, dass Jemand nicht weisungsgebunden ist sondern frei entscheiden kann. Mangelnde Sprachkenntnisse stehen dem nicht entgegen. Er muss sich ggf. eines Dolmetschers bedienen, aber seine Entscheidungen trifft trotzdem er selbst und nicht der Dolmetscher.
Ich hätte Bauchschmerzen bei deise Argumentation - leider.
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7
08.03.2018 13:01 |
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BE-DE
Kaiser
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von der D...
Ja so sehe ich das auch. Die Amtssprache ist Deutsch, aber solange sich jemand eines Dolmetschers oder Ähnlichem bedienen kann, darf man dem keine Steine in den Weg legen. Und im Zuge der EU und der Freizügigkeit sind die Möglichkeiten des Abweisens noch viel geringer geworden. Es dürfen ja auch Personen, welche gar nicht in Deutschland wohnen und aufhältig sind, hier ein Gewerbe anmelden. wie die das immer schaffen, ist deren Problem und wenn es nicht läuft, müssen sie auch die Konsequenzen tragen. Im Vorfeld sind wir außen vor.
__________________ der nächste
kommt bestimmt und immer schön munter bleiben
von der D....
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09.03.2018 07:54 |
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herzchen
Mitglied
 
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Irgendwo im Forum wurden mal die Infos zur Scheinselbständigkeit der VG Vallendar eingestellt. Dort wird u.a. auch auf das Urteil des AG München zu den Sprachkenntnissen verwiesen.
Vielleicht tragen ja diese Hinweise auch etwas zum Thema bei.
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9
03.05.2018 07:53 |
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herzchen
Mitglied
 
Dabei seit: 08.11.2007
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... und nun noch Infos aus Vallendar
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10
03.05.2018 07:54 |
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Petra Sauer

Foren As
   
Dabei seit: 30.10.2007
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Hallo ins Forenland,
ich habe vor einiger Zeit einmal ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Neustadt an der Weinstraße (Beschluss vom 14.06.16, Az.: 4 L 403/16.NW) zu diesem Thema gefunden.
Fundstelle: https://dejure.org/dienste/vernetzung/re...=4%20L%20403/16
Vielleicht hilft's ja weiter.
Viele Grüße
Petra Sauer
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03.05.2018 08:36 |
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