ec cash verbot in spielhallen !   |
gmg
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Spielhallen in Rheinland-Pfalz müssen seit 1. Juli das Alter ihrer Gäste kontrollieren und überprüfen, ob sich ein Spieler aufgrund einer Suchtproblematik freiwillig hat sperren lassen. Außerdem dürfen in Spielhallen keine Bankautomaten mehr aufgestellt werden, die das Beschaffen von Bargeld erleichtern. Dies ist im neuen Glücksspielstaatsvertrag beziehungsweise einem ergänzenden Landesgesetz geregelt, das den Jugendschutz und den Kampf gegen die Spielsucht stärker als bislang berücksichtigt...
Fundstelle
Vllt noch die Ergebnisse der letzten Woche in dieser Sache:
5 Spielhallen begangen
5 x "Bankautomaten" vor Ort vorgefunden
5 x Strafverfahren eingeleitet.
Grüße
__________________ gmg
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121
04.07.2012 08:25 |
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Solon
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petergaukler
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es scheint so ,als wolle man auf die ec automaten perdu nicht verzichten
da helfen wirklich nur noch hohe geldstrafen !
pg.
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122
04.07.2012 08:49 |
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Solon
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Monarch
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In Hessen dürfte das Thema EC-Cash nach §5 des neuen Spielhallenrechts nun wohl Geschichte sein.
Wenn die Ordnungsbehörden das neue Gesetz voll anwenden, so könnten sie bei einem uneinsichtigen Betreiber nach §12 sogar das EC-Gerät konfiszieren.
Ich habe aber wenig Hoffnung, dass dieser Fall einmal eintreten wird.
LKKS, warum wird in der neu genehmigten und eröffneten SP in Schauenburg ein EC-Cash System betrieben? Ist doch schon lange verboten ;-) und in Lohfelden natürlich auch
__________________ Da ist Licht am Ende des Tunnels!
Stimmt, dass stammt von dem Zug der uns entgegen kommt
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123
08.07.2012 00:05 |
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petergaukler
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hallo,
was kommt eigentlich bei den eingeleiteten strafverfahren raus ?
pg.
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124
08.07.2012 20:54 |
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Meike
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Hallo pg,
die Verfahren sind noch recht "frisch".
Ich persönlich kennen noch keinen Ausgang des Verfahrens.
VG
Meike
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125
09.07.2012 08:25 |
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LKKS
Kaiser
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Zitat: |
LKKS, warum wird in der neu genehmigten und eröffneten SP in Schauenburg ein EC-Cash System betrieben? |
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Keine Ahnung, weder habe ich es aufgestellt noch die Halle genehmigt.
Zitat: |
und in Lohfelden natürlich auch |
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Dito.
.......
Solche Vorkommnisse sollte man im Übrigen nicht einem Forum anvertrauen, sondern wenn dann den zuständigen Ordnungsämtern/ Staatsanwaltschaften.
Notfalls, wenn man gar keinen A... in der Hose hat, auch der zuständigen Gewerbeaufsicht beim Kreis oder beim RP.
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126
11.07.2012 06:56 |
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petergaukler
Kaiser

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es wird eben einfach betrieben !
das liegt auch daran
das zu wenige personen darüber bescheid wissen !
gruss
pg.
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127
11.07.2012 09:01 |
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lodermulch
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Zitat: |
Solche Vorkommnisse sollte man im Übrigen nicht einem Forum anvertrauen, sondern wenn dann den zuständigen Ordnungsämtern/ Staatsanwaltschaften.
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ich erinnere mich immer noch gerne an eine begegnung der dritten art im sommer 2005: auf dem marktplatz in siegburg am rhein war stadtfest,
und neben ganz vielen fressbuden gab es auch info-stände des roten kreuzes, der freiwilligen feuerwehr, der polizei....und des ordnungsamtes.
ironie oder sitiuationskomik - genau dieser stand befand sich DIREKT vor einer spielhalle. in dieser spielhalle gab es damals an für's ordnungsamt interessanten sachen:
- viele geldspielgeräte mit abgeklebten LED für das eingestellte spielsystem
- zwei illegale fun-spielgeräte, für die man token am tresen kaufen musste
- einen chef, der den spielern während des spiels das gerät "unter den händen weg" aufschloss, um die münzröhren von hand zu leeren
und das geld in ein jutesäckchen zu schütten - ein paar zweier bekam man für die unterbrechung dann "aufs haus" wieder aufgemünzt
- eine stempel-bonuskarte für stammspieler
- ziemlich viele ziemlich jugendliche (klar als unter 18 erkennbare) kunden
...die frage, warum eigentlich nie mal jemand interesse daran zeigen, einmal in der spielhalle vorbeizuschauen, rief sowohl heiterkeit als auch empörung hervor:
"wat jlaubense eijentlisch, mit wieviele leute wir hier aabeiten? wer soll denn da in die janzen buden gehen, der fehlt doch dann für watt anders, wir ham ja auch wat anders zu tun als sone sachen!"
(oooh ja, ich erinnere mich auch nach all diesen jahren noch an das gespräch mit der netten frau vom siegburger ordnungsamt - es hat damals bleibenden eindruck bei mir hinterlassen...)
mein einwand, man könne doch eventuell jetzt, hier, sofort und gleich... ??!? wurde sofort gekontert.
"sehense nisch, das wir jetz hier infostand machen? wie soll denn dat nu jehen, jetzt hier vom infostand wech, wir sind nisch im aussendienst, sondern das is quasi ganz wat anderes jetz."
...in diesem moment fädelte sich dann eine der damen wieder hinter den tresen - sie war "auf patrouille" gewesen und hatte
zwischendurch kurz ein paar knöllchen an die parkenden stadtfestbesucher verteilt.
tja, lkks, was soll man da noch sagen - erfahrungen wie diese tragen dazu bei, dass meine meinung von deiner abweicht:
Zitat: |
Notfalls, wenn man gar keinen A... in der Hose hat, auch der zuständigen Gewerbeaufsicht beim Kreis oder beim RP. |
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ich denke, man kann sich seine aufsteller auch anders schiessen - nämlich genau wie hier seitens des kollegen vorgemacht, durch herstellen von öffentlichkeit.
minimaler aufwand, maximaler druck - auf BEIDE seiten des dramas, aufsteller UND behörde
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128
11.07.2012 09:44 |
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LKKS
Kaiser
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Naja,
für Hessen lässt sich das zukünftig nicht mehr so einfach durch "Wegschauen" ignorieren.
Das Verbot der Zahlungsdienste ist klar und eindeutig, ein Verstoß ist eine Straftat , der Ordnungsamtsmitarbeiter ist verpflichtet den Fall an den Staatsanwalt abzugeben, ansonsten macht er sich mglw. selbst strafbar.
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129
11.07.2012 15:22 |
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Monarch
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Tja LKKS, das RP in Kassel.
Im März 2010 gab es dort eine Veranstaltung zur Spielverordnung.
Ich habe selten eine so geballte Ahnungslosigkeit erlebt wie an diesem Tag und ich kann mir nicht vorstellen, dass sich in den vergangenen zwei Jahren daran etwas geändert hat. Man braucht sich ja nur ein wenig umzusehen in der Spielhallenlandschaft in und um KS. Ausser dem Aktionismus um die Sperrzeiten ist dort wenig geschehen und es geht munter weiter wie gewohnt.
Ein Schelm wer böses dabei denkt....
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130
12.07.2012 01:23 |
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gmg
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Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, beabsichtigt die neue Spielverordnung gerade solchen Aussagen den "Teppich unter den Füßen wegzuziehen".
Grüße
__________________ gmg
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131
12.07.2012 06:45 |
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LKKS
Kaiser
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Hessen hat das Verbot im neuen Gesetz, gilt seit 01.07. da brauchts die SpielV nicht mehr. Morgen ist es also genau zwei Wochen verkündet, das neue Gesetz.
Ist alles eine Frage des Vollzuges, ohne Zweifel. Wird auch losgehen, wenn jeder die Neuregelungen erhalten hat.
Wer sich auf den Dienstweg verlassen muß, ist verlassen genug. Die gedruckte Ausgabe des Gesetzes landete gestern abend auf meinem Schreibtisch.
Und ich sitze in keiner direkten Vollzugsbehörde. Die haben die Ausgabe zum teil immer noch nicht erhalten.
Wenn ich sehe, dass die Vollzugsbehörden den aktuellen Text erst in dieser Woche erhalten haben, während die Betreiber ihn bereits am 29.06. gedruckt in den Händen hielten, dann weiß ich welchem Einfluß wir das zu verdanken haben.
Ist doch Hessen das letzte Bundesland mit (noch) FDP Beteiligung in der Landesregierung.
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132
12.07.2012 06:59 |
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petergaukler
Kaiser

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das abholen von bargeld am terminal wird doch dokumentiert
hier könnte man doch alle bösen buben einkassieren
oder gibt es keine aufzeichnungspflicht ?
das geld geht doch von einem konto zu einem konto eines automatenaufstellers !
oder täusche ich mich da ?
pg.
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133
12.07.2012 10:11 |
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LKKS
Kaiser
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Sie sind der Auffassung, dass die bösen Buben das freiwillig rausrücken?
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134
12.07.2012 10:24 |
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LKKS
Kaiser
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Zitat: |
Letztlich vermisse ich natürlich auch entsprechende Äußerungen bzw. Hinweise der Verbände an die Aufstellerschaft. |
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Meine Erfahrung:
Wie mit den Internetterminals.
Es wird zunächst erst mal versucht, Fakten zu schaffen und abgewartet, obs jemandem auffällt.
Fällt es auf, wird (immerhin) diskussionslos umgehend reagiert. Also dürfte die Rechtslage klar sein. Aber man kann es ja mal versuchen, gelle
Deswegen halte ich auch von den sog. freiwilligen Selbstverpflichtungsbeteuerungsundgeißelungsschwüren aus dieser Branche absolut gar nichts.
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136
12.07.2012 10:52 |
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gmg
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Diese "Anekdote" könnte man durch die Auswertung der Geräteauslesestreifen lösen.
Der Aufsteller hat ja zusätzlich zu der serienmässigen Datenspeicherung des Gerätes noch eine leistungsfähige Spielhallenvernetzung auf die VDAI Schnittstelle geschaltet. Diese speichert die gesamten Daten noch zusätzlich.
Schon hat mal alle Informationen, um ein "gehaltvolles" Bussgeld festsetzen zu könnnen.
Problem
Grüße
__________________ gmg
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138
12.07.2012 11:54 |
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lodermulch
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(ja, sorry. nie wieder ein nur-smiley-beitrag...war halt gerade so passend.)
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139
12.07.2012 20:35 |
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gmg
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Immerhin!
Zitat on
Ein Schwerpunkt werden die Landesspielhallengesetze und Ausführungsbestimmungen sein. Konkret also Fragen wie: Welche Regelungen gelten konkret für meine Spielstätte? Brauche ich ein Sozialkonzept? In welcher Form darf ich Werbung betreiben? Welche Sperrzeiten gelten für meine Standorte? Wie verhält es sich mit dem Aufstellen von Geldausgabeautomaten? Ab wann muss ich all diese neuen Gesetzlichkeiten umsetzen?
Zitat off
Fundort
Grüße
__________________ gmg
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140
16.07.2012 17:15 |
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