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Autor Beitrag
Thema: (Alten-)Pflegekraft
Kewi

Antworten: 27
Hits: 540.083
04.12.2023 13:31 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Ich bin nun erstmalig mit der Frage konfrontiert worden ob Anzeige nach § 14 GewO oder nicht aufgrund von § 6 GewO. Und zwar speziell in Bezug auf Gesundheits- und Pflegeassistenten - Vorstufe zur PflegeFACHkraft.
Ich würde die auch unter § 6 subsumieren und auf eine Anzeige verzichten bzw. diese ablehnen sofern klar ist, dass die Pflege im Vordergrund steht und nicht die Haushaltshilfe.

Wie sehen Sie das liebe Kolleginnen und Kollegen?

Grüße aus dem verschneiten Hamburg
Kewi
Thema: Zurückweisung einer GewA wg. Scheinselbständigkeit - rechtliche Einstufung der Zurückweisung
Kewi

Antworten: 30
Hits: 1.082.516
02.07.2022 17:55 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Könnte jemand den Text aus Kosdirekt hier reinstellen? Dann erübrigt sich das doch mit den PN.
Wenn es nicht möglich / zulässig ist, hätte ich auch gerne ein PN.

@Roesje: Vielen Dank für die Formulare!!! Habe zwar akutell keinen Fall, werde da aber sicher mal drauf zurückgreifen Applaus
Thema: Freie Trauredner
Kewi

Antworten: 2
Hits: 99.740
07.11.2018 16:45 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Also so spontan tendiere ich zu frei.
Thema: Biogasanlagen - Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO?
Kewi

Antworten: 3
Hits: 70.232
RE: Biogasanlagen - Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO? 27.09.2018 16:32 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Kann man das nicht analog der Photovoltaikanlagen betrachten?
Thema: Gebühren für Gewerbeanzeigen
Kewi

Antworten: 50
Hits: 2.511.356
RE: Gebühren für Gewerbeanzeigen 03.09.2018 13:57 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Baden-Württemberg:
seit 1.11.2017
Gewerbeanmeldung: 37 €
Gewerbeabmeldung: 23 €
Gewerbeummeldung: 23 €

Bayern:

Berlin:

Brandenburg:
Anmeldung: nat. Person nach Zeitaufwand, mindestens 26,- EUR, jur. Person nach Zeitaufwand, mindestens 31,- EUR incl. 1 ges. Vertreter (nach Zeitaufwand, mindestens 13,- EUR je weiterem ges. Vertreter)
Ummeldung: 20,- EUR
Abmeldung: gebührenfrei

Bremen:

Hamburg:
Bescheinigung von Anzeigen (§ 15 Absatz 1) über
-den Beginn eines Gewerbes im Sinne des § 14 Absatz 1 Satz 1 = 20,-
-die Verlegung des Gewerbebetriebes (§ 14 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1) = 20,-
-den Wechsel des Gegenstands des Gewerbes oder die Ausdehnung des Gegenstands oder die Aufgabe des Betriebes (§ 14 Absatz 1 Satz 2 Nummern 2 und 3) = gebührenfrei
Bei Inanspruchnahme der Online-Dienste wie oben.



Hessen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Niedersachsen:
Nordrhein-Westfalen:
Rheinland-Pfalz:
Saarland:
Sachsen:
Sachsen-Anhalt:
Schleswig-Holstein:
Thüringen:
Thema: Abnahme einer Kartbahn
Kewi

Antworten: 2
Hits: 91.426
15.08.2018 15:55 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Was sagt denn das Baurecht? Eigentlich müsste das doch schon vom Bauamt geklärt sein ob eine Weiterleitung an TÜV erforderlich etc.pp.
Thema: Historischer Handwerkermarkt
Kewi

Antworten: 6
Hits: 84.479
13.08.2018 17:08 Forum: Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)


Ich schließe mich den Äußerungen von Frau Runge an.
Thema: Gaststättenerlaubnis (Insolvenz)
Kewi

Antworten: 11
Hits: 122.899
01.08.2018 16:31 Forum: Gewerberecht


Schließe mich den Kollegen voll und ganz an.
Und dass der Insolvenzverwalter nix gegen die Tätigkeit hat ist m. E. völlig unerheblich.
Wie sieht es denn hinsichtlich Eintragungen im Schuldner- bzw. Vermögensverzeichnis aus?
Wenn die Genehmigungsfiktion schon eingetreten ist, bleibt wohl nur zu prüfen ob hier ein Widerruf nach 49 VwVfG in Betracht kommt.
Thema: Unser Admin hat Geburtstag!
Kewi

Antworten: 4
Hits: 87.647
12.07.2018 18:57 Forum: WM-Tippspiel 2018


Nachtröglich auch aus Hamburg herzliche Glückwünsche zum Geburtstag!
Thema: Motopädie
Kewi

Antworten: 2
Hits: 51.812
06.07.2018 12:52 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Dito, ich würde das nach der Beschreibung auch den Heilberufen zuordnen.
Thema: Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie
Kewi

Antworten: 79
Hits: 3.294.016
13.01.2016 13:09 Forum: Makler, Bauträger, Baubetreuer


Ich halte es da wie LKKS großes Grinsen
Thema: Ersatzzwangshaft nach Erledigung des Bescheid
Kewi

Antworten: 12
Hits: 83.243
RE: Zwangsgeld - OwiG 17.11.2015 13:38 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Zitat:
Original von Maliklaus
... Im Gegenzug zum Zwangsgeld kann das Bußgeld auch nach der Abmeldung von Amts wegen beigetrieben werden.


Und dann kann auch Erzwingungshaft nach 96 OWiG folgen wenn er nicht zahlt
Thema: Ersatzzwangshaft nach Erledigung des Bescheid
Kewi

Antworten: 12
Hits: 83.243
16.11.2015 16:05 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Gebühren für Zwangsgelder????
Das müssen Sie bitte näher erläutern. Gibt es bei Ihnen dazu was laut Gebührenordnung?

Im Übrigen kann ich mich den Ausführungen von Kollege Hupens nur anschließen. Wir haben auch nicht die Zeit, jeden, der die Abmeldung versäumt mit Zwangsgeldbescheiden zu bombardieren. Wichtiger ist doch, dass das Register soweit möglich auf aktuellem Stand ist.
Der einfache Weg ist hier auch der effektivste und am wenigsten frustrierende.

Gruß
aus HH
Thema: Abmeldung von Amts wegen?!
Kewi

Antworten: 3
Hits: 22.801
30.10.2015 13:33 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Wenn die neue Anschrift des Gewerbetreibenden bekannt ist, dann dorthin die Aufforderung schicken. Wir kündigen schon gleich an, dass wir die Abmeldung von Amts wegen vornehmen, wenn er es selber nicht innerhalb einer gesetzten Frist macht. Und danach gibt es dann ein Bußgeld.


Wenn neue Anschrift unbekannt dann handeln wir so wie von BernhausenL geschrieben.

Gruß aus HH
Kewi
Thema: Gaststättenerlaubns bei Insolvenz?
Kewi

Antworten: 7
Hits: 31.531
24.09.2015 13:42 Forum: Gaststättenrecht


Kann nur unterstreichen, was Kollegin Runge und Kolleg Blackhunter geschrieben haben!
Thema: Erntefest mit vier Anbietern am Sonntag
Kewi

Antworten: 13
Hits: 65.054
03.09.2015 10:50 Forum: Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)


Vielen Dank Frau Runge, das werde ich mir mal dahingehend genauer betrachten.
Thema: Erntefest mit vier Anbietern am Sonntag
Kewi

Antworten: 13
Hits: 65.054
02.09.2015 15:22 Forum: Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)


Es geht nur um einen Sonntag.

Ihre Bedenken, Frau Runge, teile ich. Aber es kann auch nicht sein, dass jede noch so kleine "Veranstaltung" dann am Sonntag mit ein bis zwei Ausstellern schon eine Ausnahme nach Ladenöffnungsgesetz oder Feiertagsschutzverordnung bekommen kann. Da hat der Gesetzgeber ja mit der Vielzahl von Anbietern wohl gerade gegensteuern wollen.

Ich persönlich habe immer mehr ein Problem damit, dass wir hier die gesetzlichen Vorgaben aufweichen bis zur Unkenntlichkeit. Ich bin schon erstaunt, was alles ein besonderer Anlass geworden ist. Der Anlass muss ja in vieler Hinsicht gar nicht mehr vorhanden sein, es reicht einfach einen zu schaffen, indem man irgendwelche Feste erfindet wie vielerorts für die Sonntagsöffnungen.

Und wenn man das so wie von Frau Runge vorgeschlagen sieht, müsste es dann doch auch Genehmigungen geben - eben die Ausnahmegenehmigungen nach ... oder???
Thema: Erntefest mit vier Anbietern am Sonntag
Kewi

Antworten: 13
Hits: 65.054
01.09.2015 18:37 Forum: Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)


Ich sehe hier keine Möglichkeit einer Ausnahme nach dem Ladenöffnungsgesetz, denn dies fordert einen wichtigen Grund und öffentliches Interesse. Das sehe ich hier nun leider ganz und gar nicht.

Es geht um eine Art Hoffest. Ich sehe im Moment lediglich die Chance für die Veranstaltung am Samstag und dann auch nur, wenn die Aussteller eine Reisegewerbekarte haben. Und dann spielt es für mich keine Rolle, ob die Ware feilbieten oder nur Getränke und Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreichen. Für Sonntag sehe ich da einfach keine Chance.

Falls einer von Euch noch eine zündende Idee hat bzw. mich auf Möglichkeiten hinweist, die ich komplett übersehen habe, nur her damit
Formulier
Thema: Onlinekanäle nutzen und Geld verdienen - Gewerbeanmeldung notwendig?
Kewi

Antworten: 7
Hits: 96.150
01.09.2015 13:06 Forum: Gewerberecht


Also spontan würde ich auch mal von Gewerbe ausgehen.
Thema: Erntefest mit vier Anbietern am Sonntag
Kewi

Antworten: 13
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31.08.2015 11:03 Forum: Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)


§ 55a greift nicht, die "Aussteller" kommen aus einem anderen Bundesland. Lediglich das Restaurant hat seinen Hauptsitz in einem anderen Hamburger Bezirk.

Landesgaststättengesetz haben wir in HH nicht, hier greift noch das BundesGastG.
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