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Autor Beitrag
Thema: Regiestrierung Handelsregister.de
Petra Sauer

Antworten: 2
Hits: 62.991
06.12.2019 12:38 Forum: Gewerberecht


Hallo aus dem grauen Rheinland,

ich hoffe ich kann weiterhelfen:

Justizkostengesetz für das Land Brandenburg (Brandenburgisches Justizkostengesetz - JKGBbg) vom 3. Juni 1994 (GVBl.I/94, [Nr. 13], S.172)
zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Juni 2018 (GVBl.I/18, [Nr. 14], S.27)

Allen einen schönen Nikolaustag und ein ruhiges 2. Adventswochenende

Petra Sauer
Thema: Betreiben einer Photovoltaikanlage
Petra Sauer

Antworten: 152
Hits: 2.038.905
13.11.2019 09:35 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo Herr Fromm,

es ist Post für Sie unterwegs!

Viele Grüße aus dem Rheinland

Petra Sauer
Thema: Deutschsprachige verantwortliche Person
Petra Sauer

Antworten: 10
Hits: 128.959
03.05.2018 08:36 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo ins Forenland,

ich habe vor einiger Zeit einmal ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Neustadt an der Weinstraße (Beschluss vom 14.06.16, Az.: 4 L 403/16.NW) zu diesem Thema gefunden.

Fundstelle: https://dejure.org/dienste/vernetzung/re...=4%20L%20403/16

Vielleicht hilft's ja weiter.

Viele Grüße


Petra Sauer
Thema: Kettenreaktion bei der Gewerbeuntersagung
Petra Sauer

Antworten: 19
Hits: 34.628
21.08.2017 09:16 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Guten Morgen Elli,

ich könnte ein Muster zur Verfügung stellen. Ich habe allerdings keine E-Mail-Adresse.

Viele Grüße

Petra Sauer
Thema: Kettenreaktion bei der Gewerbeuntersagung
Petra Sauer

Antworten: 19
Hits: 34.628
14.08.2017 16:33 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo Emsland,

ich könnte eine Verfügung für den Geschäftsführer der GmbH zur Verfügung stellen.
Ich habe aber leider keine Kontaktdaten.

Einen schönen Feierabend in das Forenland.

Viele Grüße

Petra Sauer
Thema: Gewerbeuntersagung § 35 Abs. 1, Satz 3 GewO
Petra Sauer

Antworten: 10
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23.06.2015 07:45 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Guten Morgen

@Runge
" Die GMbH von Herrn x würde von der GU nicht erfasst, x dürfte dann aber nicht mehr als Geschäftsführer tätig sein."

Hierzu habe ich vor kurzer Zeit einen Beschluss des VG Würzburg vom 21.10.13, Az. W 6 S 13.900, gefunden:
http://openjur.de/u/655148.html

In Absatz 38 des Beschlusses wird darauf hingewiesen, dass die Tätigkeit des Betroffenen als GF bei einer UG nicht auf diese bereits ausgeübte Tätigkeit erstreckt ist. § 35 Abs. 1 Satz 2 GewO bezieht sich nur auf zukünftige leitende unselbständige Tätigkeiten, die der Betroffene zum jetzigen Zeitpunkt noch gar nicht ausübt. § 35 Abs. 1 Satz 2 GewO ist nicht anwendbar auf einen Fall, in dem der Betreffende in einem anderen Unternehmen schon jetzt eine leitende unselbständige Tätigkeit ausübt.

Viele Grüße

Petra Sauer
Thema: Schädlingsbekämpfung im Reisegewerbe
Petra Sauer

Antworten: 5
Hits: 7.542
13.05.2015 13:18 Forum: Reisegewerbe (Titel III GewO)


Hallo in die Runde,

ggfls. ist auch noch § 11 Abs. 1 Nr. 8e TierSchG zu beachten.

Viele Grüße aus dem sonnigen Rhein-Kreis-Neuss

Petra Sauer
Thema: Widerruf einer Gestattung ins GZR?
Petra Sauer

Antworten: 4
Hits: 4.855
Eintrag ins Gewerbezentralregister 23.12.2011 11:32 Forum: Gaststättenrecht


Hallo aus dem Rhein-Kreis-Neuss,

im § 149 GewO ist geregelt, was in das Gewerbezentralregister einzutragen ist.

Ich wünsche allen Forenmitgliedern frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins Neue Jahr.

Viiele Grüße

Petra Sauer
Thema: Gewerbeuntersagung und jetzt Prokurist einer UG
Petra Sauer

Antworten: 0
Hits: 9.586
Gewerbeuntersagung und jetzt Prokurist einer UG 02.12.2011 10:00 Forum: Reisegewerbe (Titel III GewO)


Guten Morgen ins Forenland,

ich habe im Mai 2010 eine GU-Verfügung (erweiterte GU) gegen einen Einzelgewerbetreibenden erlassen, die im Juni 2011 bestandskräftig geworden ist.

Vor Erlass der Verfügung (das Verfahren war bereits seit 2008 anhängig) hat besagter Gewerbetreibende eine UG gegründet (alleiniger Gesellschafter) und war Geschäftsführer der GmbH.
Im November 2010 wurde er als Geschäftführer abberufen. Durch die neue Geschäftsführerin wurde ihm Einzelprokura erteilt.
Gegenüber der zuständigen Gewerbemeldestelle hat sich der Prokurist dahingehend eingelassen, dass es immer noch um seine Firma sei und die jetzige Geschäftsführerin "nur" Geschäftsführerin sei.

Gem. § 49,1 HGB ermächtigt ihn die Prokura zu allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt.

Nach meiner Auffassung läuft die derzeitige Tätigkeit des Untersagten als Prokurist einer UG der erweiterten Gewerbeuntersagung zuwider.

Ich beabsichtige daher, gegen die UG und deren Geschäftsführerin ein GU-Verfahren einzuleiten, da diese einen Unzuverlässigen mit der Leitung eines Gewerbebetriebes beauftragt haben.

Weiterhin beabsichtige ich, gegen den Prokuristen ein Owi-Verfahren einzuleiten, da er der GU-Verfügung zuwider handelt.

Hat sich schon einmal jemand mit einer solchen Sache befassen müssen? Ich würde mich über Anregungen und Meinungen zu diesem Thema freuen!!
Hat vielleicht jemand auch eine entsprechende Verfügung (Beschäftigung eines Unzuverlässigen) für mich parat und kann sie zur Verfügung stellen?

Vielen Dank im Voraus!

Allen eine schöne Adventszeit
Petra Sauer

Habe meinen Beitrag im falschen Board eingestellt. Beitrag wurden mochmals im Board "Gwerbeuntersagung eingestellt.
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