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Autor Beitrag
Thema: Deutschsprachige verantwortliche Person
stschps

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Deutschkenntnisse im Gewerbebetrieb 12.02.2015 08:33 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Scheinselbständigkeit wird unsererseits in der Regel die Annahme der Gewerbeanzeige verweigert, wenn keine Deutschkenntnisse vorhanden sind.

Hintergrund ist die Tatsache, dass niemand wirklich die erforderlichen Vorkehrungen treffen kann, um einen Betrieb selbständig zu führen, wenn er nicht deutsch spricht.

Es fehlt also am Merkmal "Selbständigkeit".

Wir hatten damit bisher sehr gute Erfahrungen.
Thema: LMAMG Rlp
stschps

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Muster Marktfestsetzung 06.02.2015 09:54 Forum: Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)


Hallo Ordnungsamtkirchen,

Ihre Musterrechtsverordnung enthält die Aussage, dass nicht festgesetzte Marktveranstaltungen nicht durchgeführt werden dürfen.

Dies ist so grundsätzlich nicht ganz richtig. Es besteht keine Festsetzungspflicht. Wenn Marktveranstaltungen nicht festgesetzt werden, fallen Sie in den Bereich des Reisegewerbes. Sie dürfen aber u.U. durchgeführt werden (insbesondere, wenn jeder Teilnehmer über eine Reisegewerbekarte verfügt).

Gruß
St. Schmitt
Thema: LMAMG Rlp
stschps

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Mehrere Veranstaltungen an einem Marktsonntag 05.02.2015 16:24 Forum: Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)


Ich gehe ebenfalls davon aus, dass mehrere Veranstaltungen an einem Marktsonntag zulässig sein müssen.
Thema: LMAMG Rlp
stschps

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RVO Marktsonntage 26.01.2015 13:08 Forum: Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)


Ich würde in die RVO nicht mehr reinschreiben, als nötig:

Rechtsverordnung
über die Festsetzung von Marktsonntagen in der ...

Aufgrund des § 12 Abs. 2 des Landesgesetztes über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) vom 03.04.2014 wird für die .... folgende Rechtsverordnung erlassen:

§ 1

Folgende Tage werden als Marktsonntage festgelegt:

 14. September 2014
 12. Oktober 2014
 9. November 2014
 7. Dezember 2014

§ 2

Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

...., den 08.09.2014
Unterschrift
Thema: § 7 Lmamg
stschps

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RE: § 7 Lmamg 26.01.2015 12:54 Forum: Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)


Zunächst muss man festhalten, dass Marktveranstaltungen unter bestimmten Voraussetzungen festgesetzt werden können und mit der Festsetzung in den Anwendungsbereich des LMAMG fallen.

Der Veranstalter ist jedoch nicht verpflichtet, eine Festsetzung zu beantragen. Wird die Veranstaltung ohne Festsetzung durchgeführt, handelt es sich um einen sog. Privatmarkt mit gewerblichen Anbietern. Das LMAMG ist auf diese Veranstaltungsart nicht anwendbar. Die Veranstaltung fällt dann in den Bereich des Reisegewerbes (Titel III GewO).

An "normalen" Sonntagen gilt das Verkaufsverbot nach §§ 3, 11 LadÖffnG RLP. Festsetzungen von Märkten sind an diesen Tagen aus Gründen des Sonn- und Feiertagsschutzes grundsätzlich nicht möglich.

Eine erste Ausnahme von diesem Grundsatz stellt die Durchführung von priveligierten Spezialmärkten sowie Floh- und Trödelmärkten an Marktsonntagen nach § 12 Abs. 2 LMAMG dar. Andere Verkaufsstellen dürfen an Marktsonntagen nicht geöffnet haben. Auch der Verkauf außerhalb von Verkaufsstellen ist - außer auf den v.g. Märkten - nicht zulässig (§§ 3, 11 LadÖffnG RLP). Damit dürfen an Marktsonntagen auch keine Privatmärkte mit gewerblichen Anbietern, die dem Reisegewerbe unterliegen, durchgeführt werden.

Eine weitere Ausnahme vom Grundsatz des Sonn- und Feiertagsschutzes stellen die verkaufsoffenen Sonntage dar. Diese Ausnahme ist wesentlich weiter, als die Marktsonntage. An diesen Tagen dürfen sämtliche Verkaufsstellen geöffnet haben (vgl. § 10 Satz 1 LadÖffnG RLP). Außerdem ist auch außerhalb von Verkaufsstellen unabhängig von einer Marktfestsetzung jedweder Verkauf zulässig (vgl. § 11 Abs. 2 Satz 1, 2. Halbsatz LadÖffnG RLP: "dies gilt nicht ... während der auf der Grundlage der §§ 8 bis 10 zugelassenen Ladenöffnungszeiten).

Werden marktähnliche Veranstaltungen an verkaufsoffenen Sonntagen ohne Festsetzung durchgeführt, stellen sie (wie oben dargelegt) einen Privatmarkt mit gewerblichen Anbietern dar, der dem Reisegewerbe zuzurechnen ist. Solche Veranstaltungen sind an verkaufsoffenen Sonntagen zulässig (vgl. § 11 Abs. 2 Satz 1, 2. Halbsatz LadÖffnG RLP). Es gilt jedoch die Einschränkung, dass ohne die Festsetzung eine Reisegewerbekarte für die Teilnahme an der Veranstaltung erforderlich ist.
Thema: § 7 Lmamg
stschps

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RE: § 7 Lmamg 24.01.2015 18:07 Forum: Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)


Die Befreiung vom Festsetzungserfordernis an verkaufsoffenen Sonntagen gilt m.E. für alle im LMAMG aufgeführten Marktformen.
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