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 Moin    Moin   von der D...

Ja so sehe ich das auch. Die Amtssprache ist Deutsch, aber solange sich jemand eines Dolmetschers oder Ähnlichem bedienen kann, darf man dem keine Steine in den Weg legen. Und im Zuge der EU und der Freizügigkeit sind die Möglichkeiten des Abweisens noch viel geringer geworden. Es dürfen ja auch Personen, welche gar nicht in Deutschland wohnen und aufhältig sind, hier ein Gewerbe anmelden. wie die das immer schaffen, ist deren Problem und wenn es nicht läuft, müssen sie auch die Konsequenzen tragen. Im Vorfeld sind wir außen vor.



Gepostet am 09.03.2018 um 07:54 von:
Benutzer: BE-DE
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