ec cash verbot in spielhallen ! |
petergaukler
Kaiser
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Zitat: |
Original von Beobachter
Hallo,
nein man bekommt kein beleg. Holt man sich 100 Euro, bekommt man 99 Euro ausbezahlt. Der eine Euro ist dann für Chips, Erdnüsse etc. und wird nicht ausbezahlt.
Auf dem Kontoauszug wird das Konto für 100 Euro belastet.
@ MAN und Lodermulch eure Texte hören sich so an als ob ihr aktiv in Spielhallen unterwegs seid, nicht aus Kontrolle sondern um dort auch zu Spielen.
Es gibt gute Angebote von Caritas und Co. jeder ist seines eigenes Glückes Schmied und als Spieler sollte man auf sich selbst schauen und nicht Versuchen die Welt zu verbessern indem man dieses Gewerbe finanziell weiter unterstützt und aus Rache Gedanken diese anzeigt etc.pp.
Dieses habe ich auch gemacht, aber dadurch habe ich nichts gewonnen,
dafür sind andere Zuständig wenn diese auch die Möglichkeiten und auch das Personal sowie die Rechtssicherheiten dazu haben. |
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bei einigen spielhallen in unserer stadt , bekommt man für
100 euro abholung am eccash auch 100 euro ausbezahlt
die erdnüsse o.ä. gibts umsonst oben drauf
als alibi , falls mal eine kontrolle kommt !
p.s. der kunde muss dann pro forma eben einen papierschnippsel unterschreiben als quittung für die snacks
( 3,-euro !)
pg.
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161
10.09.2012 09:26 |
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Solon
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Meike
Foren Gott
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Hallo zusammen,
an alle Erdnusskäufer,
ich möchte gerne mal eine entsprechende Quittung aus einer Spielhalle sehen, weil ich so etwas noch nie gesehen habe.
Ich würde mich daher sehr freuen, wenn ihr eine habt,
diese gerne auch anonymisiert hier einstellt.
Denn heutzutage gibt es schließlich "Mindestanforderungen"
und ihr bewegt euch schließlich nicht in den begünstigten Läden,
die keine MWSt. ausweisen müssen.
Und wer Euch Dienstleistungen verkauft oder ähnlich - habe in den letzten Monaten so wilde Konstruktionen mir anhören müssen-
bitte auch ihr, - falls Quittungen vorhanden-, würde ich gerne mal sehen.
VG
Meike
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162
12.09.2012 05:20 |
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Solon
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Beobachter
Doppel-As
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Leider keine mehr da, weil ich sie direkt auch vernichtet habe um später falls ich diese im Geldsack wieder finden würde gar kein schlechtes Gewissen aufkommen muss.
Aber da wird gar nix ausgewiesen, zieht man sich 100 Euro bekommt man auch eine Quittung für 100 Euro.
Und zumindest war es in den Hallen der "Spiel-Insel" so das auf Anweisung direkt vom Personal 1 Euro- oder 5 Euro für Zigaretten NICHT direkt ausgezahlt wurde.
100Euro-5 Euro Zigaretten = 95 Euro ausgegeben.
Und so eine Quittung werde ich auch nicht mehr benötigen, vielleicht kann sie ja ein anderer einstellen.
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163
12.09.2012 06:45 |
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jasper
Kaiser
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Wie steht es rechtlich um den Betrieb von ec-cash in SPIELBANKEN?
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164
12.09.2012 07:40 |
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gmg
Foren Gott
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Ec-Cash gibt es in Spielbanken nach meinem aktuellen Erkenntnisstand nicht.
Erdnussverkäufer oder Dienstleistungsverkäufer - also diese berufsmäßigen Verschleierer von Sachverhalten - sind dort nicht unterwegs.
Allerdings gibt es dort noch die "guten alten Bargeldauszahlungen".
Handelt es sich um den Bargeldauszahlungsautomaten einer Bank, so dürfte der Sachverhalt i. O. sein.
Handelt es sich um diese netten kleinen Geräte, die von Bediensteten der Spielbank bedient werden, und sich auch hinter dem Tresen befinden, so dürfte es sich bei deren Benutzung (sprich: bei der Auszahlung von Münz- oder Scheingeld oder Aufbuchung eines adäquaten Betrages auf eine z. B. Chipkarte) um strafbare Handlungen handeln.
Das ZAG gilt für ALLE !
Also nicht nur z. B. für Spielhallen, sondern natürlich auch für Spielcasinos!
Sollten diese Herrschaften meinen, sie könnten sich ausserhalb des Bundesgesetzes ZAG bewegen, so ist das deren unternehmerische Entscheidung, die ggf. mit einem Strafverfahren "belohnt" wird.
Also:
Sachverhalt aufnehmen und anzeigen.
Die paar Spielbanken in der Republik werden doch wohl von der geneigten Aufstellerschaft überprüft und ggf. angezeigt werden können.
Grüße
__________________ gmg
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165
12.09.2012 08:17 |
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LKKS
Kaiser
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Auch wenn die geneigte Auftsellerschaft im Kern Recht haben mag:
Wir bewegen uns nicht in den staatlichen Spielbanken.
Dewegen muß uns diese Frage:
Zitat: |
Wie steht es rechtlich um den Betrieb von ec-cash in SPIELBANKEN? |
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auch nicht interessieren.
Da in der Aufstellerszene derzeit die Abmahnwelle rollt, dürfte ein potenzieller Verstoß durch die staatlichen Spielbanken (so er denn vorläge) längst geprüft worden sein.
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166
12.09.2012 10:40 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo zusammen,
aufgrund von Nachfragen formulier ich es noch mal ausführlicher was ich meinte.
Ich bin auf der Suche nach einer Verkaufsquittung für Waren oder Dienstleistungen aus einer Spielhalle.
D.h. Quittung von Spielhalle XY für den Verkauf z.B. der Erdnüsse mit der entsprechend ausgewiesenen Umsatzsteuer.
Denn wenn in einer Spielhalle ein Gewerbetreibender glaubt, dass er mal eben so Waren in Deutschland verkaufen darf ohne die entsprechenden Spielregeln hierfür zu beachten, dann sollte man ihm das von Seiten der zuständigen Behörden
- und da ist nunmal die Finanzverwaltung am Zug -
erläutern wie es richtig geht.
Hier schon mal ganz vereinfacht zum Nachlesen
http://www.einzelhandelskaufmann.de/steu...t/umsatzsteuer/
VG
Meike
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167
12.09.2012 19:20 |
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Man
Foren As
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Zitat: |
Original von Beobachter
Hallo,
nein man bekommt kein beleg. Holt man sich 100 Euro, bekommt man 99 Euro ausbezahlt. Der eine Euro ist dann für Chips, Erdnüsse etc. und wird nicht ausbezahlt.
Auf dem Kontoauszug wird das Konto für 100 Euro belastet.
@ MAN und Lodermulch eure Texte hören sich so an als ob ihr aktiv in Spielhallen unterwegs seid, nicht aus Kontrolle sondern um dort auch zu Spielen.
Es gibt gute Angebote von Caritas und Co. jeder ist seines eigenes Glückes Schmied und als Spieler sollte man auf sich selbst schauen und nicht Versuchen die Welt zu verbessern indem man dieses Gewerbe finanziell weiter unterstützt und aus Rache Gedanken diese anzeigt etc.pp.
Dieses habe ich auch gemacht, aber dadurch habe ich nichts gewonnen,
dafür sind andere Zuständig wenn diese auch die Möglichkeiten und auch das Personal sowie die Rechtssicherheiten dazu haben. |
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Da muss ich dich leider enttäuschen, ich bin weder spielsüchtig noch gehe ich regelmäßig spielen. Auch mache ich keine Kontrollen in Spielhallen. Sonst möchte ich darauf nicht weiter eingehen, da es niemanden was angeht. Denke dafür wird man Verständnis haben.
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168
12.09.2012 20:12 |
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Beobachter
Doppel-As
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Ich bin ganz und gar nicht enttäuscht, finde ich gut
@Meike
versuch es doch mal selbst aus, sich dir irgendeine aus und du wirst sehen es gibt eine solche Verkaufsquittung nicht!
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169
12.09.2012 20:34 |
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eszet
Tripel-As
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Es gibt nur Listen, hinter der Theke.
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170
12.09.2012 20:53 |
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jasper
Kaiser
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Zitat: |
Original von gmg
................
Handelt es sich um diese netten kleinen Geräte, die von Bediensteten der Spielbank bedient werden, und sich auch hinter dem Tresen befinden, so dürfte es sich bei deren Benutzung (sprich: bei der Auszahlung von Münz- oder Scheingeld oder Aufbuchung eines adäquaten Betrages auf eine z. B. Chipkarte) um strafbare Handlungen handeln.
Das ZAG gilt für ALLE !
Also nicht nur z. B. für Spielhallen, sondern natürlich auch für Spielcasinos!
Sollten diese Herrschaften meinen, sie könnten sich ausserhalb des Bundesgesetzes ZAG bewegen, so ist das deren unternehmerische Entscheidung, die ggf. mit einem Strafverfahren "belohnt" wird.
Also:
Sachverhalt aufnehmen und anzeigen.
Die paar Spielbanken in der Republik werden doch wohl von der geneigten Aufstellerschaft überprüft und ggf. angezeigt werden können.
Grüße |
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Danke für die Aufklärung!
So habe ich es erleben dürfen und so werde ich jetzt handeln.
Ich denke, dass auch nach dem heutigen BVerfG- Urteil zum Bankenrettungsschirm (ESM) Art. 3 GG noch in Kraft ist.
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171
12.09.2012 21:51 |
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Man
Foren As
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Zitat: |
Original von Beobachter
Ich bin ganz und gar nicht enttäuscht, finde ich gut
@Meike
versuch es doch mal selbst aus, sich dir irgendeine aus und du wirst sehen es gibt eine solche Verkaufsquittung nicht! |
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Also ich kann mich daran erinnern, dass ich gefragt werde, ob ich einen Beleg benötige. Bisher war das kaum der Fall, da ich genau weiß wann ich was und wo abgehoben habe. Aber ein Beleg gibt es, dieser wurde bisher immer weggeschmissen.
Keine Angst Meike, habe das nicht vergessen, du bekommst von mir eine solche Quittung/Beleg. Momentan finde ich leider nicht die Zeit, aber aufgeschoben ist bei mir nicht aufgehoben
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172
13.09.2012 08:04 |
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petergaukler
Kaiser
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Themenstarter
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Zitat: |
Original von Man
Zitat: |
Original von Beobachter
Ich bin ganz und gar nicht enttäuscht, finde ich gut
@Meike
versuch es doch mal selbst aus, sich dir irgendeine aus und du wirst sehen es gibt eine solche Verkaufsquittung nicht! |
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Also ich kann mich daran erinnern, dass ich gefragt werde, ob ich einen Beleg benötige. Bisher war das kaum der Fall, da ich genau weiß wann ich was und wo abgehoben habe. Aber ein Beleg gibt es, dieser wurde bisher immer weggeschmissen.
Keine Angst Meike, habe das nicht vergessen, du bekommst von mir eine solche Quittung/Beleg. Momentan finde ich leider nicht die Zeit, aber aufgeschoben ist bei mir nicht aufgehoben
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ist ec cash in spielhallen nun verboten oder nicht
oder etwa mit zettel erlaubt ?
pg,
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173
13.09.2012 08:33 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo PG,
erlaubt ist es nur mit Erlaubnis der BAFIN, es sei denn Du hast ein sogenanntes EC-Cash-Back-Verfahren, wie
bei Deinen Supermarkt oder an der Tankstelle. - Ich verweise da inhaltlich auf die wirklich sehr präzisen Ausführungen der BAFIN und gebe es einfach mal so verkürzt wieder.-
Es geht mir nur um die Quittung für die Erdnüsse,
da ich davon ausgehe, dass sich mal wieder - ist ja nicht das erste Mal -
einige Spielhallenbetreiber etwas haben erzählen lassen,
es gerne glauben wollten,
daher danach handeln
und sich über die rechtlichen Konsequenzen, die dies in diesem Fall auch gewerberechtlich und steuerrechtlich hat, gar keine Gedanken gemacht haben.
Jeder, der etwas kauft, hat einen Anspruch auf eine Quittung
§368 BGB http://dejure.org/gesetze/BGB/368.html
und dann gibt es auch noch den
§14 UStG http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html
VG
Meike
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174
14.09.2012 05:48 |
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petergaukler
Kaiser
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Zitat: |
Original von Meike
Hallo PG,
erlaubt ist es nur mit Erlaubnis der BAFIN, es sei denn Du hast ein sogenanntes EC-Cash-Back-Verfahren, wie
bei Deinen Supermarkt oder an der Tankstelle. - Ich verweise da inhaltlich auf die wirklich sehr präzisen Ausführungen der BAFIN und gebe es einfach mal so verkürzt wieder.-
Es geht mir nur um die Quittung für die Erdnüsse,
da ich davon ausgehe, dass sich mal wieder - ist ja nicht das erste Mal -
einige Spielhallenbetreiber etwas haben erzählen lassen,
es gerne glauben wollten,
daher danach handeln
und sich über die rechtlichen Konsequenzen, die dies in diesem Fall auch gewerberechtlich und steuerrechtlich hat, gar keine Gedanken gemacht haben.
Jeder, der etwas kauft, hat einen Anspruch auf eine Quittung
§368 BGB http://dejure.org/gesetze/BGB/368.html
und dann gibt es auch noch den
§14 UStG http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html
VG
Meike |
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hallo meike ,
die spieler in unserer region verlangen keine quittungen
nur die hallenbesitzer brauchen den abholernamen zur ihrer sicherheit
diese namen kommen auf einen schnippsel
dann in eine separate kasse
und werden sodann alle 2 - 3 monate wieder vernichtet
das gute beim geldabholen in der spielo ist ,
dass im kontoauszug nicht drauf steht wo das geld abgeholt wurde
ist also total anonym
desweiteren kostet es den kunden keine abholgebühr !
pg.
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175
14.09.2012 08:50 |
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lodermulch
Haudegen
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ein weiterer "vorteil":
die abhebungen werden (zumindest in den original sonnen-hallen)
scheinbar ab dem zweiten versuch an der normalen überprüfung vorbeigeleitet, so dass man, auch wenn ein normaler ec-automat mangels deckung
kein geld mehr ausspucken würde, noch weiterzocken kann.
(passend zu der 2010 im interview von herrn gauselmann geäußerten aussage, man könne sich bei ihm ruinieren, wenn man ganz wenig geld habe...)
@meike: offensichtlich gibt es nirgends quittungen;
hallentester
aus meinem bekanntenkreis haben weder in hamburg,
noch in dortmund oder nürnberg irgendwelche zettel erhalten können:
"das geht technisch gar nicht, da ist kein drucker dran". überall wurde die volle summe ausbezahlt und dann ein "verkauf" angekoppelt -
2x zigaretten,1x kreativerweise eine pizzabestellung vom benachbarten bringdienst, der 5min später geliefert (und direkt kassiert) hat
)
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176
14.09.2012 10:02 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo lodermulch,
hallo pg,
dann wissen ja die amtlichen "Spielhallentester" was zu tun ist
http://www.bzst.de/DE/Steuern_National/M...taten_node.html
Lodermulch, was Du hier geschildert hast
"ein weiterer "vorteil":
die abhebungen werden (zumindest in den original sonnen-hallen)
scheinbar ab dem zweiten versuch an der normalen überprüfung vorbeigeleitet, so dass man, auch wenn ein normaler ec-automat mangels deckung
kein geld mehr ausspucken würde, noch weiterzocken kann"
ist äußerst problematisch
und das in mehrfacher Hinsicht!
VG
Meike
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177
16.09.2012 08:19 |
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jasper
Kaiser
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Zitat: |
Original von LKKS
Da in der Aufstellerszene derzeit die Abmahnwelle rollt, dürfte ein potenzieller Verstoß durch die staatlichen Spielbanken (so er denn vorläge) längst geprüft worden sein. |
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Mit dieser Annahme liegst Du offenkundig - voll - daneben!
!! ABSCHRIFT:
"Bedingungen für Bargeldauszahlung mittels Kartenverfügung"
Bei dem Kauf eines "Glücksjetons" im Wer von 2,00 EUR besteht bei Zahlung mittels EC- oder Kreditkarte die Möglichkeit einer Bargeldabhebung.
Sollten Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, sprechen Sie uns bitte vor Erwerb des Glücksjetons an.
Wir erheben pro Auszahlung eine Servicegebühr von:
EC- Karte 1.00 EURO
Kreditkarte 3% des Verfügungsbetrags abzüglich der Kosten für den Wert des "Glücksjetons"
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178
16.09.2012 09:39 |
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LKKS
Kaiser
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179
17.09.2012 06:53 |
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jasper
Kaiser
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Zitat: |
Original von LKKS
Von WAS? |
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.............. von einem Schild an der Kasse einer Spielbank in der ein Angesteller des Finanzamts ständig Dienst hat.
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180
17.09.2012 07:42 |
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