Forum-Gewerberecht

» Deutschsprachige verantwortliche Person «

Kommt darauf an.
Siehe Michel/Kienzle, GastG, § 4 Rn. 26:
"Mangelnde Sprachkenntnisse allein reichen für die Feststellung der Unzuverlässigkeit im Gaststättengewerbe nicht aus, sofern nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Rechtsverletzungen zu erwarten sind, die ihren Grund in den mangelnden Sprachkenntnissen haben. An dieser Wahrscheinlichkeit fehlt es, wenn zu erwarten ist, dass der Gewerbetreibende eine Auflage, bei der Ausübung des Gewerbes deutschsprechende Personen als Gehilfen oder Stellvertreter hinzuzuziehen, befolgen wird."



Gepostet am 11.02.2015 um 15:07 von:
Benutzer: Thomas Mischner
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=94997#post94997


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