Thema: (Alten-)Pflegekraft |
Kewi
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Ich bin nun erstmalig mit der Frage konfrontiert worden ob Anzeige nach § 14 GewO oder nicht aufgrund von § 6 GewO. Und zwar speziell in Bezug auf Gesundheits- und Pflegeassistenten - Vorstufe zur PflegeFACHkraft.
Ich würde die auch unter § 6 subsumieren und auf eine Anzeige verzichten bzw. diese ablehnen sofern klar ist, dass die Pflege im Vordergrund steht und nicht die Haushaltshilfe.
Wie sehen Sie das liebe Kolleginnen und Kollegen?
Grüße aus dem verschneiten Hamburg
Kewi
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Thema: Gebühren für Gewerbeanzeigen |
Kewi
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Baden-Württemberg:
seit 1.11.2017
Gewerbeanmeldung: 37 €
Gewerbeabmeldung: 23 €
Gewerbeummeldung: 23 €
Bayern:
Berlin:
Brandenburg:
Anmeldung: nat. Person nach Zeitaufwand, mindestens 26,- EUR, jur. Person nach Zeitaufwand, mindestens 31,- EUR incl. 1 ges. Vertreter (nach Zeitaufwand, mindestens 13,- EUR je weiterem ges. Vertreter)
Ummeldung: 20,- EUR
Abmeldung: gebührenfrei
Bremen:
Hamburg:
Bescheinigung von Anzeigen (§ 15 Absatz 1) über
-den Beginn eines Gewerbes im Sinne des § 14 Absatz 1 Satz 1 = 20,-
-die Verlegung des Gewerbebetriebes (§ 14 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1) = 20,-
-den Wechsel des Gegenstands des Gewerbes oder die Ausdehnung des Gegenstands oder die Aufgabe des Betriebes (§ 14 Absatz 1 Satz 2 Nummern 2 und 3) = gebührenfrei
Bei Inanspruchnahme der Online-Dienste wie oben.
Hessen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Niedersachsen:
Nordrhein-Westfalen:
Rheinland-Pfalz:
Saarland:
Sachsen:
Sachsen-Anhalt:
Schleswig-Holstein:
Thüringen:
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Thema: Abnahme einer Kartbahn |
Kewi
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Was sagt denn das Baurecht? Eigentlich müsste das doch schon vom Bauamt geklärt sein ob eine Weiterleitung an TÜV erforderlich etc.pp.
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Thema: Gaststättenerlaubnis (Insolvenz) |
Kewi
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Schließe mich den Kollegen voll und ganz an.
Und dass der Insolvenzverwalter nix gegen die Tätigkeit hat ist m. E. völlig unerheblich.
Wie sieht es denn hinsichtlich Eintragungen im Schuldner- bzw. Vermögensverzeichnis aus?
Wenn die Genehmigungsfiktion schon eingetreten ist, bleibt wohl nur zu prüfen ob hier ein Widerruf nach 49 VwVfG in Betracht kommt.
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Thema: Motopädie |
Kewi
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Dito, ich würde das nach der Beschreibung auch den Heilberufen zuordnen.
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Thema: Ersatzzwangshaft nach Erledigung des Bescheid |
Kewi
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Zitat: |
Original von Maliklaus
... Im Gegenzug zum Zwangsgeld kann das Bußgeld auch nach der Abmeldung von Amts wegen beigetrieben werden. |
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Und dann kann auch Erzwingungshaft nach 96 OWiG folgen
wenn er nicht zahlt
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Thema: Ersatzzwangshaft nach Erledigung des Bescheid |
Kewi
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Gebühren für Zwangsgelder????
Das müssen Sie bitte näher erläutern. Gibt es bei Ihnen dazu was laut Gebührenordnung?
Im Übrigen kann ich mich den Ausführungen von Kollege Hupens nur anschließen. Wir haben auch nicht die Zeit, jeden, der die Abmeldung versäumt mit Zwangsgeldbescheiden zu bombardieren. Wichtiger ist doch, dass das Register soweit möglich auf aktuellem Stand ist.
Der einfache Weg ist hier auch der effektivste und am wenigsten frustrierende.
Gruß
aus HH
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Thema: Abmeldung von Amts wegen?! |
Kewi
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Wenn die neue Anschrift des Gewerbetreibenden bekannt ist, dann dorthin die Aufforderung schicken. Wir kündigen schon gleich an, dass wir die Abmeldung von Amts wegen vornehmen, wenn er es selber nicht innerhalb einer gesetzten Frist macht. Und danach gibt es dann ein Bußgeld.
Wenn neue Anschrift unbekannt dann handeln wir so wie von BernhausenL geschrieben.
Gruß aus HH
Kewi
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Thema: Erntefest mit vier Anbietern am Sonntag |
Kewi
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Es geht nur um einen Sonntag.
Ihre Bedenken, Frau Runge, teile ich. Aber es kann auch nicht sein, dass jede noch so kleine "Veranstaltung" dann am Sonntag mit ein bis zwei Ausstellern schon eine Ausnahme nach Ladenöffnungsgesetz oder Feiertagsschutzverordnung bekommen kann. Da hat der Gesetzgeber ja mit der Vielzahl von Anbietern wohl gerade gegensteuern wollen.
Ich persönlich habe immer mehr ein Problem damit, dass wir hier die gesetzlichen Vorgaben aufweichen bis zur Unkenntlichkeit. Ich bin schon erstaunt, was alles ein besonderer Anlass geworden ist. Der Anlass muss ja in vieler Hinsicht gar nicht mehr vorhanden sein, es reicht einfach einen zu schaffen, indem man irgendwelche Feste erfindet wie vielerorts für die Sonntagsöffnungen.
Und wenn man das so wie von Frau Runge vorgeschlagen sieht, müsste es dann doch auch Genehmigungen geben - eben die Ausnahmegenehmigungen nach ... oder???
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Thema: Erntefest mit vier Anbietern am Sonntag |
Kewi
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Ich sehe hier keine Möglichkeit einer Ausnahme nach dem Ladenöffnungsgesetz, denn dies fordert einen wichtigen Grund und öffentliches Interesse. Das sehe ich hier nun leider ganz und gar nicht.
Es geht um eine Art Hoffest. Ich sehe im Moment lediglich die Chance für die Veranstaltung am Samstag und dann auch nur, wenn die Aussteller eine Reisegewerbekarte haben. Und dann spielt es für mich keine Rolle, ob die Ware feilbieten oder nur Getränke und Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreichen. Für Sonntag sehe ich da einfach keine Chance.
Falls einer von Euch noch eine zündende Idee hat bzw. mich auf Möglichkeiten hinweist, die ich komplett übersehen habe, nur her damit
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Thema: Erntefest mit vier Anbietern am Sonntag |
Kewi
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§ 55a greift nicht, die "Aussteller" kommen aus einem anderen Bundesland. Lediglich das Restaurant hat seinen Hauptsitz in einem anderen Hamburger Bezirk.
Landesgaststättengesetz haben wir in HH nicht, hier greift noch das BundesGastG.
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