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Autor Beitrag
Thema: Gebühren für Gewerbeanzeigen
herzchen

Antworten: 50
Hits: 2.497.330
RE: Gebühren für Gewerbeanzeigen 16.10.2018 16:26 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Zitat:

Sachsen-Anhalt:
Kostentarife lfd. Nrn. 69.1 der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (ALLGO-LSA)
Gewerbeanmeldung: 30,00€
Gewerbeummeldung: 30,00€
Gewerbeabmeldung: 30,00€

Sachsen-Anhalt sieht in der Anlage zur AllGO LSA, lfd. Nr. 69.1 einen Gebührenrahmen von 15,00 € bis 60,00 € vor für:
Prüfung der Gewerbeanzeige, einschließlich Aufnahme in ein Gewerberegister und Empfangsbescheinigung

Bei uns in der Regel:
GewA 1: 30,00 €
GewA 2: 20,00 €
GewA 3: 15,00 €

Grüße aus Dessau-Roßlau
Thema: Gewerbeanmeldung nicht geschäftsführender Gesellschafter einer GbR
herzchen

Antworten: 21
Hits: 194.703
16.10.2018 16:17 Forum: Gewerberecht


Ich komme zurück auf den Beitrag und das Zitat:

4.2 Personengesellschaften
Bei Personengesellschaften (die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts i. S. des § 705 BGB – GbR –, die offene Handelsgesellschaft – OHG – i. S. des § 105 HGB und die Kommanditgesellschaft – KG – i. S. des § 161 HGB) sind die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter die Gewerbetreibenden, nicht dagegen die Personengesellschaften als solche, da diese keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen.
Bei der OHG und GbR muss daher jeder Gesellschafter eine Gewerbeanzeige erstatten; dementsprechend ist beim Eintritt eines weiteren Gesellschafters von diesem eine Gewerbe-Anmeldung, beim Ausscheiden eines Gesellschafters von Letzterem eine Gewerbe-Abmeldung zu erstatten.
….

In meinem Fall handelt es sich um eine OHG, die im gewerblichen Spielrecht unterwegs ist und verschiedene Erlaubnisse benötigt.
Lt. Allgemeiner Vertretungsregel im HR-A gibt es vier pers. haftende Gesellschafter, doch drei sind von der Vertretung ausgeschlossen.

Damit ist aber noch nichts zur Geschäftsführung ausgesagt, geschweige denn geschrieben, wie es unsere GewAnzVwV verlangt, s.o.

Die erforderliche Regelung zur Geschäftsführung wurde durch Beschluss der Gesellschafterversammlung getroffen, wonach eben auch der nicht von der Vertretung ausgeschlossene Gesellschafter allein zur Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft bestimmt wurde.
Dieser Beschluss wird auch dem zust. Amtsgericht mitgeteilt; er wird aber lediglich dem Vorgang beigefügt, ohne im Register veröffentlicht zu werden.

So könnte es bei dem fraglichen Fall der GbR auch gelöst werden.
Wir alle wissen, dass eine GbR nicht im HR eingetragen wird und benötigen/ verlangen i.d.R. auch keinen GbR-Vertrag. Im vorliegenden Fall erscheint es aber sinnvoll, dass die GbR einen solchen Beschluss fasst, wer zu welchen Rechten und Pflichten heranzuziehen oder ausgeschlossen ist.
Dieser Beschluss sollte dem Gewerbeamt vorlegt werden.
Daran müssen sich dann beide Seiten messen lassen, mit der Folge, dass nur die geschäftsführungsbefugten Gesellschafter die Gewerbeanzeige erstatten und zukünftige Änderungen dem Gewerbeamt schriftlich mitzuteilen sind.

Vielleicht hilft ja dieser Ansatz weiter, wenn nicht schon alles zu spät ist.
Thema: Gebühren für Gewerbeanzeigen
herzchen

Antworten: 50
Hits: 2.497.330
RE: Gebühren für Gewerbeanzeigen 16.10.2018 14:48 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Gebühren für Gewerbeanzeigen
Zitat:
Sachsen-Anhalt:
Kostentarife lfd. Nrn. 69.1 der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (ALLGO-LSA)
Gewerbeanmeldung: 30,00€
Gewerbeummeldung: 30,00€
Gewerbeabmeldung: 30,00€
………………………………………………………...
Sachsen-Anhalt sieht in der Anlage zur AllGO LSA, lfd. Nr. 69.1 einen Gebührenrahmen von 15,00 € bis 60,00 € vor für:
Prüfung der Gewerbeanzeige, einschließlich Aufnahme in ein Gewerberegister und Empfangsbescheinigung

Bei uns in der Regel:
GewA 1: 30,00 €
GewA 2: 20,00 €
GewA 3: 15,00 €

Grüße aus Dessau-Roßlau
Thema: Deutschsprachige verantwortliche Person
herzchen

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Hits: 128.600
03.05.2018 07:54 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


... und nun noch Infos aus Vallendar
Thema: Deutschsprachige verantwortliche Person
herzchen

Antworten: 10
Hits: 128.600
03.05.2018 07:53 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Irgendwo im Forum wurden mal die Infos zur Scheinselbständigkeit der VG Vallendar eingestellt. Dort wird u.a. auch auf das Urteil des AG München zu den Sprachkenntnissen verwiesen.

Vielleicht tragen ja diese Hinweise auch etwas zum Thema bei.
Thema: Löschfristen Gewerbeabmeldung
herzchen

Antworten: 11
Hits: 144.390
30.09.2014 14:48 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Wir löschen unsere digitalen Akten aus den vorgenannten Gründen auch nicht.

Aber die Anfrage kam ja aus Hessen...
Und da hat euer Datenschutzbeauftragter früher schon mal was klargestellt.

Guckst du.
Thema: Änderung der Gewerbeordnung - § 38 GewO
herzchen

Antworten: 39
Hits: 43.281
03.07.2013 13:40 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


... und was heißt hier

Die zuständige Behörde kann den Betrieb von bestimmten Auflagen abhängig machen...

Die Prostitutionsstätten unterliegen doch keiner gewerberechtlichen Erlaubnispflicht.

Warum hat man nicht den Wortlaut des § 5 GastG übernommen, wonach jederzeit nachträglich...Auflagen erteilt werden können.

Mit welchem Rechtsverständnis wollen wir denn die Prostituierten schützen; wohl nur aus kriminalpolitischer Sicht.
Die Begründung scheint mir da sehr mager ausgefallen zu sein.

Aber andere haben da wohl auch ein Problem, s.
http://www.bundestag.de/dokumente/textar...recht_bordelle/
Thema: Frage zu Spielhallenbetereiber/Aufsteller
herzchen

Antworten: 4
Hits: 1.574
12.03.2013 17:34 Forum: Spielrecht


Die Konstellation ist auch uns bekannt; die rechtlichen Grundlagen sind dafür schon von Meike genannt worden.

Fraglich ist nur, wie die Gewerbsmäßigkeit des Spielhallenbetreibers zu begründen ist, wenn er nicht selbst Spielgeräte aufstellt?
Erzielt er Umsätze/ Einnahmen aus Getränke- und/ oder Postkartenverkauf, müßte ein solches Gewerbe angezeigt werden.
Erhält er Einnahmen aus den Automaten durch den Aufsteller (in die Hand gedrückt), wie sonst der Gastwirt, ist das wohl auch nicht umsatzsteuerpflichtig - weiß ich aber nicht genau.
Bleiben noch Spiele nach § 33 d. Unbdenklichkeitsbescheinigungen des BKA sollte es aber schon lange nicht mehr so ohne weiteres geben. Die letzte, die ich in der Hand hatte war von 1999.

Vielleicht hat ja jemand noch eine andere Idee, jedenfalls war die Ausgangsfrage durchaus berechtigt.
Thema: Sozialkonzept gemäß GlüStV
herzchen

Antworten: 11
Hits: 16.661
Sozialkonzept als Muster 12.03.2013 16:24 Forum: Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)


Es ist kein kurzer Beitrag, aber überhaupt...
In Thüringen gibt es Muster-Konzept, s. Anlage.
Ob es noch in der Muster-Phase ist, ist nicht bekannt.
LSA will sich daran orientieren, schon weil wir seit dem 01.07.2012 ein eigenes Spielhallengesetz haben.
Vielleicht hilft das Konzept ja auch im kalten Norden weiter und weckt wieder Hoffnung - zumindest auf den Frühling.

Herzliche Grüße
von
herzchen
Thema: Beherzter Beschluss
herzchen

Antworten: 2
Hits: 1.918
Beherzter Beschluss 18.11.2008 16:58 Forum: Offtopic - Fun - Sonstiges


Erste Grüße ins Forum aus Dessau-Roßlau, denn eine Weile surfe ich hier schon bei euch rum.
Nun, es ist nur ein Beschluß eines Berliner Gerichtes.
Vielleicht kann ich später ja mal was dienstliches beisteuern zu den Themen Gaststättenrecht und gewerbliches Spielrecht
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