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» Deutschsprachige verantwortliche Person «

Das Merkmal der Selbständigkeit erfordert in meinen Augen nur, dass Jemand nicht weisungsgebunden ist sondern frei entscheiden kann. Mangelnde Sprachkenntnisse stehen dem nicht entgegen. Er muss sich ggf. eines Dolmetschers bedienen, aber seine Entscheidungen trifft trotzdem er selbst und nicht der Dolmetscher.
Ich hätte Bauchschmerzen bei deise Argumentation - leider.



Gepostet am 08.03.2018 um 13:01 von:
Benutzer: VeSa
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