Forum-Gewerberecht

» Deutschsprachige verantwortliche Person «

Im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Scheinselbständigkeit wird unsererseits in der Regel die Annahme der Gewerbeanzeige verweigert, wenn keine Deutschkenntnisse vorhanden sind.

Hintergrund ist die Tatsache, dass niemand wirklich die erforderlichen Vorkehrungen treffen kann, um einen Betrieb selbständig zu führen, wenn er nicht deutsch spricht.

Es fehlt also am Merkmal "Selbständigkeit".

Wir hatten damit bisher sehr gute Erfahrungen.



Gepostet am 12.02.2015 um 08:33 von:
Benutzer: stschps
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https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=95007#post95007


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