unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » ec cash verbot in spielhallen ! » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Seiten (16): « erste ... « vorherige 4 5 6 7 8 [9] 10 11 12 13 14 nächste » ... letzte »
Zum Ende der Seite springen ec cash verbot in spielhallen ! 18 Bewertungen - Durchschnitt: 6,5018 Bewertungen - Durchschnitt: 6,50
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
petergaukler petergaukler ist männlich
Kaiser


images/avatars/avatar-630.gif

Dabei seit: 22.05.2008
Beiträge: 1.430
Bundesland:
Baden-Württemberg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.324.050
Nächster Level: 8.476.240

152.190 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von petergaukler


www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:
Original von Beobachter
Hallo,

nein man bekommt kein beleg. Holt man sich 100 Euro, bekommt man 99 Euro ausbezahlt. Der eine Euro ist dann für Chips, Erdnüsse etc. und wird nicht ausbezahlt.
Auf dem Kontoauszug wird das Konto für 100 Euro belastet.

@ MAN und Lodermulch eure Texte hören sich so an als ob ihr aktiv in Spielhallen unterwegs seid, nicht aus Kontrolle sondern um dort auch zu Spielen.
Es gibt gute Angebote von Caritas und Co. jeder ist seines eigenes Glückes Schmied und als Spieler sollte man auf sich selbst schauen und nicht Versuchen die Welt zu verbessern indem man dieses Gewerbe finanziell weiter unterstützt und aus Rache Gedanken diese anzeigt etc.pp.
Dieses habe ich auch gemacht, aber dadurch habe ich nichts gewonnen,
dafür sind andere Zuständig wenn diese auch die Möglichkeiten und auch das Personal sowie die Rechtssicherheiten dazu haben.



bei einigen spielhallen in unserer stadt , bekommt man für
100 euro abholung am eccash auch 100 euro ausbezahlt
die erdnüsse o.ä. gibts umsonst oben drauf
als alibi , falls mal eine kontrolle kommt !
p.s. der kunde muss dann pro forma eben einen papierschnippsel unterschreiben als quittung für die snacks
( 3,-euro !)
Applaus


pg.
161 10.09.2012 09:26 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.562.720
Nächster Level: 41.283.177

2.720.457 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo zusammen,

an alle Erdnusskäufer,

ich möchte gerne mal eine entsprechende Quittung aus einer Spielhalle sehen, weil ich so etwas noch nie gesehen habe.

Ich würde mich daher sehr freuen, wenn ihr eine habt,
diese gerne auch anonymisiert hier einstellt.

Denn heutzutage gibt es schließlich "Mindestanforderungen"
und ihr bewegt euch schließlich nicht in den begünstigten Läden,
die keine MWSt. ausweisen müssen.


Und wer Euch Dienstleistungen verkauft oder ähnlich - habe in den letzten Monaten so wilde Konstruktionen mir anhören müssen-
bitte auch ihr, - falls Quittungen vorhanden-, würde ich gerne mal sehen.

VG
Meike
162 12.09.2012 05:20 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Beobachter Beobachter ist männlich
Doppel-As


Dabei seit: 10.04.2011
Beiträge: 106
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 33 [?]
Erfahrungspunkte: 505.417
Nächster Level: 555.345

49.928 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Leider keine mehr da, weil ich sie direkt auch vernichtet habe um später falls ich diese im Geldsack wieder finden würde gar kein schlechtes Gewissen aufkommen muss.
Aber da wird gar nix ausgewiesen, zieht man sich 100 Euro bekommt man auch eine Quittung für 100 Euro.
Und zumindest war es in den Hallen der "Spiel-Insel" so das auf Anweisung direkt vom Personal 1 Euro- oder 5 Euro für Zigaretten NICHT direkt ausgezahlt wurde.
100Euro-5 Euro Zigaretten = 95 Euro ausgegeben.

Und so eine Quittung werde ich auch nicht mehr benötigen, vielleicht kann sie ja ein anderer einstellen.
163 12.09.2012 06:45 Beobachter ist offline E-Mail an Beobachter senden Beiträge von Beobachter suchen
jasper
Kaiser


Dabei seit: 19.08.2006
Beiträge: 1.116
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.212.827
Nächster Level: 8.476.240

1.263.413 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Weißnicht Wie steht es rechtlich um den Betrieb von ec-cash in SPIELBANKEN?
164 12.09.2012 07:40 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.047.693
Nächster Level: 41.283.177

4.235.484 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Ec-Cash gibt es in Spielbanken nach meinem aktuellen Erkenntnisstand nicht.
Erdnussverkäufer oder Dienstleistungsverkäufer - also diese berufsmäßigen Verschleierer von Sachverhalten - sind dort nicht unterwegs.

Allerdings gibt es dort noch die "guten alten Bargeldauszahlungen".

Handelt es sich um den Bargeldauszahlungsautomaten einer Bank, so dürfte der Sachverhalt i. O. sein.
Handelt es sich um diese netten kleinen Geräte, die von Bediensteten der Spielbank bedient werden, und sich auch hinter dem Tresen befinden, so dürfte es sich bei deren Benutzung (sprich: bei der Auszahlung von Münz- oder Scheingeld oder Aufbuchung eines adäquaten Betrages auf eine z. B. Chipkarte) um strafbare Handlungen handeln.
Das ZAG gilt für ALLE !
Also nicht nur z. B. für Spielhallen, sondern natürlich auch für Spielcasinos!
Sollten diese Herrschaften meinen, sie könnten sich ausserhalb des Bundesgesetzes ZAG bewegen, so ist das deren unternehmerische Entscheidung, die ggf. mit einem Strafverfahren "belohnt" wird.

Also:
Sachverhalt aufnehmen und anzeigen.
Die paar Spielbanken in der Republik werden doch wohl von der geneigten Aufstellerschaft überprüft und ggf. angezeigt werden können.

Grüße

__________________
gmg
165 12.09.2012 08:17 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
LKKS LKKS ist männlich
Kaiser


Dabei seit: 19.10.2007
Beiträge: 1.299
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.842.156
Nächster Level: 8.476.240

634.084 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Auch wenn die geneigte Auftsellerschaft im Kern Recht haben mag:

Wir bewegen uns nicht in den staatlichen Spielbanken.

Dewegen muß uns diese Frage:

Zitat:
Wie steht es rechtlich um den Betrieb von ec-cash in SPIELBANKEN?


auch nicht interessieren.

Da in der Aufstellerszene derzeit die Abmahnwelle rollt, dürfte ein potenzieller Verstoß durch die staatlichen Spielbanken (so er denn vorläge) längst geprüft worden sein.
166 12.09.2012 10:40 LKKS ist offline Beiträge von LKKS suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.562.720
Nächster Level: 41.283.177

2.720.457 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo zusammen,

aufgrund von Nachfragen formulier ich es noch mal ausführlicher was ich meinte.

Ich bin auf der Suche nach einer Verkaufsquittung für Waren oder Dienstleistungen aus einer Spielhalle.

D.h. Quittung von Spielhalle XY für den Verkauf z.B. der Erdnüsse mit der entsprechend ausgewiesenen Umsatzsteuer.


Denn wenn in einer Spielhalle ein Gewerbetreibender glaubt, dass er mal eben so Waren in Deutschland verkaufen darf ohne die entsprechenden Spielregeln hierfür zu beachten, dann sollte man ihm das von Seiten der zuständigen Behörden
- und da ist nunmal die Finanzverwaltung am Zug -
erläutern wie es richtig geht.

Hier schon mal ganz vereinfacht zum Nachlesen

http://www.einzelhandelskaufmann.de/steu...t/umsatzsteuer/



VG
Meike
167 12.09.2012 19:20 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Man Man ist männlich
Foren As


Dabei seit: 21.04.2011
Beiträge: 79
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 32 [?]
Erfahrungspunkte: 375.811
Nächster Level: 453.790

77.979 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:
Original von Beobachter
Hallo,

nein man bekommt kein beleg. Holt man sich 100 Euro, bekommt man 99 Euro ausbezahlt. Der eine Euro ist dann für Chips, Erdnüsse etc. und wird nicht ausbezahlt.
Auf dem Kontoauszug wird das Konto für 100 Euro belastet.

@ MAN und Lodermulch eure Texte hören sich so an als ob ihr aktiv in Spielhallen unterwegs seid, nicht aus Kontrolle sondern um dort auch zu Spielen.
Es gibt gute Angebote von Caritas und Co. jeder ist seines eigenes Glückes Schmied und als Spieler sollte man auf sich selbst schauen und nicht Versuchen die Welt zu verbessern indem man dieses Gewerbe finanziell weiter unterstützt und aus Rache Gedanken diese anzeigt etc.pp.
Dieses habe ich auch gemacht, aber dadurch habe ich nichts gewonnen,
dafür sind andere Zuständig wenn diese auch die Möglichkeiten und auch das Personal sowie die Rechtssicherheiten dazu haben.


Da muss ich dich leider enttäuschen, ich bin weder spielsüchtig noch gehe ich regelmäßig spielen. Auch mache ich keine Kontrollen in Spielhallen. Sonst möchte ich darauf nicht weiter eingehen, da es niemanden was angeht. Denke dafür wird man Verständnis haben.
168 12.09.2012 20:12 Man ist offline E-Mail an Man senden Beiträge von Man suchen
Beobachter Beobachter ist männlich
Doppel-As


Dabei seit: 10.04.2011
Beiträge: 106
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 33 [?]
Erfahrungspunkte: 505.417
Nächster Level: 555.345

49.928 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Ich bin ganz und gar nicht enttäuscht, finde ich gut Applaus

@Meike

versuch es doch mal selbst aus, sich dir irgendeine aus und du wirst sehen es gibt eine solche Verkaufsquittung nicht!
169 12.09.2012 20:34 Beobachter ist offline E-Mail an Beobachter senden Beiträge von Beobachter suchen
eszet eszet ist männlich
Tripel-As


Dabei seit: 28.08.2009
Beiträge: 242
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 38 [?]
Erfahrungspunkte: 1.296.654
Nächster Level: 1.460.206

163.552 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Es gibt nur Listen, hinter der Theke.
170 12.09.2012 20:53 eszet ist offline E-Mail an eszet senden Beiträge von eszet suchen
jasper
Kaiser


Dabei seit: 19.08.2006
Beiträge: 1.116
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.212.827
Nächster Level: 8.476.240

1.263.413 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:
Original von gmg

................

Handelt es sich um diese netten kleinen Geräte, die von Bediensteten der Spielbank bedient werden, und sich auch hinter dem Tresen befinden, so dürfte es sich bei deren Benutzung (sprich: bei der Auszahlung von Münz- oder Scheingeld oder Aufbuchung eines adäquaten Betrages auf eine z. B. Chipkarte) um strafbare Handlungen handeln.
Das ZAG gilt für ALLE !

Also nicht nur z. B. für Spielhallen, sondern natürlich auch für Spielcasinos!
Sollten diese Herrschaften meinen, sie könnten sich ausserhalb des Bundesgesetzes ZAG bewegen, so ist das deren unternehmerische Entscheidung, die ggf. mit einem Strafverfahren "belohnt" wird.

Also:
Sachverhalt aufnehmen und anzeigen.
Die paar Spielbanken in der Republik werden doch wohl von der geneigten Aufstellerschaft überprüft und ggf. angezeigt werden können.

Grüße



Danke für die Aufklärung!
So habe ich es erleben dürfen und so werde ich jetzt handeln.

Ich denke, dass auch nach dem heutigen BVerfG- Urteil zum Bankenrettungsschirm (ESM) Art. 3 GG noch in Kraft ist.
171 12.09.2012 21:51 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
Man Man ist männlich
Foren As


Dabei seit: 21.04.2011
Beiträge: 79
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 32 [?]
Erfahrungspunkte: 375.811
Nächster Level: 453.790

77.979 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:
Original von Beobachter
Ich bin ganz und gar nicht enttäuscht, finde ich gut Applaus

@Meike

versuch es doch mal selbst aus, sich dir irgendeine aus und du wirst sehen es gibt eine solche Verkaufsquittung nicht!


Also ich kann mich daran erinnern, dass ich gefragt werde, ob ich einen Beleg benötige. Bisher war das kaum der Fall, da ich genau weiß wann ich was und wo abgehoben habe. Aber ein Beleg gibt es, dieser wurde bisher immer weggeschmissen.

Keine Angst Meike, habe das nicht vergessen, du bekommst von mir eine solche Quittung/Beleg. Momentan finde ich leider nicht die Zeit, aber aufgeschoben ist bei mir nicht aufgehoben
172 13.09.2012 08:04 Man ist offline E-Mail an Man senden Beiträge von Man suchen
petergaukler petergaukler ist männlich
Kaiser


images/avatars/avatar-630.gif

Dabei seit: 22.05.2008
Beiträge: 1.430
Bundesland:
Baden-Württemberg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.324.050
Nächster Level: 8.476.240

152.190 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von petergaukler


www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:
Original von Man
Zitat:
Original von Beobachter
Ich bin ganz und gar nicht enttäuscht, finde ich gut Applaus

@Meike

versuch es doch mal selbst aus, sich dir irgendeine aus und du wirst sehen es gibt eine solche Verkaufsquittung nicht!


Also ich kann mich daran erinnern, dass ich gefragt werde, ob ich einen Beleg benötige. Bisher war das kaum der Fall, da ich genau weiß wann ich was und wo abgehoben habe. Aber ein Beleg gibt es, dieser wurde bisher immer weggeschmissen.

Keine Angst Meike, habe das nicht vergessen, du bekommst von mir eine solche Quittung/Beleg. Momentan finde ich leider nicht die Zeit, aber aufgeschoben ist bei mir nicht aufgehoben



ist ec cash in spielhallen nun verboten oder nicht
oder etwa mit zettel erlaubt ?


pg,
173 13.09.2012 08:33 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.562.720
Nächster Level: 41.283.177

2.720.457 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo PG,

erlaubt ist es nur mit Erlaubnis der BAFIN, es sei denn Du hast ein sogenanntes EC-Cash-Back-Verfahren, wie
bei Deinen Supermarkt oder an der Tankstelle. - Ich verweise da inhaltlich auf die wirklich sehr präzisen Ausführungen der BAFIN und gebe es einfach mal so verkürzt wieder.-


Es geht mir nur um die Quittung für die Erdnüsse,
da ich davon ausgehe, dass sich mal wieder - ist ja nicht das erste Mal -
einige Spielhallenbetreiber etwas haben erzählen lassen,
es gerne glauben wollten,
daher danach handeln
und sich über die rechtlichen Konsequenzen, die dies in diesem Fall auch gewerberechtlich und steuerrechtlich hat, gar keine Gedanken gemacht haben.


Jeder, der etwas kauft, hat einen Anspruch auf eine Quittung

§368 BGB http://dejure.org/gesetze/BGB/368.html

und dann gibt es auch noch den

§14 UStG http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html



VG
Meike
174 14.09.2012 05:48 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
petergaukler petergaukler ist männlich
Kaiser


images/avatars/avatar-630.gif

Dabei seit: 22.05.2008
Beiträge: 1.430
Bundesland:
Baden-Württemberg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.324.050
Nächster Level: 8.476.240

152.190 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von petergaukler


www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:
Original von Meike
Hallo PG,

erlaubt ist es nur mit Erlaubnis der BAFIN, es sei denn Du hast ein sogenanntes EC-Cash-Back-Verfahren, wie
bei Deinen Supermarkt oder an der Tankstelle. - Ich verweise da inhaltlich auf die wirklich sehr präzisen Ausführungen der BAFIN und gebe es einfach mal so verkürzt wieder.-


Es geht mir nur um die Quittung für die Erdnüsse,
da ich davon ausgehe, dass sich mal wieder - ist ja nicht das erste Mal -
einige Spielhallenbetreiber etwas haben erzählen lassen,
es gerne glauben wollten,
daher danach handeln
und sich über die rechtlichen Konsequenzen, die dies in diesem Fall auch gewerberechtlich und steuerrechtlich hat, gar keine Gedanken gemacht haben.


Jeder, der etwas kauft, hat einen Anspruch auf eine Quittung

§368 BGB http://dejure.org/gesetze/BGB/368.html

und dann gibt es auch noch den

§14 UStG http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html



VG
Meike


hallo meike ,


die spieler in unserer region verlangen keine quittungen
nur die hallenbesitzer brauchen den abholernamen zur ihrer sicherheit
diese namen kommen auf einen schnippsel
dann in eine separate kasse
und werden sodann alle 2 - 3 monate wieder vernichtet
das gute beim geldabholen in der spielo ist ,
dass im kontoauszug nicht drauf steht wo das geld abgeholt wurde
ist also total anonym
desweiteren kostet es den kunden keine abholgebühr !


pg.
175 14.09.2012 08:50 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
lodermulch lodermulch ist männlich
Haudegen


Dabei seit: 11.02.2010
Beiträge: 530
Bundesland:
Sachsen-Anhalt

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 42 [?]
Erfahrungspunkte: 2.751.138
Nächster Level: 3.025.107

273.969 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







ein weiterer "vorteil":
die abhebungen werden (zumindest in den original sonnen-hallen)
scheinbar ab dem zweiten versuch an der normalen überprüfung vorbeigeleitet, so dass man, auch wenn ein normaler ec-automat mangels deckung
kein geld mehr ausspucken würde, noch weiterzocken kann.

(passend zu der 2010 im interview von herrn gauselmann geäußerten aussage, man könne sich bei ihm ruinieren, wenn man ganz wenig geld habe...)



@meike: offensichtlich gibt es nirgends quittungen;
hallentester
aus meinem bekanntenkreis haben weder in hamburg,
noch in dortmund oder nürnberg irgendwelche zettel erhalten können:
"das geht technisch gar nicht, da ist kein drucker dran". überall wurde die volle summe ausbezahlt und dann ein "verkauf" angekoppelt -
2x zigaretten,1x kreativerweise eine pizzabestellung vom benachbarten bringdienst, der 5min später geliefert (und direkt kassiert) hat smile )
176 14.09.2012 10:02 lodermulch ist offline E-Mail an lodermulch senden Beiträge von lodermulch suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.562.720
Nächster Level: 41.283.177

2.720.457 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo lodermulch,
hallo pg,

dann wissen ja die amtlichen "Spielhallentester" was zu tun ist
http://www.bzst.de/DE/Steuern_National/M...taten_node.html


Lodermulch, was Du hier geschildert hast

"ein weiterer "vorteil":
die abhebungen werden (zumindest in den original sonnen-hallen)
scheinbar ab dem zweiten versuch an der normalen überprüfung vorbeigeleitet, so dass man, auch wenn ein normaler ec-automat mangels deckung
kein geld mehr ausspucken würde, noch weiterzocken kann"


ist äußerst problematisch
und das in mehrfacher Hinsicht!


VG
Meike
177 16.09.2012 08:19 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
jasper
Kaiser


Dabei seit: 19.08.2006
Beiträge: 1.116
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.212.827
Nächster Level: 8.476.240

1.263.413 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:
Original von LKKS

Da in der Aufstellerszene derzeit die Abmahnwelle rollt, dürfte ein potenzieller Verstoß durch die staatlichen Spielbanken (so er denn vorläge) längst geprüft worden sein.


Mit dieser Annahme liegst Du offenkundig - voll - daneben!

!! ABSCHRIFT:

"Bedingungen für Bargeldauszahlung mittels Kartenverfügung"

Bei dem Kauf eines "Glücksjetons" im Wer von 2,00 EUR besteht bei Zahlung mittels EC- oder Kreditkarte die Möglichkeit einer Bargeldabhebung.

Sollten Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, sprechen Sie uns bitte vor Erwerb des Glücksjetons an.

Wir erheben pro Auszahlung eine Servicegebühr von:

EC- Karte 1.00 EURO

Kreditkarte 3% des Verfügungsbetrags abzüglich der Kosten für den Wert des "Glücksjetons"
178 16.09.2012 09:39 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
LKKS LKKS ist männlich
Kaiser


Dabei seit: 19.10.2007
Beiträge: 1.299
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.842.156
Nächster Level: 8.476.240

634.084 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:
ABSCHRIFT:


Von WAS?
179 17.09.2012 06:53 LKKS ist offline Beiträge von LKKS suchen
jasper
Kaiser


Dabei seit: 19.08.2006
Beiträge: 1.116
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.212.827
Nächster Level: 8.476.240

1.263.413 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:
Original von LKKS
Zitat:
ABSCHRIFT:


Von WAS?


.............. von einem Schild an der Kasse einer Spielbank in der ein Angesteller des Finanzamts ständig Dienst hat.
180 17.09.2012 07:42 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
Seiten (16): « erste ... « vorherige 4 5 6 7 8 [9] 10 11 12 13 14 nächste » ... letzte » Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » ec cash verbot in spielhallen !


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
1 Dateianhänge enthalten Wichtig: Seminar "Grundlagen und aktuelle Entwicklungen im Gewe [...] Seminare und Veranstaltungen   25.02.2024 23:41 von webmaster     26.04.2024 05:49 von Puz_zle   Views: 29.378
Antworten: 1
Gewerbeuntersagung einer GmbH & Co.KG Stehendes Gewerbe (allgemein)   24.02.2006 13:12 von Norbert Loermann     22.04.2024 14:13 von Ludwig   Views: 134.665
Antworten: 15
Legale Abgabe von Genusscannabis - Schaffung eines Rec [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   06.11.2022 04:10 von Puz_zle     17.04.2024 17:03 von Puz_zle   Views: 1.447.717
Antworten: 31
Wochenmarkt - Vergabe an gewerblichen Marktausrichter [...] Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)   01.04.2008 07:56 von Wittgensteiner     15.04.2024 16:28 von BS   Views: 22.467
Antworten: 8
4 Dateianhänge enthalten Wichtig: 14. Bundesfachtagung-Gewerberecht - Infothread Bundesfachtagung Gewerberecht   02.08.2023 12:52 von webmaster     12.03.2024 09:08 von Adidas   Views: 795.945
Antworten: 27

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 205.725 | Views gestern: 387.051 | Views gesamt: 891.984.389


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 227 | Gesamt: 0.247s | PHP: 99.6% | SQL: 0.4%