Zeige Beiträge 1 bis 9 von 9 Treffern |
|
Thema: Regiestrierung Handelsregister.de |
|
Hallo aus dem grauen Rheinland,
ich hoffe ich kann weiterhelfen:
Justizkostengesetz für das Land Brandenburg (Brandenburgisches Justizkostengesetz - JKGBbg) vom 3. Juni 1994 (GVBl.I/94, [Nr. 13], S.172)
zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Juni 2018 (GVBl.I/18, [Nr. 14], S.27)
Allen einen schönen Nikolaustag und ein ruhiges 2. Adventswochenende
Petra Sauer
|
|
Thema: Kettenreaktion bei der Gewerbeuntersagung |
|
Hallo Emsland,
ich könnte eine Verfügung für den Geschäftsführer der GmbH zur Verfügung stellen.
Ich habe aber leider keine Kontaktdaten.
Einen schönen Feierabend in das Forenland.
Viele Grüße
Petra Sauer
|
|
Thema: Gewerbeuntersagung § 35 Abs. 1, Satz 3 GewO |
|
Guten Morgen
@Runge
" Die GMbH von Herrn x würde von der GU nicht erfasst, x dürfte dann aber nicht mehr als Geschäftsführer tätig sein."
Hierzu habe ich vor kurzer Zeit einen Beschluss des VG Würzburg vom 21.10.13, Az. W 6 S 13.900, gefunden:
http://openjur.de/u/655148.html
In Absatz 38 des Beschlusses wird darauf hingewiesen, dass die Tätigkeit des Betroffenen als GF bei einer UG nicht auf diese bereits ausgeübte Tätigkeit erstreckt ist. § 35 Abs. 1 Satz 2 GewO bezieht sich nur auf zukünftige leitende unselbständige Tätigkeiten, die der Betroffene zum jetzigen Zeitpunkt noch gar nicht ausübt. § 35 Abs. 1 Satz 2 GewO ist nicht anwendbar auf einen Fall, in dem der Betreffende in einem anderen Unternehmen schon jetzt eine leitende unselbständige Tätigkeit ausübt.
Viele Grüße
Petra Sauer
|
|
Thema: Schädlingsbekämpfung im Reisegewerbe |
|
Hallo in die Runde,
ggfls. ist auch noch § 11 Abs. 1 Nr. 8e TierSchG zu beachten.
Viele Grüße aus dem sonnigen Rhein-Kreis-Neuss
Petra Sauer
|
|
Thema: Widerruf einer Gestattung ins GZR? |
|
Hallo aus dem Rhein-Kreis-Neuss,
im § 149 GewO ist geregelt, was in das Gewerbezentralregister einzutragen ist.
Ich wünsche allen Forenmitgliedern frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins Neue Jahr.
Viiele Grüße
Petra Sauer
|
|
Thema: Gewerbeuntersagung und jetzt Prokurist einer UG |
|
Guten Morgen ins Forenland,
ich habe im Mai 2010 eine GU-Verfügung (erweiterte GU) gegen einen Einzelgewerbetreibenden erlassen, die im Juni 2011 bestandskräftig geworden ist.
Vor Erlass der Verfügung (das Verfahren war bereits seit 2008 anhängig) hat besagter Gewerbetreibende eine UG gegründet (alleiniger Gesellschafter) und war Geschäftsführer der GmbH.
Im November 2010 wurde er als Geschäftführer abberufen. Durch die neue Geschäftsführerin wurde ihm Einzelprokura erteilt.
Gegenüber der zuständigen Gewerbemeldestelle hat sich der Prokurist dahingehend eingelassen, dass es immer noch um seine Firma sei und die jetzige Geschäftsführerin "nur" Geschäftsführerin sei.
Gem. § 49,1 HGB ermächtigt ihn die Prokura zu allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt.
Nach meiner Auffassung läuft die derzeitige Tätigkeit des Untersagten als Prokurist einer UG der erweiterten Gewerbeuntersagung zuwider.
Ich beabsichtige daher, gegen die UG und deren Geschäftsführerin ein GU-Verfahren einzuleiten, da diese einen Unzuverlässigen mit der Leitung eines Gewerbebetriebes beauftragt haben.
Weiterhin beabsichtige ich, gegen den Prokuristen ein Owi-Verfahren einzuleiten, da er der GU-Verfügung zuwider handelt.
Hat sich schon einmal jemand mit einer solchen Sache befassen müssen? Ich würde mich über Anregungen und Meinungen zu diesem Thema freuen!!
Hat vielleicht jemand auch eine entsprechende Verfügung (Beschäftigung eines Unzuverlässigen) für mich parat und kann sie zur Verfügung stellen?
Vielen Dank im Voraus!
Allen eine schöne Adventszeit
Petra Sauer
Habe meinen Beitrag im falschen Board eingestellt. Beitrag wurden mochmals im Board "Gwerbeuntersagung eingestellt.
|
|
|
Zeige Beiträge 1 bis 9 von 9 Treffern |
|
Views heute: 382.947 | Views gestern: 385.893 | Views gesamt: 890.168.971
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|