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Hallo zusammen,
ich bin neu hier und wollte (zwar schon älter) an die Frage anknüpfen, ob ein Gewerbetreibender der deutschen Sprache mächtig sein muss. Ich setze nicht viel voraus, aber ein paar Grundkenntnisse sollten schon sein.

Ich sehe das schon, weil er sonst auch nicht mit den Behörden, hier z.B. das Finanzamt kommunizieren kann und mir fehlt dann auch das Merkmal selbständig.

Vielen Dank für Antworten!
Liebe Grüße



Gepostet am 07.03.2018 um 14:09 von:
Benutzer: deitermann
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=109282#post109282


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